Verkehr in NRWNeues Fahrradgesetz soll Räder anderen Verkehrsmitteln gleichstellen

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Der Fahrradverkehr in NRW soll mit dem neuen Gesetz auch sicherer werden.

Düsseldorf – Der Radverkehr in Nordrhein-Westfalen wird gesetzlich gestärkt. Als erstes Flächenland in der Bundesrepublik hat NRW nun ein Fahrradgesetz. Der Anteil des Radverkehrs am Verkehrsaufkommen in NRW soll damit von derzeit etwa 9 auf 25 Prozent gesteigert werden. Der Landtag nahm den Entwurf am Donnerstag mit den Stimmen der schwarz-gelben Regierungsfraktionen an. SPD und Grüne stimmten dagegen, die AfD enthielt sich.

Die neue NRW-Verkehrsministerin Ina Brandes (CDU) sagte in ihrer ersten Rede im Landtag, sie werde sich „persönlich und aus Überzeugung“ dafür einsetzen, das 25-Prozent-Ziel zu erreichen. Das Fahrrad solle zur „echten Alternative für Pendler“ werden. Erstmals werde der Rad- und Fußverkehr dem motorisierten Verkehr gleichgestellt. Das Gesetz geht auf den Erfolg einer Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ zurück, die mehr als 200 000 Unterschriften gesammelt hatte.

Initiative: Konkrete Maßnahmen fehlen

Die Volksinitiative hatte als Zieldatum das Jahr 2025 gefordert. Im Entwurf der Landesregierung wird dieses Datum zwar in Zusammenhang mit den Forderungen der Initiative genannt, aber nicht im Gesetzestext verankert. Die Initiative nannte das Gesetz am Donnerstag zwar einen Erfolg, vermisste aber den „Wumms“. Es fehlten konkrete Maßnahmen, um zeitnah spürbare Verbesserungen für den Radverkehr zu erreichen.

Das Rad soll in NRW künftig anderen Verkehrsmitteln gleichgestellt werden. Auch der Bau von barrierefreien Gehwegen wird gestärkt. Auf Gehwegen dürfen künftig auch Krankenfahrstühle und andere Rollstühle fahren. Die Planung beim Ausbau von regionalen Radwegen soll beschleunigt werden. In den Kommunen sollen zusammenhängende Radverkehrsnetze entstehen. Ihr Zustand soll künftig erfasst werden. Die immer beliebteren Lastenfahrräder werden ebenfalls im Gesetz berücksichtigt.

SPD kritisiert Gesetz als „unambitioniert"

Auch das Ziel, dass niemand im Straßenverkehr zu Schaden kommen soll, wurde im Gesetz verankert. Landeseigene Nutzfahrzeuge über drei Tonnen und größere Busse müssen binnen fünf Jahren mit Abbiegeassistenten ausgerüstet werden. Damit erhalten Fahrer Warnsignale, wenn sich rechts des Fahrzeuges beim Abbiegen ein Radfahrer oder eine Radfahrerin befindet.

Die SPD kritisierte das Gesetz als „unambitioniert“. Es sei nicht mehr als eine „warme Absichtserklärung“ und bleibe hinter den Erwartungen zurück, sagte der Abgeordnete Carsten Löcker. Unklar sei, wie das Gesetz vor Ort von den Kommunen umgesetzt werden solle. Außerdem seien in den angepeilten 25 Prozent der touristische und Freizeitradverkehr eingerechnet worden, kritisierte die SPD.

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Die oppositionellen Grünen legten einen eigenen Entwurf für ein Radgesetz vor. Aber auch sie haben das Zieldatum 2025 darin nicht verankert. Die FDP erklärte, das Ziel könne nicht garantiert werden. Selbst das Berliner Radgesetz enthalte kein Zieldatum. (dpa)

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