Die Möglichkeit, Partner oder Kinder nachzuholen, ist seit Juli für bestimmte Flüchtlinge vorerst gestoppt. Die Hürden, um als Härtefall anerkannt zu werden, sind hoch.
MigrationspolitikFamiliennachzug gestoppt – Härtefälle warten weiterhin auf Visa

Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus dürfen derzeit keine Familienangehörigen zu sich nach Deutschland holen. (Symbolbild)
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Seit der Aussetzung des Familiennachzugs für Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten ist über die Härtefallregelung noch niemand nach Deutschland eingereist. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der Innenpolitikerin Clara Bünger (Linke) hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach liegen dem Auswärtigen Amt rund drei Monate nach Inkrafttreten der Änderung zwar Fälle zur Prüfung vor. Von bereits erteilten Visa, nach denen Bünger ebenfalls gefragt hatte, ist in der Antwort jedoch keine Rede.
Der Familiennachzug zu Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus ist – anders als für andere anerkannte Flüchtlinge – seit dem 24. Juli für zwei Jahre ausgesetzt. Er war zuvor bereits beschränkt gewesen auf 1.000 Angehörige pro Monat. Nur in „Härtefällen“ sollen subsidiär Schutzberechtigte – in diese Kategorie fallen viele Menschen aus Syrien – noch Ehepartner, minderjährige Kinder und im Fall unbegleiteter Minderjährige die Eltern nachholen dürfen.

Clara Bünger (Linke) hält es für falsch, dass der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ausgesetzt ist. (Archivfoto)
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Bisher rund 1.500 Härtefallanzeigen
Wie die Bundesregierung mitteilte, wurde von der Möglichkeit, einen solchen Härtefall anzuzeigen, bisher in rund 1.500 Fällen Gebrauch gemacht. In diesen Fällen folge dann eine „Sachverhaltsermittlung“ mit Unterstützung durch die Internationale Organisation für Migration (IOM). Danach würden die Fälle in Dossiers zusammengefasst und an das Auswärtige Amt übermittelt. Dieses prüfe anschließend, ob eine Aufnahme aus humanitären Gründen erfolgen könne. „Erste Fälle liegen dem Auswärtigen Amt vor“, heißt es in der Antwort weiter. Maßgeblich für die Entscheidung im Einzelfall ist neben dem entsprechenden Passus im Aufenthaltsgesetz eine Weisung des Auswärtigen Amtes.
Ziel der Aussetzung des Familiennachzugs sei „die Entlastung der Aufnahme- und Integrationssysteme in Deutschland unter Beachtung der geltenden verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben“, führt das Auswärtige Amt dazu aus.
Bünger: Weisung zu restriktiv
„Von Anfang an war klar, dass die Weisung des Auswärtigen Amtes so restriktiv ausgestaltet ist, dass sich fast niemand auf diese Regelung wird berufen können“, sagt Bünger. Die Bundesregierung reiße geflüchtete Familien auseinander. „Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit habe in der autoritären Asylpolitik dieser Regierung offenbar keinen Platz“, kritisierte die Bundestagsabgeordnete.
Die Linksfraktion vermutet, dass noch mehr Angehörige grundsätzlich Anspruch hätten, einen Härtefall geltend zu machen. Dass dies bislang nicht geschehen sei, liege zum einen an den begrenzten Bearbeitungskapazitäten der Hilfsorganisationen, die sich um diese Menschen kümmern. Zum anderen rieten diese Organisationen den Betroffenen angesichts der strikten Vorgaben der Weisung nur in besonders außergewöhnlichen Fällen, entsprechende Anträge zu stellen, um keine unnötigen Hoffnungen zu wecken. (dpa)


