Von der Polizei erschossenFlucht-Drama in JVA Münster wird Thema im Landtag

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SEK Münster JVA

Spezialkräfte der Polizei nach dem Einsatz in der JVA Münster. Ein Insasse hatte eine Mitarbeiterin bedroht und als Geisel genommen.

  • Nur wenige Monate vor seiner Haftentlassung wollte der Häftling Thomas R. durch eine Geiselnahme seine Flucht erzwingen.
  • Weil der 40-Jährige eine JVA-Bedienstete mit einer Rasierklinge bedrohte, wurde er von der Polizei erschossen.
  • Der Rechtsausschuss des Landtag befasst sich jetzt mit dem Fall. Hat die JVA die Gefährlichkeit des Täters unterschätzt?

Düsseldorf – Die Geiselnahme in der JVA Münster, bei der inhaftierte Täter Thomas R. durch die Polizei erschossen wurde, wird Thema einer Sondersitzung des Rechtsausschusses im Düsseldorfer Landtag. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ erfuhr, hat das Landtagspräsidium einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion am Donnerstag angenommen und die Sitzung für Freitag, den 23. Oktober, terminiert. „Wir wollen wissen, ob der Inhaftierte psychisch krank oder auffällig war“, sagte SPD-Rechtsexpertin Sonja Bongers unserer  Zeitung.

Zudem müsse geklärt werden, ob „der bauliche Zustand der Justizvollzugsanstalt Münster die Geiselnahme begünstigt“ habe. Angesichts der Bedeutung des Vorganges müsse die Landesregierung einen schriftlichen Bericht vorlegen, verlangt Bongers. Unklar ist bislang, warum Thomas R., der kurz vor seiner Haftentlassung stand, sein Heil in einem riskanten Fluchtversuch suchte, der ihn schließlich das Leben kostete.

Bei der Geiselnahme am 16.  Oktober hatte der 40-Jährige Häftling eine 29 Jahre alte Auszubildende in seine Gewalt gebracht, als das Frühstück kam. Laut einer Darstellung des Anstaltsleiters, die dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt, hatten drei JVA-Bedienstete dem Mann die Mahlzeit um 6.05 Uhr übergeben. Weil Thomas R. als gefährlich galt, saß er in einer Zelle, die mit einer Doppeltür gesichert war. Als diese geöffnet war, habe der Täter behauptet, er wolle seinen Wäschebeutel abgeben.

Schließlich sei er „blitzartig mit einem großen Schritt“ herausgekommen, nahm die 29-Jährige in den Schwitzkasten und bedrohte sie mit einer Rasierklinge am Hals. Danach versuchte Thomas R. mit dem Schlüssel der Bediensteten zum Innenhof der Haftanstalt vorzudringen. Dies gelang jedoch nicht, weil JVA-Mitarbeiter die Türen dorthin von außen blockierten. Insgesamt irrte der Täter rund drei Stunden mit der Geisel durch den Zellentrakt.

Geiselnehmer war nicht zur Aufgabe zu bewegen

Der geplante Fluchtversuch war zum Scheitern verurteilt, als ein Sondereinsatzkommando der Polizei an der JVA eintraf. Um 9.10 Uhr wurde der Mann, der nicht zur Aufgabe zu bewegen war, schließlich mit einem „finalen Rettungsschuss“ getötet. Der Geiselnehmer war nach einem versuchten Totschlag im Jahr 2007 schon einmal zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die Bedienstete blieb bei dem SEK-Einsatz körperlich nahezu unverletzt.

Der Gefangene verbüßte eine Freiheitsstrafe von vier Monaten wegen eines Angriffs auf Vollstreckungsbeamte auf einem Psychiatriegelände. Er wäre am 10. November aus der Haft entlassen  worden.

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