„Paketbomber“-ProzessFreispruch für angeklagten Rentner – Entschädigung zugesprochen
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Heidelberg – Im sogenannten Paketbomberprozess hat das Landgericht Heidelberg den angeklagten Rentner Klaus S. am Freitag freigesprochen. Zudem sprach das Gericht dem 66-Jährigen aus dem Raum Ulm eine Entschädigung zu.
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Ihm war vorgeworfen worden, im Februar dieses Jahres drei selbstgebaute Sprengsätze verschickt zu haben, von denen einer beim Getränkehersteller Wild in Eppelheim explodierte ein zweiter im Postzentrum von Lidl in Neckarsulm. (afp)