Angehörige von IS-TerroristenGericht betont Rückkehrrecht von Familien

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Lager_für_IS-Familien

Im Lager Al-Hol in der syrischen Hassakeh-Provinz sowie weiteren Lagern in kurdischen Siedlungsgebieten leben ausländische Frauen und Kinder von IS-Terroristen. 

Berlin – Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Bundesregierung Angehörige von IS-Kämpfern nach Deutschland zurückholen muss. Mit dem Beschluss vom Mittwoch werde das Außenministerium aufgefordert, die Identität dreier minderjähriger Kinder in einem syrischen Flüchtlingslager feststellen zu lassen und danach die Kinder und ihre Mutter nach Deutschland bringen zu lassen, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag.

Das Auswärtige Amt (AA) kann gegen die Eilentscheidung allerdings Beschwerde einlegen. Dann müsste das Oberverwaltungsgericht neu entscheiden. „Der noch nicht rechtskräftige Beschluss im Eilverfahren liegt dem Auswärtigen Amt seit gestern vor und wird nun geprüft“, sagte ein AA-Sprecher am Abend.

In der Entscheidung des Verwaltungsgerichts heißt es, die aus Niedersachsen stammende Mutter und die Kinder könnten sich auf die im Grundgesetz verankerte staatliche Schutzpflicht berufen. Die Zustände in dem Lager seien eine Bedrohung für das Leben der Kinder. Daher müsse der deutsche Staat tätig werden. Auch der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen drängt Deutschland und andere Staaten, Kinder und Frauen ausländischer IS-Kämpfern aus Irak und Syrien in ihre Heimatländer zurückzuholen. 

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Die Sender NDR und WDR und die „Süddeutsche Zeitung“ hatten zuerst darüber berichtet. Laut dem Bericht sind die Kinder acht, sieben und knapp zwei Jahre alt. Das Auswärtige Amt hatte demnach argumentiert, dass man keinerlei Verpflichtung sehe, auch der Mutter bei der Rückreise aus Syrien nach Deutschland zu helfen.

In den kurdischen Lagern sollen dem Bericht zufolge Dutzende deutsche IS-Kämpfer, ihre Frauen und eine geschätzt dreistellige Zahl an Kindern mit deutscher Staatsbürgerschaft leben. (dpa)

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