Landgericht WuppertalZwei Jahre Haft für Kindesentführer von Velbert

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Symbolbild

Wuppertal/Velbert – Der Kindesentführer von Velbert ist zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht in Wuppertal sprach den 22-Jährigen am Montag wegen Freiheitsberaubung und versuchter Entziehung Minderjähriger schuldig. Er habe einen zehnjährigen Grundschüler in einen Mietwagen gelockt, um seine Fantasien auszuleben und das Kind sexuell zu missbrauchen, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Krege.

Tatplan durch Unfall abgebrochen

Als der 22-Jährige dazu in einen einsamen Waldweg einbiegen wollte, habe er aber einen Unfall gebaut. In diesem Moment habe Collins D. seinen Tatplan abgebrochen und den Jungen laufen lassen. Dies sei als Rücktritt vom Versuch des Missbrauchs zu werten. Fünf bis sechs Minuten habe die Entführung gedauert.

Das Landgericht in Wuppertal

Das Landgericht in Wuppertal.

Die Staatsanwältin hatte zweieinhalb Jahre Haft beantragt, die Verteidiger Freispruch. Der Angeklagte hatte behauptet, er habe den Jungen nur zur Schule bringen wollen und sich dabei verfahren. Das glaubte das Gericht ihm nicht.

Ermittler hatten festgestellt, dass der 22-Jährige sich zuvor monatelang im Internet mit dem Entführen, Vergewaltigen und Ermorden von Kindern beschäftigt hatte. Ermittler stießen auf seinem Smartphone auf 460 verschiedene Suchbegriffe „zum Nachteil von Kindern“. Daneben habe er auch nach Beschäftigung als ehrenamtlicher Kinderbetreuer gesucht.

Angeklagter verweigert Zusammenarbeit

Richter Krege sagte, die Situation sei unbefriedigend. Der junge Mann habe die Zusammenarbeit mit der Psychiaterin verweigert: „Ohne Exploration keine Diagnose. Das macht das Ganze gefährlich.“ Zeugen aus seinem Umfeld hätten ihn als unauffälligen, lieben gewaltfreien Menschen beschrieben, der keiner Fliege etwa zuleide tun könne, so der Richter. Dies schließe aber nicht aus, dass er von dunklen Fantasien getrieben sei.

Verteidiger Velbert Wuppertal

Die Verteidiger des Angeklagten.

Die Psychiaterin hatte dem 22-Jährigen volle Schuldfähigkeit attestiert. Welche „hochintimen Fantasien“ ihn möglicherweise umtreiben, habe er nicht verraten. Ob er pädophil oder sadistisch veranlagt sei, wisse man daher nicht. „Solche Fantasien können sie mit niemandem teilen.“

Neigung nicht einzuschätzen

Auch die Stärke der Neigung sei derzeit nicht einzuschätzen. Im Lebenslauf des 22-Jährigen finde sich „nichts Dissoziales, Impulsives, Abartiges“. Weil der Angeklagte seine Absicht leugne, mache auch eine Therapie keinen Sinn.

Dass er die Tat bestreite, könne ein Risikofaktor sein, sagte die Sachverständige. Letztlich sei eine Prognose zur Wiederholungsgefahr aber nicht möglich.

Der 22-Jährige hatte das Geschehen vom Februar als völlig harmlos dargestellt. Er habe den Jungen nur zu seiner Schule bringen wollen, weil er wegen eines Praktikums auch dorthin gewollt habe, hatte er ausgesagt.

Junge bekam Panik

Er hatte zugegeben, den Grundschüler in einem von ihm angemieteten Auto mitgenommen zu haben. Doch dann war er ins dünn besiedelte Wodantal abgebogen. „Der Junge hat im Auto gemerkt, dass etwas nicht stimmt und Panik bekommen“, sagte der Richter.

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Beim Abbiegen in einen Waldweg kam es dann zum Unfall. Weinend habe der Junge die Herausgabe seines Tretrollers verlangt. Der 22-Jährige habe noch mit dem Arm nach dem Kind gegriffen, es sich dann aber wohl anders überlegt und den Jungen ziehen lassen. Über die Schäden am Mietwagen und die Spuren am Unfallort hatten die Ermittler den Mieter des Wagens ausfindig machen können. (dpa)

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