Hotels, Beerdigungen, SchulenOVG Münster muss noch viele Corona-Eilverfahren klären

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OVG Münster

Die Fassade des Oberverwaltungsgerichts Münster

Münster – Rund eine Woche vor Ablauf der seit Anfang November gültigen Coronaschutz-Verordnung muss das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster noch über eine Vielzahl von Streitfragen entscheiden. Darunter sind Eilverfahren um Übernachtungs- und Unterrichtsverbote aus verschiedenen Bereichen, wie eine Gerichtssprecherin erklärte.

Mehrere Streitpunkte müssen in der kommenden Woche entschieden werden, denn hier drängt die Zeit – so etwa bei der angeordneten Maskenpflicht beim AfD-Bundesparteitag am kommenden Wochenende in Kalkar und zu einer Klage der Gewerkschaft Verdi zur Ladenöffnung am 1. Advent am 29. November.

1364 Verfahren rund um das Coronavirus in NRW

Landesweit waren bis zum 6. November nach Zahlen des Justizministeriums 1364 Verfahren in Sachen Corona bei allen Verwaltungsgerichten eingegangen. 370 davon landeten am Oberverwaltungsgericht in Münster. Bis zum 20. November kamen 30 dazu. 250 Verfahren wurden in der Zwischenzeit abgearbeitet oder haben sich erledigt.

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Dabei überprüfen die Verwaltungsrichter bei der sogenannten Normenkontrolle, ob die Verordnung der Landesregierung rechtmäßig ist. Unterschieden wird zwischen Eil- und Hauptsacheverfahren. Bei den zeitlich dringenden Eilverfahren hat das OVG 25 von 87 (Stand 20. November) erledigt.

Unter den noch offenen Klagen sind zum Beispiel Eilverfahren von Betreibern von Tennishallen und Hoteliers oder von Reit- und Schwimmschulen und einer Hundeschule. Personal-Trainer wollen klären lassen, ob ihr Angebot im Freien und mit genügend Abstand zwischen den Kunden nicht erlaubt sein müsste.

Auch müssen die OVG-Richter noch über ein Kaffeetrinken nach einer Beerdigung entscheiden. Die Beisetzung ist derzeit bei Einhaltung der Hygienevorschriften mit Trauernden erlaubt, das anschließende Treffen beim Kaffee nicht. (dpa) 

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