Der Wagenbauer Jacques Tilly wurde in Moskau wegen seiner Putin-Satire verurteilt. Am Dienstag beginnt der Revisionsprozess.
Haftstrafe für Putin-SatireRevisionsprozess für Düsseldorfer Wagenbauer in Moskau

Der Karnevalswagenbauer Jacques Tilly ist in Moskau in Abwesenheit zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden - nun ist ein Revisionsprozess angekündigt. (Archivbild)
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Ein Urteil über achteinhalb Jahre Haft wurde im April in Moskau gegen den Düsseldorfer Karnevalswagenbauer Jacques Tilly in dessen Abwesenheit gefällt. Der Beginn des Revisionsprozesses ist für diesen Dienstag vorgesehen. Am Vormittag soll die Verhandlung vor dem Berufungsgericht des Stadtgerichts in Moskau stattfinden. Der genaue Gegenstand des Verfahrens ist allerdings noch nicht bekannt.
Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte Tilly im Vorfeld, er wisse nicht, welche Seite die Revision beantragt habe. Seine Pflichtverteidigerin hatte einen Freispruch wegen fehlender Beweise gefordert, wohingegen die Anklage auf neun Jahre in einem Straflager plädiert hatte. Es gelang der Verteidigung nicht, mit Tilly in Kontakt zu treten. Die deutsche Vertretung in Moskau konnte laut der Pflichtverteidigerin keine Verbindung herstellen. Mitarbeiter der Deutschen Botschaft beobachten das Verfahren.
Satirische Darstellungen von Putin und dem Patriarchen
Ein Gericht in Moskau hatte im April das Urteil gefällt, Tilly habe sich mit seinen Motiven beim Rosenmontagszug in Düsseldorf der Kränkung religiöser Gefühle schuldig gemacht. Zudem wurde ihm die Verbreitung von Falschinformationen über die Streitkräfte Russlands zur Last gelegt. Tilly hatte den Krieg in der Ukraine und Kremlchef Wladimir Putin wiederholt satirisch thematisiert. Ebenso wurde Patriarch Kirill von ihm verspottet.
Ein spezielles Werk von Tilly aus dem Jahr 2024 war zentraler Punkt des Moskauer Verfahrens. Detailliert beschrieben wurde in der Verhandlung sein Mottowagen, der Figuren von Putin in Uniform sowie Patriarch Kirill beim homosexuellen Oralverkehr zeigte.

Der Düsseldorfer Karnevalswagenbauer Jacques Tilly ist in Moskau auch wegen Verletzung religiöser Gefühle angeklagt. (Archivbild)
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Tilly reagiert gelassen auf die Verurteilung
Tilly äußerte, er habe die Angelegenheit mit dem Urteil als erledigt betrachtet und lasse sich nun überraschen. Vom Gericht sei er bis heute nicht informiert worden, und es bestehe auch kein Kontakt zu seiner Verteidigung. Er müsse mit der Verurteilung leben. „Worauf ich keinen Einfluss habe, das interessiert mich nicht besonders“, so Tilly. „Ich habe keine Handlungsoption.“ Zum Geschäft eines Satirikers gehörten auch harte Reaktionen. „Das ist eingepreist. Ich nehm's eher gelassen - wie soll ich's sonst nehmen?“
Keine Auslieferung des Künstlers zu erwarten
Wegen vermeintlicher Diffamierung der Armee sind in Russland schon viele Gegner des Krieges verurteilt worden. Diese Entscheidungen werden international als Unrechtsurteile eingestuft. Tilly muss keine Auslieferung von Deutschland nach Russland befürchten. Schwierigkeiten könnten ihm jedoch bei Reisen in Staaten entstehen, die von Moskau gesuchte Personen überstellen. Es ist möglich, dass Moskau ihn über Interpol zur Fahndung ausschreiben lässt.
Als „absurdes Schauspiel“ kritisierte die Bundesregierung den Richterspruch. Alexander Graf Lambsdorff, der deutsche Botschafter in Moskau, sagte dazu: „Die Verurteilung von Jacques Tilly zeigt, dass Kriminalisierung und Verfolgung freier Meinungsäußerung durch die russische Regierung unvermindert weitergehen - aber jetzt auch verstärkt im Ausland.“ Deutschland bekenne sich zur Kunstfreiheit.
Putin als wiederkehrendes Thema bei Tilly
Bekannt ist Tilly für seine satirischen Wagenkreationen beim Rosenmontagszug in Düsseldorf. Seine Wagen widmete er bereits mehrfach Putin. Ein Werk stellte den Kremlchef dar, wie er in einer ukrainischen Wanne in Blut badet. Auf den Prozess in Moskau reagierte er dieses Jahr mit einem Motivwagen: Eine Putin-Skulptur in Uniform durchbohrt mit einem Schwert die Düsseldorfer Karnevalsfigur Hoppeditz.
Auch eine Beleidigung des russischen Präsidenten war Thema in dem Prozess. Die Verunglimpfung von Staatsorganen Russlands, wozu neben der Armee auch Putin gehört, wird durch den Straftatbestand verboten, nach dem die Verurteilung Tillys erfolgte. Des Weiteren trug eine Staatsanwältin Interviewaussagen des Künstlers vor, in denen er die Tötung von Zivilisten in der Ukraine durch russische Truppen und den Krieg kritisierte. Hass auf Russen wird Tilly laut den Ermittlungsakten ebenfalls zur Last gelegt. (dpa/red)
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