BundestagKeine weiteren Änderungen – Abstimmung über Heizungsgesetz angesetzt

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Bundestagssitzung am Dienstag in Berlin.

Bundestagssitzung am Dienstag in Berlin.

Mehr Zeit bis zur Abstimmung im Bundestag hatte das Verfassungsgericht verlangt – Ende der Woche ist es so weit: Das Heizungsgesetz kommt.

Es ist zu einem Symbol geworden – für den Streit in der Ampel und für alles, was ihre Kritiker der Regierungskoalition vorwerfen: Ende dieser Woche soll das Gebäudeenergiegesetz, meistens Heizungsgesetz genannt, nun beschlossen werden. Dafür stimmten an diesem Dienstag geschlossen die Ampel-Fraktionen, gegen die geschlossene Opposition.

CDU/CSU, Linke und AfD hatten eine Plenarabstimmung darüber erzwungen, ob die abschließende Debatte samt Abstimmung für diesen Freitag aufgesetzt werden soll. Sie monierten, dass die aktuelle Gesetzesfassung noch nicht ausreichend im Bundestag beraten worden sei. Mit dieser Begründung hatte vor der Sommerpause der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann das Verfahren per Eil-Antrag vom Bundesverfassungsgericht stoppen lassen. Die Koalition hatte die Verabschiedung hinter die Sommerpause verschoben.

Nun kommt es ins Plenum – unverändert: Um klimaschädliche Emissionen in Gebäuden zu senken, sollen ab 2024 in der Regel keine reinen Gas- und Öl-Heizungen mehr neu verbaut werden. Reparaturen bleiben aber erlaubt, auch für Altbauten gelten Sonderregelungen. Heizungen in neuen Häusern müssen sich zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betreiben lassen. Voraussetzung für die Anwendung der Vorgabe ist eine kommunale Wärmeplanung vor Ort. Eine solche Planung hatte die FDP lange abgelehnt, aus der CDU wurde sie als „Heizungs-Stasi“ gescholten.

Doch dieses Mal blieb Koalition einig – anders als im wochenlangen Streit über das Gesetz, das vor allem zwischen Grünen und FDP heftig umstritten war. Jetzt soll es schnell gehen. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, sagte, die Bürger und Firmen bräuchten Klarheit.

Das sieht – bei aller Kritik im Detail – auch Deutschlands oberste Verbraucherschützerin so, die Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands Ramona Pop. „Es ist richtig, jetzt endlich Planungssicherheit für private Haushalte bei der Anschaffung von neuen klimafreundlichen Heizungen zu schaffen“, sagte Pop dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Verbraucherschützer fordern zusätzliche Fördermittel

Zwar gebe es aus Verbrauchersicht weiter Kritik am GEG, etwa weil bei bestimmten neuen Heizsystemen, wie Wasserstoffheizungen, Kostenfallen drohen. „Ich halte es für sinnvoll, das Gebäudeenergiegesetz in naher Zukunft noch einmal zu überprüfen und dann auch Vorgaben für die Energieeffizienz von Gebäuden neu zu regeln.“

Dennoch sei die Debatte um das Gesetz teils sehr unsachlich geführt worden, sodass viele Verbraucher verunsichert seien. „Die sinkende Zahl der Förderanträge zeigt, dass viele private Haushalte ihre Entscheidung zum Heizungstausch zeitlich schieben“, so Pop. „Wichtig ist jetzt, dass neben der Verabschiedung des GEG auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude rasch verabschiedet und eine ausreichende finanzielle Unterstützung für die Verbraucher gesichert wird.“

So konkrete Verbesserungsvorschläge hat die Opposition noch nicht vorlegt. Stattdessen erweckte am Dienstag der Fraktionsgeschäftsführer der CDU/CSU, Thorsten Frei, den Eindruck, das Gesetz nicht verbessern, sondern verhindern zu wollen. Auf die Frage seiner grünen Amtskollegin Irene Mihalic, warum die Union seit Monaten keinen Änderungsantrag vorlege, antwortete Frei: „'Kein Gesetz‘ ist unser Änderungswunsch!“

Dabei monierte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann, der in Karlsruhe geklagt hatte, auch am Dienstag fehlende Einflussmöglichkeiten. „Das zeigt, dass die Ampel kein Jota an diesem Gesetz mehr ändern möchte“, sagte er. Es sei nach wie vor möglich, dass das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren scheitere. Auch neue Klagen deutete er an.

Wann Karlsruhe über das Gesetz urteilt, ist offen. Auf RND-Anfrage erklärte ein Sprecher, es sei noch keinen Termin für die Entscheidung in der Hauptsache in Aussicht. Der Bundesrat muss aber nicht zustimmen.

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