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Große WaldbrändeStreit über härtere Strafen für Brandstifter

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Das von VHP zur Verfügung gestellte Foto zeigt Feuerwehrleute im Einsatz beim Großbrand im Naturschutzgebiet Hohes Venn (Hautes Fagnes).

Großbrand im Naturschutzgebiet Hohes Venn (Hautes Fagnes).

NRW-Innenminister Reul ist skeptisch gegenüber schärferen Gesetzen – Feuerwehrvertreter sagen, man müsse über Gefahren aufklären. 

Nach den Bränden im Hürtgenwald und im Hohen Venn diskutiert die Politik über eine Verschärfung der Strafen bei Brandstiftung. Dem Vorschlag des Parlamentarischen Geschäftsführers der SPD, Dirk Wiese, zu einer „Anhebung des Strafrahmens für vorsätzliche und fahrlässige Brandstiftung“ schloss sich Günter Krings, Vize-Fraktionschef der CDU, an. „Die Union ist offen für eine Prüfung, ob die erhöhte Mindeststrafe von zwei Jahren auch unabhängig von der Gefährdung von Menschen generell für die Verursachung großflächiger Waldbrände gelten sollte“, sagte Krings dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Redaktionsnetzwerk Deutschland). Bisher gilt bei vorsätzlicher Brandstiftung eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr, bei Gefährdung oder Gesundheitsschädigung von Menschen von zwei Jahren. Krings wies darauf hin, dass die Strafen bei fahrlässiger Brandstiftung schon heute identisch seien mit der Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung.

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) ist eher zurückhaltend. „Diese Brände sind keine Kleinigkeit, und darum ist es keine Kleinigkeit, irgendwo wild zu grillen, Asche wegzuwerfen oder die Kippe aus dem Fenster zu schmeißen. Reflexhaft nach höheren Strafen zu rufen, kann man machen. Vielleicht sollte man aber erstmal prüfen, ob der bisherige Strafrahmen überhaupt ausgeschöpft wird“, sagte Reul dieser Zeitung. Er sei kein Freund immer neuer Verbote. Entscheidend sei, „dass jeder Einzelne Verantwortung übernimmt. Jeder weiß und sieht, dass es seit Wochen nicht richtig regnet. Wiesen sind braun und die Bäume verlieren auch schon ihre Blätter. Bei extremer Trockenheit gehört man nicht mit Feuer, Grill oder Zigarette in Wald und auf Wiesen.“ Wenn Behörden dazu aufforderten, den Wald zu meiden, sollte man das ernst nehmen. „Wer in so einer Lage sein Verhalten nicht hinterfragt und anpasst, ist verantwortungslos. Für diese Haltung müssen Einsatzkräfte ihren Kopf hinhalten“, erklärte der Innenminister.

Von einer Verschärfung der Strafen bei Brandstiftung hält auch Holger Sticht wenig. „Regelungen haben wir zur Genüge“, sagt der NRW-Vorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND). In einem Naturschutzgebiet dürfe man die Wege nicht verlassen und grundsätzlich kein Feuer machen. „Das Manko ist, dass wir diese Regeln nicht umsetzen, weil wir dafür keine Kontrollorgane haben.“ In Köln habe es in den Naturschutzgebieten Dellbrücker Heide und Kiesgrubensee Gremberghoven seit Anfang August viermal gebrannt. An den Wochenenden würden dort regelmäßig Partys veranstaltet. „Aber weder Polizei noch das Ordnungsamt der Stadt Köln fühlen sich dafür zuständig“, sagte Sticht. Die Besucher seien „komplett dicht, viele gar nicht mehr ansprechbar, weil sie die ganze Nacht und den Tag durchmachen. Den Strom liefert ein mit Benzin betriebener Generator. Zweimal hat dort schon die Böschung gebrannt. Einmal musste die Bahnstrecke Köln-Siegburg und einmal die Autobahn gesperrt werden“, kritisierte er.

Der Deutsche Richterbund und der Deutsche Feuerwehrverband sind bei der Frage von Gesetzesverschärfungen ebenfalls skeptisch. Wichtiger sei es, die Bevölkerung mehr auf die Gefahren von fahrlässigem Verhalten aufmerksam zu machen. „Wir müssen präventiv mehr tun. Wichtig wäre es, die Menschen stärker dafür zu sensibilisieren, wie gefährlich bestimmtes Verhalten im Wald sein kann – zum Beispiel in den Nachrichten, in Schulen oder über soziale Medien“, forderte Feuerwehrverbands-Chef Karl-Heinz Banse. Er schätzt, dass mindestens zwei Drittel aller Waldbrände durch Fehlverhalten von Menschen verursacht werden. Bei besonders hoher Waldbrandgefahr können Behörden auch ein „Betretungsverbot“ erlassen.