Die katholische Kirche in Euskirchen steht vor dem nächsten großen Umbruch: Zum 1. Januar 2026 gibt es nur noch eine große Pfarrei.
Kitas betroffenSo verändert sich die Struktur der katholischen Kirche in Euskirchen

Bei der katholischen Kirche in Euskirchen stehen große Veränderungen an. Die Trägerschaft der Kitas geht in die Katholino gGmbH über. Zudem wird zum 1. Januar 2026 aus der pastoralen Einheit eine große Pfarrei.
Copyright: Tom Steinicke
Die katholische Kirche in Euskirchen steht vor dem nächsten großen Umbruch: Zum 1. Januar 2026 fusionieren die bisher drei Seelsorgebereiche der Stadt – St. Martin in der Innenstadt, Euskirchen-Bleibach/Hardt und Erftmühlenbach – zu einer einzigen großen Pfarrei. Sie trägt künftig den Namen Pfarrei St. Martin Euskirchen.
Mit dem Zusammenschluss folgt Euskirchen dem Pastoralen Zukunftsweg des Erzbistums Köln. Ziel ist es, bis 2032 alle pastoralen Einheiten im Bistum – die erst vor vier Jahren eingeführt wurden – zu jeweils einer Pfarrei zusammenzuführen. Jede dieser neuen Pfarreien soll aus zahlreichen Gemeinden bestehen. In Euskirchen werden es 16 sein, analog zu den bis zur Einführung der Seelsorgebereiche eigenständigen Pfarreien. Diese Umstrukturierung kommt auch auf die anderen beiden zum Erzbistum gehörenden Pastoralen Einheiten Bad Münstereifel und Weilerswist-Zülpich zu. Für sie ist der Zeitplan allerdings noch offen.
Euskirchener Kirche strebt die Veränderung sofort an
Euskirchen gehört nach Angaben von Tobias Hopmann, Leitender Pfarrer, zu den ersten Einheiten, die sich für den direkten Weg der Fusion entschieden haben: „Wir wollen die Energie lieber in Seelsorge und Gemeindeleben investieren, statt in Verwaltung und Doppelstrukturen.“ Mit der Fusion werden auch die kirchlichen Leitungsgremien neu aufgestellt. So wird es einen neuen Pfarreirat, vergleichbar mit den bisherigen Pfarrgemeinderäten, geben. Zudem wird ein Kirchenvorstand für die Großgemeinde gewählt.
Alles zum Thema Römisch-katholische Kirche
- Stadtpatronefest Katholische Kirche ehrt Kölner Stadtpatrone St. Gereon und St. Ursula
- Pretiosa-Glocke des Doms läutet Domkapitular emeritus Josef Sauerborn im Alter von 77 Jahren gestorben
- Schüsse auf Schulgottesdienst FBI geht von Inlandsterrorismus aus – Verdächtige war von Hass besessen
- Kircheneinbruch Diebe wollten Tabernakel aus einer Kirche in Hellenthal stehlen
- Kirchlicher Widerstand Theologe bemängelt Vorwürfe zu Brosius-Gersdorf
- Regenbogenflaggen am Kölner Dom Maria 2.0 und Queer-Bewegung demonstrieren gegen Kardinal Woelki
- Erzbistum Köln Eklat um Verbot von Regenbogen-Symbol bei Festakt für neue Schule in Kalk
Der Kirchenvorstand kann künftig neben thematischen Ausschüssen wie Bau-, Finanz-, Personal- oder Liegenschaftsausschüssen auch lokale Ausschüsse mit eigenen Vollmachten bilden. Diese sollen laut Hopmann ortsnahe Entscheidungen treffen – etwa bei der Beauftragung von Reparaturen: „So bleibt das kirchliche Leben vor Ort in den Dörfern spürbar verankert, auch wenn wir künftig eine große Pfarrei sind.“ Die Bildung und Befugnisse dieser Ausschüsse werde in den Ausführungsbestimmungen zum Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) geregelt.
Ziel der Reform: Bürokratieabbau
„Es ist nicht so, dass sich die Kirche in den vergangenen 2000 Jahren nicht stetig verändert hat“, sagt Hopmann. Das Ziel der jetzigen, vor allem internen Veränderung sei klar: Bürokratieabbau. „Es geht um die Verschlankung des Verwaltungsapparats. Es geht nicht darum, vor Ort alles dichtzumachen und Kirche nur noch in Euskirchen stattfinden zu lassen“, so Hopmann: „98 Prozent der Katholiken interessiert nicht, wie wir uns selbst verwalten. Die wollen wissen, ob es eine Messe gibt, ob die Oma beerdigt wird und wann ich mein Kind taufen lassen kann. Das sind die Themen, die die Menschen betreffen. Nicht, ob wir die Rechnung intern hin- und herfahren müssen, weil die Adresse des falschen Seelsorgebereichs auf dem Briefkopf steht.“
Mit der Fusion wird es laut Hopmann auch ein gemeinsames Pastoralbüro geben. Wo das sein wird, sei noch nicht abschließend geklärt. Daher möchte er sich auch nicht an Spekulationen beteiligen. Fest steht aber, dass es ebenfalls zum 1. Januar 2026 eröffnet werden wird. Es soll barrierefrei und gut erreichbar sein.
