Katholische KircheMissbrauchsopfer scheitern mit Klage gegen Vatikan in Straßburg

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Missbrauchsopfer der katholischen Kirche können nach einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs nicht direkt gegen den Vatikan klagen. (Symbolbild)

Straßburg  – Belgische Gerichte sind laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht dafür zuständig, Vorwürfen gegen den Vatikan nachzugehen. Das urteilte das Straßburger Gericht am Dienstag (Az. 11625/17). Gegen das mit einer Mehrheit von sechs zu eins gefällte Kammerurteil ist noch ein Appell an die Große Kammer möglich. 

In Straßburg beschwert hatten sich 24 Menschen aus Belgien, Frankreich und den Niederlanden, die allesamt angeben, als Kinder von katholischen Priestern sexuell misshandelt worden zu sein. Sie werfen dem Heiligen Stuhl, der vom Papst repräsentiert wird, strukturelle Probleme im Umgang mit sexuellem Missbrauch in der Kirche vor. Ihr Menschenrecht auf ein faires Verfahren sei verletzt worden, weil belgische Gerichte sich der Vorwürfe nicht hatten annehmen wollen.

Vatikan genießt Staatenimmunität bei Missbrauchsklagen 

Dieser Argumentation folgte der Menschenrechtsgerichtshof nicht. Der Heilige Stuhl in Rom habe Merkmale, die ihn völkerrechtlich einem Staat nahezu gleichstellten. Daher genieße er Staatenimmunität. Das heißt, Gerichte anderer Länder können ihn nicht verurteilen. 

Die 24 Beschwerdeführer hatten in Belgien allerdings auch gegen einzelne Vertreter der katholischen Kirche geklagt – und waren damit ebenfalls gescheitert. Das liege an Formfehlern und könne Belgien nicht angelastet werden, urteilte nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. (dpa)

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