Nach Sex in KircheFrau akzeptiert Strafbefehl – Urteil nun rechtskräftig

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Der Altarraum einer ist in rötliches Licht getaucht.

Durch den Akt der Angeklagten wurde der Altar in einer Rosenheimer Kirche entweiht. (Symbolbild)

In einer Kirche im bayerischen Rosenheim hatte ein Paar durch ihr Verhalten den Altar geschändet. Die Angeklagte ist einsichtig, ihr Mittäter ist noch wegen weiteren Taten angeklagt.

Nach dem Sex in einer oberbayerischen Kirche hat eine Frau den Strafbefehl gegen sie akzeptiert. Der für Anfang Februar 2024 geplante Prozess findet darum nicht statt, wie das Amtsgericht Rosenheim mitteilte. Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.

„Die Angeklagte hat ihren Einspruch gegen den Strafbefehl nun zurückgenommen. Damit ist der Strafbefehl rechtskräftig geworden und die Frau wie im Strafbefehl vorgesehen verurteilt“, teilte das Gericht mit. Wie hoch die Strafe war, wurde nicht mitgeteilt, weil Strafbefehlsverfahren grundsätzlich nicht-öffentlich sind.

Der ebenfalls an dem Vorfall in der katholischen Kirche in Schechen beteiligte Mann muss sich - weil er auch noch wegen gravierender weiterer Straftaten angeklagt ist - vor dem Landgericht Traunstein verantworten.

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Sex in Kirche: Altar wird nach Schändung neu gesegnet

Dem gebürtigen Rosenheimer, der sich zu Prozessauftakt nach Gerichtsangaben nicht zu den zahlreichen Vorwürfen gegen ihn geäußert hatte, wird unter anderem Störung der Religionsausübung vorgeworfen. An einem „Ort, der dem Gottesdienst einer Religionsgesellschaft gewidmet“ sei, habe er „beschimpfenden Unfug“ verübt, heißt es in der Anklage. Er ist zudem wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Bedrohung und Betrugs angeklagt.

In der Kirche wird nach dem Akt wohl der Altar neu gesegnet. Ein solcher Ritus sieht laut Erzbistum München und Freising vor, dass der Altar abgedeckt und mit Weihrauch und Weihwasser neu gesegnet wird. „Insbesondere mit Rücksicht auf das religiöse Empfinden der Gläubigen ist eine solche Schändung durch einen Bußritus nach Maßgabe der liturgischen Bücher zu beheben“, sagte der Bistumssprecher.

Dass ein Altar nach einer sogenannten Schändung neu gesegnet werden muss, kommt nur sehr selten vor, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter den katholischen Bistümern in Bayern ergab. Im Bistum Augsburg kam das in den vergangenen Jahren viermal vor, wie ein Sprecher sagte. Alle anderen Bistümer meldeten keine bekannten Fälle.

Der Bußritus durch den Diözesanbischof sieht vor, dass er dabei mit Weihwasser den Altar, die Gläubigen und die Kirchenwände besprengt - als äußeres Zeichen der Reinigung, teilte die Augsburger Diözese mit.

Dies war im Bistum Augsburg beispielsweise im Jahr 2017 in Vöhringen und Bellenberg im Dekanat Neu-Ulm der Fall. Dort waren die Kirchenräume samt Altar sowie Statuen großflächig beschmiert worden – auch mit antichristlichen Parolen. Ein weiterer Fall trug sich den Angaben zufolge 2018 in Gersthofen zu. Dabei wurden geweihte Hostien entwendet und verstreut. (dpa)

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