Trägerschaft der Kitas ändert sich, Verträge bleiben bestehen
Ein weiterer Teil der Reform betrifft die katholischen Kindertagesstätten. Im Euskirchener Stadtgebiet gibt es derzeit sechs Kitas – drei in der Innenstadt, je eine in Stotzheim, Kuchenheim und Flamersheim.
Zum 1. Januar gehen alle Kitas in die Trägerschaft der Katholino Kindertagesstätten im Erzbistum Köln gGmbH über – einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft des Erzbistums. Ziel sei es, so Hopmann, pastorale Anbindung zu sichern, Verwaltung effizienter zu gestalten und das katholische Profil der Einrichtungen zu stärken. „Katholino steht für eine Pädagogik, die christliche Werte, individuelle Förderung und Gemeinschaft vereint“, sagt Hopmann: „Wir schaffen Räume, in denen Kinder ihre Talente entfalten und Vertrauen wachsen kann.“

Euskirchens Pfarrer Tobias Hopmann sieht in der Reform eine Chance.
Copyright: Tom Steinicke
Die pastorale Begleitung der Einrichtungen bleibe bei der Pfarrei. „Für die Eltern, Kinder und Erzieherinnen ändert sich praktisch nichts. Alle Verträge werden übernommen“, so Hopmann. Allerdings müssten sich die Eltern nicht mehr an die Kirche in Euskirchen wenden, wenn es ein Problem gebe, sondern an den neuen Kita-Träger.
Zur Entlastung der Kitas werde eine Servicegesellschaft gegründet – in Kooperation mit dem überregionalen Kita-Träger Fröbel. 60 Prozent der Anteile an dieser Gesellschaft bleiben laut Hopmann beim Erzbistum. Die Servicegesellschaft übernehme zentrale Aufgaben in Personalverwaltung, Finanzmanagement, Beschaffung und IT für Katholino-Kitas. Fröbel ist nach eigenen Angaben der größte überregionale freigemeinnützige Träger Deutschlands: 2023 betreute der Verein rund 20.964 Kinder in 237 Einrichtungen. Bis Ende 2027 sollen 525 Kitas im Erzbistum in die Trägerschaft von Katholino übergehen.
Mit der Fusion wird Euskirchen zu einem der ersten Orte im Erzbistum, die die neue Struktur umsetzen. Hopmann sieht darin eine Chance: „Es geht nicht darum, etwas zu verlieren, sondern darum, Kräfte zu bündeln. Wir wollen lebendige Gemeinden vor Ort, aber weniger Bürokratie. Euskirchen hat als Stadtpfarrei gute Voraussetzungen – und mit St. Martin einen Heiligen, der verbindet.“
St. Martin spiele nicht nur in der Innenstadt eine große Rolle. Auch in Kirchheim, Stotzheim und Dom-Esch sind die Kirchen nach dem Heiligen benannt. „Wir haben in Euskirchen den großen Vorteil, dass die Pfarrei auf die Grenzen des Stadtgebiets beschränkt ist. Und wir seit Jahren schon gut zusammenarbeiten. Diesen Schritt werden wir nun fortsetzen“, so Hopmann.
Diese Termine stehen an – Gremien werden neu aufgestellt
Auf die katholische Kirche in Euskirchen kommen einige Veränderungen zu. Zur Information aller Gemeindemitglieder findet eine Pfarrversammlung am Sonntag, 19. Oktober, um 16 Uhr in St. Matthias statt.
Die neuen Strukturen, die Gremienwahlen und die nächsten Schritte werden dort vorgestellt. Am 1. und 2. sowie am 8. und 9. November wird der Pfarreirat gewählt. Die Einrichtung des Pfarreirates ist nach Angaben von Tobias Hopmann, Leitender Pfarrer in Euskirchen, rechtlich notwendig, weil der neue Kirchenvorstand erst im kommenden Jahr nach der Fusion zur Pfarrei St. Martin gewählt werden kann. Die eigentliche Fusion wird zuvor durch den Pfarreirat organisiert und fixiert.
Im Kirchenvorstand für die neue Großpfarrei St. Marin werden künftig die 16 Kirchenvorstände, die es aktuell in der pastoralen Einheit im Euskirchener Stadtgebiet gibt, zusammengefasst sein. Der Kirchenvorstand ist verantwortlich für Finanzen, Gebäude und Personal, die Wahl ist für den 21. und 22. März 2026 vorgesehen.
In der künftigen Pfarrei wird es zudem lokale Kirchenvorstands-Ausschüsse geben. Die wiederum können und sollen den Kirchenvorstand unterstützen und etwa im Rahmen eines zuvor bestimmten Budgets Bau- und Reparaturaufträge selbst vergeben oder Ortsbesichtigungen durchführen. Zudem sind sie verantwortlich für Kontrolle von Miet- und Pachtobjekten oder auch für die Erstellung ortsbezogener Beschlussvorlagen.