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Unglücksfall in NeukirchenBürgermeister wird nach Tod dreier Kinder in Dorfteich freigesprochen

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27.11.2023, Hessen, Frankfurt/Main: Frank Richtberg, Anwalt des früheren Bürgermeisters, bereitet im Sitzungssaal des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt beim Revisionsprozess um den Tod dreier Kinder in einem Dorfteich seine Unterlagen vor. Der frühere Bürgermeister des betroffenen Ortes Neukirchen (Schwalm-Eder-Kreis) war zuletzt im Februar vom Landgericht Marburg wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er die Verkehrssicherungspflicht für den Teich verletzt haben soll. Die drei Geschwister im Alter von fünf, acht und neun Jahren waren 2016 ertrunken. Gegen das Urteil des Landgerichts wehrt sich der CDU-Politiker nun vor dem OLG. Foto: Arne Dedert/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Frank Richtberg, Anwalt des früheren Bürgermeisters, bereitet im Sitzungssaal des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt beim Revisionsprozess um den Tod dreier Kinder in einem Dorfteich seine Unterlagen vor.

Drei Geschwister ertrinken beim Spielen in einem Teich. Der damalige Bürgermeister ist nun in letzter Instanz freigesprochen worden.

Nach dem Tod dreier Kinder in einem nordhessischen Dorfteich hat das Oberlandesgericht Frankfurt den damaligen Bürgermeister der Gemeinde freigesprochen. Es handele sich um einen furchtbaren Unglücksfall, aber es gebe keine Straftat des Politikers, sagte der Vorsitzende Richter Christopher Erhard am Montag bei der Urteilsverkündung in Frankfurt. Es könne nicht festgestellt werden, dass gebotene Maßnahmen zur Sicherung des Teichs den Tod der Kinder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätten verhindern können. Damit wurden zwei vorangegangene Schuldsprüche aufgehoben.

Neukirchen: Drei Geschwister ertrinken im Teich

Die drei Geschwister im Alter von fünf, acht und neun Jahren waren 2016 in Neukirchen (Schwalm-Eder-Kreis) ertrunken. Mindestens ein Kind soll beim Spielen ins Wasser gefallen sein, die anderen verunglückten den Feststellungen zufolge beim Versuch, Hilfe zu leisten. Die Böschung war gepflastert und rutschig, so dass die Kinder sich nicht ans Ufer retten konnten.

Das Landgericht Marburg hatte den früheren Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er die Verkehrssicherungspflicht für den Teich verletzt haben soll. Dagegen hatte sich der CDU-Politiker vor dem Oberlandesgericht zur Wehr gesetzt. Zuvor war er schon in erster Instanz verurteilt worden.

Warnschilder hätten Unglücksfall nicht verhindern können

Auch das Oberlandesgericht ging in seinem Urteil davon aus, dass die Gemeinde hätte Maßnahmen treffen müssen. Der Vorsitzende Richter sprach von Schildern mit Piktogrammen, um auf die potenzielle Lebensgefahr hinzuweisen. Möglicherweise hätte auch ein Holzzaun aufgestellt werden müssen.

Ein solcher hätte die Kinder aber nicht abgehalten. „Es gibt auch schreckliche Unglücksfälle, für die weder die Eltern noch einen Dritten eine strafrechtliche Schuld trifft“, sagte Erhard. Der Freispruch ist rechtskräftig, das Oberlandesgericht war in dem Fall die letzte Instanz.

Der Vorsitzende Richter entschuldigte sich bei dem früheren Bürgermeister für die lange Verfahrensdauer und die damit einhergehenden Belastungen. Der Anwalt des Mannes sagte, der Tod der drei Kinder habe seinen Mandanten sehr getroffen. „Das verfolgt ihn“, sagte Anwalt Frank Richtberg. Der Ex-Bürgermeister selbst war nicht zu der Verhandlung erschienen.

Die Vertreter der Nebenklage erklärten wie auch die Generalstaatsanwaltschaft nach dem Urteil, nun sei das Verfahren rechtskräftig beendet. Zivilrechtlich aber gehe es weiter, sagte der Anwalt des Vaters der Kinder. Es gehe um Schadenersatzanspruch gegen die Gemeinde. Das Verfahren laufe derzeit noch außergerichtlich, dies solle sich aber bald ändern. (dpa)