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Verfahren eingeleitet„Keine Verwendung mehr“ – Schalke-Profi Sylla soll Hund zurückgelassen haben

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09.08.2025, Fussball, 2. Bundesliga, Saison 2025/2026, 2. Spieltag, 1. FC Kaiserslautern - FC Schalke 04, Moussa Sylla FC Schalke 04 xRHR-FOTO/YYx *** 09 08 2025, Football, 2 Bundesliga, Season 2025 2026, 2 Matchday, 1 FC Kaiserslautern FC Schalke 04, Moussa Sylla FC Schalke 04 xRHR PHOTO YYx Copyright: KROEGER/RHR-FOTOx RHR-FOTO/YY

Moussa Sylla vom FC Schalke 04

Schalke-Profi Moussa Sylla soll seinen Hund dauerhaft bei einer Hundesitterin zurückgelassen haben. Nun wurde ein Verfahren eingeleitet.

Gegen den Schalke-Profi Moussa Sylla gibt es schwere Vorwürfe. Wie die „WAZ“ berichtet, soll der 25-jährige Stürmer seinen Hund bei einer Hundebetreuerin zurückgelassen haben.

Anfang Juni habe Sylla seinen drei Jahre alten American Bully „Ghosty“ bei einer Hundesitterin aus Mülheim an der Ruhr abgegeben, die das Tier bereits mehrfach betreut hatte. Im Anschluss soll die Familie Sylla vier Wochen lang nicht auf die Nachrichten der Betreuerin reagiert haben.

Sylla soll seinen Hund dauerhaft bei einer Betreuerin zurückgelassen haben

Schließlich erhielt die Hundesitterin eine Rückmeldung von einem Mitarbeiter von Schalke. Sylla habe „leider Gottes keine Verwendung mehr für den Ghosty“, heißt es laut „WAZ“ in der Nachricht. Der Hund sei aus familiären Gründen „nicht mehr händelbar“ und könne weggegeben werden. Syllas Frau habe sich offenbar schon Ende 2024 nach einer Möglichkeit erkundigt, „Ghosty“ abzugeben.

Die Hundebetreuerin brachte den Vierbeiner daraufhin Anfang August in das Tierheim Essen. Eine Weitervermittlung erweist sich als schwierig, da „Ghosty“ als Listenhund geführt wird.

Nach Angaben des Tierheims stecke in ihm ein großer Anteil American Staffordshire Terrier, weshalb seine Haltung eine behördliche Erlaubnis erfordert. Zudem sollen wichtige Impfungen fehlen und ein Impfpass sei nicht vorhanden gewesen.

Für Sylla könnte der Vorfall nun rechtliche Folgen haben. Laut dem Düsseldorfer Ordnungsamt brachte der Fußballprofi seinen Hund ohne die erforderliche Erlaubnis aus Frankreich nach Deutschland.

Gegen Sylla wurde daher ein Verfahren auf Grundlage des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes sowie der entsprechenden Verordnung eingeleitet. (fr)