Ein Autofahrer klagte gegen das Tempolimit auf der A1 bei Münster. Kurz vor dem Gerichtstermin zog er die Klage zurück.
Tempolimit auf A1 bleibtAutofahrer nimmt Klage gegen Tempo 120 bei Münster zurück

Tempo 120, wie hier auf einer Autobahn in Mecklenburg-Vorpommern, sorgt für einen Streit vor dem Verwaltungsgericht in Münster. (Symbolbild)
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Tempolimit auf A1: Klageverfahren bei Münster kurzfristig beendet. Ein juristisches Verfahren gegen die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A1 wurde abgewendet. Der Kläger zog kurz vor dem Gerichtstermin seinen Einspruch zurück.
Die juristische Auseinandersetzung über eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A1 im Münsterland ist beendet. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Münster teilte mit, dass der Autofahrer seine Klage fallen ließ. Aus diesem Grund entfällt die mündliche Verhandlung, die für den 18. Juni angesetzt war.
Der Kläger stellte die Rechtmäßigkeit der verordneten Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h infrage. Diese Beschränkung betrifft den Abschnitt vom Autobahnkreuz Münster-Nord bis zur Ausfahrt Greven mit Fahrtziel Bremen. Seiner Rechtsauffassung nach waren die Verkehrszeichen gesetzeswidrig, weshalb er sich nicht zur Einhaltung verpflichtet sah.
Behörde begründet Limit mit erhöhtem Unfallrisiko
Die als Beklagte auftretende Autobahn GmbH des Bundes rechtfertigte die Geschwindigkeitsbeschränkung ihrerseits mit einer gewachsenen Gefahr von Unfällen auf dem entsprechenden Teilstück der Strecke.
Die Autobahn 1 fungiert als eine bedeutende Verkehrsader in Nord-Süd-Richtung, die Nordrhein-Westfalen mit dem Norden Deutschlands verbindet und von Köln nach Bremen reicht. Ihren weiteren Verlauf nach Niedersachsen nimmt die A1 ab dem Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück. (dpa/red)
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