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Gehaltsplus wird gekürztBesoldung für Bundesbeamte steigt nicht so stark wie geplant

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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagt, für Minister und den Bundeskanzler werde es keine Erhöhung geben.

Die Gehälter für hochrangige Bundesbeamte werden wohl moderater erhöht als beabsichtigt. Ein überarbeiteter Gesetzesvorschlag beinhaltet spürbare Abstriche.

Die Vergütung für Bundesbeamte wird voraussichtlich weniger stark steigen als zunächst vorgesehen. Aus dem Bundesinnenministerium verlautet dazu: „Für Spitzenbeamte erfolgt keine Besoldungsanpassung über die reguläre tarifliche Anpassung hinaus“.

Eine aktualisierte Gehaltstabelle, die ab Mai in Kraft treten soll und der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zur Einsicht bereitsteht, weist für Staatsdiener der Gruppe B3 ein Basisgehalt von 10.572,91 Euro monatlich aus. Dieser Betrag liegt unter den ursprünglich anvisierten 10.854,48 Euro. Für die Besoldungsgruppe B10 sind 16.530,96 Euro im Monat vorgesehen, statt der anfänglich geplanten Summe von 17.946,70 Euro. Dem Vorschlag zufolge sollen auch die Gehälter für Richter und Staatsanwälte in führenden Ämtern moderater steigen.

Pläne des Innenressorts

Vor kurzem präsentierte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) eine Vorlage für eine reformierte Gehaltsstruktur der Bundesbeamten. Laut Berichten der dpa hätte die Realisierung der ursprünglichen Version jährliche Zusatzkosten von über drei Milliarden Euro verursacht. Die Gesetzesvorlage zielt auf eine engere Kopplung an die Konjunktur, die generelle Lohnentwicklung sowie die Kosten für den Lebensunterhalt ab.

Durch die Gesetzesinitiative sollen die Bezüge für Dienst und Versorgung auf Bundesebene neu justiert werden. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums fließen dabei sowohl der Tarifvertrag für die Angestellten des Bundes vom 6. April des Vorjahres als auch Urteile des Bundesverfassungsgerichts ein. Die überarbeitete Vorlage bedarf noch der Zustimmung durch Kabinett und Bundestag.

Verfassungsgericht beanstandete Berliner Gehälter

Ein Grund für die Anpassung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2025. Die Karlsruher Richter befanden damals, dass die Bezahlung der Berliner Beamten zwischen 2008 und 2020 fast durchgängig nicht mit der Verfassung vereinbar war. Demnach hat das Bundesland seine Staatsdiener über Jahre hinweg teilweise unzureichend entlohnt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass circa 95 Prozent der Gehaltsregelungen der Besoldungsordnung A – welche beispielsweise Polizeikräfte und Feuerwehrpersonal umfasst – gegen die Verfassung verstießen. Die Einkünfte blieben hinter der Entwicklung der Tariflöhne und dem Index der Verbraucherpreise zurück.

Dobrindt hob hervor, dass er selbst sowie die übrigen Mitglieder des Kabinetts von der Neuregelung ohnehin ausgenommen seien. Er erklärte: „Eine Gehaltserhöhung für Minister und Bundeskanzler durch die Alimentationsanpassung für Beamte war zu keinem Zeitpunkt vorgesehen und findet auch nicht statt.“ (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.