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HaftantrittRechtsextremistin Liebich muss nicht zwingend ins Frauengefängnis Chemnitz

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Das Frauengefängnis in Chemnitz: Hier soll die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich ihre Haftstrafe verbüßen. (Archivbild). /

Das Frauengefängnis in Chemnitz: Hier soll die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich ihre Haftstrafe verbüßen. (Archivbild). /

Liebich soll ihre Haft im Frauengefängnis antreten. Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagt, es gebe auch andere Möglichkeiten.

Das Bundesjustizministerium hat mit Blick auf den erwarteten Haftantritt der Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich am Freitag im Frauengefängnis Chemnitz betont, dass es keinen zwingenden Grund gebe, sie in einem Frauengefängnis unterzubringen. „Beim Umgang mit trans, inter und nicht-binären Gefangenen müssen sich die Länder nicht allein am Geschlechtseintrag der betreffenden Person orientieren“, sagte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Das Grundgesetz und die Fürsorgepflicht der Anstalt verlangen, bei der Unterbringung die Sicherheitsinteressen und Persönlichkeitsrechte aller Strafgefangenen zu berücksichtigen.“ Sie fügte hinzu: „Mehrere Bundesländer haben schon heute Regelungen geschaffen, die speziell die Unterbringung transgeschlechtlicher Strafgefangenen betreffen: so zum Beispiel Berlin oder Hessen. Diese Regeln ermöglichen differenzierende Lösungen im Einzelfall.“

Die Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch (SPD), sagte dem RND: „Das sächsische Justizvollzugsgesetz ermöglicht explizit Einzelfallabwägungen für solche Fälle.“

Debatte über das Selbst­bestimmungs­gesetz

Mit Blick auf Forderungen unter anderem von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), wegen des Falles Liebich das Selbstbestimmungsgesetz zu ändern, fuhr sie fort: „Rechten Stimmungsmachern sollte man nicht auf den Leim gehen. Sie nutzen alle möglichen Mittel, um uns als Gesellschaft verächtlich zu machen und Hass und Hetze zu säen. Wir sind gut beraten, solche extremen Einzelfälle nicht zum Maßstab unseres Handelns zu machen.“

Marla-Svenja Liebich, bekannte Rechtsextremistin, sitzt in einem Saal des Landgerichts. (Archivbild)

Marla-Svenja Liebich, bekannte Rechtsextremistin, sitzt in einem Saal des Landgerichts. (Archivbild)

Liebich war im Juli 2023 - damals noch als Sven Liebich - vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Dobrindt warf Liebich im ZDF einen Missbrauch der neuen Regelungen vor und forderte Änderungen am gerade erst in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetz. „Der Geschlechterwechsel scheint hier eindeutig ein Missbrauchstatbestand zu sein“, sagte er dem Nachrichtenportal „ZDFheute.de“. „Wenn man das aber nicht will und sieht, dass es stattfindet, dann muss man darüber diskutieren: Wie kann man das unterbinden?“

Mit dem Gesetz, das das frühere Transsexuellengesetz ablöste, wurden Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens deutlich erleichtert. Im schwarz-roten Koalitionsvertrag ist allerdings vereinbart, diese Regelungen bis zum Juli 2026 zu überprüfen.