Urteil VerwaltungsgerichtWölfin Gloria darf weiterleben

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Wolf Symbol

Ein Wolf, fotografiert in einem Freigehege. (Symbolbild)

Düsseldorf – Schäfer Kurt Opriel steht die Enttäuschung ins Gesicht geschrieben. Er müsse das Urteil „sacken lassen und dann gucken, wie es weitergeht“, sagt er. Seinen Kampf gegen Wölfin Gloria hat er am Donnerstag erst einmal verloren. Die Wölfin darf am Niederrhein weiter auf die Jagd gehen. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht entschieden (Az.: 28 L 2558/20).

Der Schäfer hatte beantragt, dass das Raubtier als Problemwolf entnommen wird. Dies hätte letztlich die Tötung der Wölfin bedeutet. Sie hatte wiederholt Schafe des Schäfers und anderer Schafzüchter gerissen. Opriel hatte 29 Tiere - 26 Prozent seiner Herde - eingebüßt. Doch das Gericht zeigte sich in Düsseldorf nicht überzeugt, dass dem Schäfer auch in Zukunft ernsthafter Schaden droht.

Tötung von Wölfen nur in Ausnahmefällen

Im vergangenen Jahr habe es nur noch einen Vorfall gegeben. Die meisten Schafe seien Gloria 2018 und 2019 zum Opfer gefallen. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Wölfin auf das Reißen von Schafen spezialisiert habe, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Werthmann.

Opriel wollte den Kreis Wesel verpflichten, eine Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu erteilen, damit die Wölfin als verhaltensauffällig getötet werden darf. Der Wolf gehört zu den streng geschützten Tierarten, seine Tötung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Wölfin Gloria, im Amtsdeutsch Wolfstier „GW954f“, soll zwischen 92 und 140 Weidetiere am Niederrhein gerissen haben: „Shetlandponys, Schafe, Ziegen und Damwild im Gehege“, sagt Anwalt Stefan Steinkühler. Gloria habe mehrfach Stromzäune von 1,20 Meter überwunden und sei damit eigentlich verhaltensauffällig, hatte er argumentiert.

„Gloria“ ist kein Problemwolf

Inzwischen hat sich Opriel für 150.000 Euro einen Schafstall zugelegt – „ohne Subventionen“, wie sein Anwalt betont. Aber die Schafe die ganze Zeit drinnen einzusperren, sei nicht artgerecht.

Dass dem Schäfer ein ernster wirtschaftlicher Schaden entstanden war, hatte auch der Kreis Wesel nicht bestritten. Man werde ihn weiterhin beim Schutz seiner Herde unterstützen, versicherte Kreis-Mitarbeiter Klaus Horstmann.

Als Problemwolf will er Gloria aber nicht einstufen – trotz zahlreicher Risse von Weidetieren, die nachweislich auf ihr Konto gehen. „Das ist für mich kein verhaltensauffälliger Wolf“, sagt Horstmann. „Die Übergriffe werden weitergehen“, ist sich dagegen Opriels Anwalt Steinkühler sicher.

NABU, BUND und Umweltministerium begrüßen Urteil

Was die Zukunft angeht, hatte Matthias Kaiser vom Landesumweltamt für den Schäfer keine guten Neuigkeiten. Nicht nur habe sich ein Rüde zu Gloria gesellt und mit ihr ein Junges gezeugt. Auch gehe er davon aus, dass bald weitere Wölfe auf Wanderschaft das Wolfsgebiet Schermbeck entdecken und sich auf den 957 Quadratkilometern ansiedeln.

Die Umweltschutzverbände Nabu und BUND sowie NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) begrüßten das Urteil.

Die Arbeit sei damit aber nicht getan: „Herdenschutz war, ist und bleibt das Gebot der Stunde“, so die Ministerin. „An einer Koexistenz von Weidetierhaltung und Wolf führt in Europa kein Weg vorbei.“

Berufung noch unklar

Enttäuscht zeigte sich dagegen der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV). Schutzmaßnahmen und eine schnelle Entnahme auffälliger Wölfe müssten „zwei Seiten einer Medaille“ sein. „Unterbleiben hier Konsequenzen, wird die Akzeptanz für den Wolf weiter schwinden“, so der RLV. Viele Weidetierhalter fühlten sich inzwischen von Politik und Verwaltung mit dem Problem im Stich gelassen.

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„Wölfe vermehren sich rasend schnell und machen die Weidetierhaltung bald unmöglich“, warnte der jagdpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Karlheinz Busen. Gloria sei eindeutig ein Problemwolf.

„Wir brauchen den Abschuss von Wölfen zur Bestandsregulierung. Wenn die Landwirtschaftsminister in Bund und Land nicht in der Lage sind, die artgerechte Tierhaltung wirksam zu schützen, sind sie für ihren Job offensichtlich ungeeignet“, so Busen.

Ob er in Berufung gehe, wisse er noch nicht, sagt Schäfer Opriel nach der Urteilsverkündung. „Man muss jetzt auch an die Tiere denken.“ (dpa)

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