Entscheidung des BGH„Judensau“-Relief darf an Wittenberger Kirche bleiben

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Wittenberg Relief ap 140622

Eine als „Judensau“ bezeichnete Schmähplastik ist an der Stadtkirche zu sehen. (Archivbild)

Karlsruhe – Ein als „Judensau“ bezeichnetes Sandsteinrelief darf nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) an der Fassade der Stadtkirche Wittenberg in Sachsen-Anhalt bleiben. Durch eine Bodenplatte und einen Aufsteller mit erläuterndem Text habe die Kirchengemeinde das „Schandmal“ in ein „Mahnmal“ umgewandelt, befanden die obersten Zivilrichterinnen und -richter Deutschlands in ihrem Urteil am Dienstag in Karlsruhe. 

Bis Bodenplatte und Aufsteller in den 1980er Jahren ergänzt wurden, habe die Abbildung aus dem 13. Jahrhundert „einen das jüdische Volk und seine Religion massiv diffamierenden Aussagegehalt“ gehabt und Judenfeindlichkeit und Hass zum Ausdruck gebracht, hieß es weiter.

Jüdischer Kläger wollte Darstellung entfernen lassen

Das Relief zeigt eine Sau, an deren Zitzen zwei Menschen saugen, die durch Spitzhüte als Juden identifiziert werden sollen. Eine laut BGH als Rabbiner geltende Figur hebt den Schwanz des Tieres und blickt in den After. Schweine gelten im jüdischen Glauben als unrein.

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Ein jüdischer Kläger wollte, dass die antijüdische Darstellung entfernt wird. Auch in den Vorinstanzen war er gescheitert. Der Fall hat Brisanz, weil die Wittenberger Stadtkirche als Mutterkirche der Reformation gilt. Hier predigte einst Martin Luther (1483-1546). (dpa)

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