Für 7,4 Millionen EuroVillen von Bushido und Clanchef zwangsversteigert

Lesezeit 2 Minuten
Villa Bushido 140622

Blick auf die Villa des Rappers Bushido, aufgenommen am im Jahr 2012 in Kleinmachnow südlich von Berlin.

Berlin – Unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen und in Anwesenheit von Rapper Bushido und seinem früheren Geschäftspartner sind deren gemeinsame Villen versteigert worden. Nach rund einstündigem Termin am Amtsgericht Potsdam erteilte Rechtspflegerin Silke Tischbein am Mittwoch den Zuschlag: Für 7.401.500 Euro kam der einzige Bieter zum Zuge. Es handelt sich um einen Sohn von Bushidos früherem Partner, einem Berliner Clanchef.

Die Summe des 21-Jährigen entsprach der Mindestsumme, die bei dem ersten Termin zur Zwangsversteigerung geboten werden musste. Die Immobilie in Kleinmachnow südlich von Berlin ist nach dem sogenannten Verkehrswert, den das Gericht benannt hatte, doppelt so hoch bewertet und liegt bei mehr als 14,8 Millionen. Bushido und sein einstiger Partner verfolgten das Geschehen schweigend.

Bushido war nie in Villa neben Clanchef Arafat A.-Ch. eingezogen

Das Villenensemble und die Grundstücke mit einer Gesamtfläche von mehr als 16 600 Quadratmeter gehörten Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Ferchichi, und seinem Ex-Partner. Während dieser – Clanchef Arafat A.-Ch. – eine der Villen bewohnt, ist Musiker Bushido dort nie eingezogen.

Nach der Trennung der Geschäftsbeziehung hatte Bushido die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Eigentümergesellschaft beantragt.

Erlös der Zwangsversteigerung geht zur Hälfte an Bushido

Nach der Versteigerung geht nun der Erlös jeweils zur Hälfte an die einstigen Geschäftspartner. Wird in den kommenden 14 Tagen kein Widerspruch eingelegt, bleiben Häuser und Grundstücke samt Schulden, die auf der Immobilie lasten, aber im Besitz des Clans.

Der Streit zwischen den einstigen Geschäftspartnern beschäftigt seit 2020 auch das Landgericht Berlin in einem Strafprozess – mit Bushido als Nebenkläger und Zeuge. Angeklagt sind Arafat A.-Ch. und drei Brüder des Clanchefs. Die Anklage lautet auf Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Untreue.

Gerichtsstreit zwischen Bushido und Arafat A.-Ch. wegen mutmaßlicher Vorfälle im Jahr 2018

Nach Darstellung von Bushido sollen sein langjähriger Freund und Geschäftspartner und dessen Brüder ihn am 18. Januar 2018 in einem Büro eingesperrt, beschimpft, bedroht und verletzt haben. Hintergrund soll gewesen sein, dass der Clanchef nicht akzeptiert habe, dass Bushido die Geschäftsbeziehung aufgelöst hatte.

Zu der Beziehung der einstigen Geschäftspartner wurden bereits zahlreiche Zeugen befragt. Am Mittwoch sollte nun auch Rapper Kay One befragt werden. Der 37-Jährige und Bushido hatten zunächst gemeinsame Erfolge gefeiert, dann folgte ein jahrelanger Streit. Für die Befragung von Kay One war ein Tag vorgesehen. (dpa)

KStA abonnieren