Tat nach TrinkgelageNeun Jahre Haft für Totschlag mit Samuraischwert

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Landgericht Mönchengladbach

Das Landgericht Mönchengladbach

Mönchengladbach – Für die tödliche Bluttat an einem Bekannten mit einem Samuraischwert hat das Landgericht Mönchengladbach am Montag einen Mann zu neun Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung des alkoholkranken Angeklagten (47) in einer Entzugsklinik an. Außerdem muss er der Ehefrau und den beiden Kindern des Opfers Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 25.000 Euro zahlen.

Der Angeklagte hatte gestanden, nach einem Trinkgelage seinen Schachfreund getötet zu haben. Die Ermittler zählten 37 Hiebe mit der scharfen Waffe. Das Opfer war fast enthauptet worden. Der angeklagte Deutsche hatte ausgesagt, er könne sich an den genauen Ablauf nicht erinnern. Er hatte nach der Tat im April 2019 selbst die Polizei gerufen. Als die eintraf, hatte der Mann das Schwert noch in der Hand.

Täter vermindert schuldfähig

Eine Blutprobe ergab bei ihm mehr als 2,8 Promille. Das Gericht stufte den Angeklagten deshalb als vermindert schuldfähig ein. In seinem letzten Wort sagte der Mann, er könne sich die Tat selbst nicht erklären. Es tue ihm leid und er hoffe wegen seiner Alkoholsucht auf Hilfe. 

Das Gericht verfügte, dass der Mann zweieinhalb Jahre seiner Strafe absitzen muss, ehe er eine Therapie beginnen kann. Erst nach einer erfolgreichen Behandlung soll entschieden werden, ob er weiter in Haft bleibt, oder die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Sein Anwalt ließ am Montag offen, ob er das Urteil akzeptiert. (dpa) 

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