Abo

Krankschreibung, SteuerKoalition einigt sich auf „Katalog von bedeutenden Reformen“

5 min
Markus Söder (v.l.n.r.), Friedrich Merz, Bärbel Bas und Lars Klingbeil geben im Garten des Kanzleramtes eine Pressekonferenz nach der Sitzung des Koalitionsausschusses.

Markus Söder (v.l.n.r.), Friedrich Merz, Bärbel Bas und Lars Klingbeil geben im Garten des Kanzleramtes eine Pressekonferenz nach der Sitzung des Koalitionsausschusses. 

Die Koalition hat ein Maßnahmenpaket geschnürt, um die Wirtschaft aus der Krise zu holen und die Sozialsysteme zu stabilisieren. Das sind die Details.

Die schwarz-rote Koalition hat sich auf ein umfangreiches Reformpaket verständigt. CDU, CSU und SPD hätten einen „ganzen Katalog von bedeutenden Reformen“ beschlossen, um „Deutschland in die Zukunft zu führen“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstag nach dem Koalitionsausschuss am Vorabend.

Vereinbart wurde unter anderem eine Reform der Einkommensteuer mit einem Entlastungsvolumen von zehn Milliarden Euro ebenso wie die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die Umsetzung der Beschlüsse der Rentenkommission bis Ende 2026.

Bei der Reform der Einkommensteuer liegt der Fokus auf geringen und mittleren Einkommen. „Die Entlastung ist so ausgestaltet, dass sie für Familien mit Kindern am stärksten wirkt; damit erleichtert die Koalition gezielt den Alltag von Familien“, heißt es. In voller Wirkung ab 2028 könne eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden, hieß es.

Anpassungen bei der „Reichensteuer“

Die Gegenfinanzierung solle vor allem über eine Veränderung der „Reichensteuer“ erfolgen. Diese soll gesplittet werden: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 EUR soll ein Steuersatz von 45 Prozent gelten, ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 EUR ein Satz von 47 Prozent. Derzeit liegt der Höchststeuersatz bei 45 Prozent, der ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro greift.

Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen soll von 20 Prozent auf 15 Prozent verringert werden – das bedeute von bis zu 1.200 Euro auf bis zu 900 Euro pro Jahr. Beim „Handwerkerbonus“ werden Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt. Bisher sind 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich absetzbar – das gilt für Arbeitskosten von bis zu 6.000 Euro pro Jahr. Die Steuerermäßigung beträgt also höchstens 1.200 Euro im Jahr.

Wie die Koalition weiter mitteilte, soll der Pauschalsteuersatz bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent angehoben werden. 2027 und 2028 solle eine Gewinnabführung in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro bei der staatlichen Förderbank KfW vorgenommen werden.

Spitzensteuersatz soll später greifen

Laut Koalition wird die Entlastungswirkung erzielt durch eine Anhebung des Grundfreibetrages, einer Anhebung des Kinderfreibetrages und einer Erhöhung des Kindergeldes – sowie einer Anhebung des sogenannten Arbeitnehmerpauschbetrages und eines „Abflachens“ der sogenannten zweiten Progressionszone. Das bedeutet, der Steuersatz soll weniger steil steigen, das soll zu Entlastungen führen. Der Spitzensteuersatz soll später greifen. Bisher wird er bei einem zu versteuernden Einkommen ab 69.879 Euro für Ledige fällig.

Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird. Er garantiert, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. 2026 liegt dieser Betrag bei 12.348 Euro. Im Herbst wird ein Bericht zum Existenzminimum erwartet, in dessen Folge der Grundfreibetrag ohnehin angepasst werden muss.

Bund will Steuerausfälle von Ländern und Kommunen ausgleichen

Die Bundesregierung ist bei einer Reform der Einkommensteuer auf den Bundesrat angewiesen. Länder hatten im Vorfeld des Koalitionsausschusses vor Steuermindereinnahmen gewarnt. Die Koalition sagt nun zu, dass der Bund Steuerausfälle von Ländern und Kommunen ausgleicht – die über die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Erhöhung des Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages respektive des Kindergeldes hinausgehen und abzüglich von Einnahmeverbesserungen für Länder und Kommunen aus steuerlichen Maßnahmen.

Verglichen mit Modellen, die im Vorfeld politisch diskutiert wurden, handelt es sich beim Entlastungsvolumen um eine „kleine Lösung“. Die SPD hatte einen höheren Spitzensteuersatz sowie eine höhere Erbschaftsteuer gefordert, dies lehnte die Union aber ab. Umstritten war auch ein massiver Abbau von Subventionen.

Schärfere Regeln für Krankschreibungen

Angesichts hoher Fehlzeiten in Unternehmen sollen die Regeln für Krankschreibungen von Beschäftigten  verschärft werden. Eingeführt werden soll die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Tag der Erkrankung. Vorgeschrieben ist eine ärztliche Bescheinigung bisher erst ab dem vierten Tag. Abgeschafft werden soll die Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen.

Seit Ende 2023 können Patientinnen und Patienten damit auch ohne Praxisbesuch eine Arbeitsunfähigkeit feststellen lassen - unter der Bedingung, dass man in der Praxis bekannt ist und keine schweren Symptome hat. Krankschreiben lassen kann man sich für bis zu fünf Kalendertage. Geregelt ist dies in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken. Vorbild war eine Sonderregelung, die es in der Corona-Pandemie gegeben hatte, um Ansteckungen zu vermeiden.

Bas kündigt Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch an

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) kündigte ein verschärftes Vorgehen gegen Sozialleistungsmissbrauch an. Dazu werde es noch im Juli im Kabinett einen Aktionsplan geben. Die Kommunen sollten entlastet werden und auch Handlungsmöglichkeiten bekommen. „Dazu haben wir uns im Ressortkreis mit vielen zuständigen Ministerinnen und Ministern zusammengeschlossen, um hier einen konsequenten Plan vorzulegen. Denn wer das System missbraucht, der muss eben auch mit Folgen rechnen“, sagte sie.

Einen Schwerpunkt wolle die Koalition auf die Ausbildung junger Menschen setzen. Sie verwies auf 2,8 Millionen junge Leute ohne Schulabschluss, ohne Berufsabschluss. „Wir wollen für sie Programme entwickeln, dass sie neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt bekommen“, sagte sie. Nicht alle Bemühungen könnten in einen Berufsabschluss münden, so dass es auch um Teilqualifizierungen gehe.

Keine Verstaatlichung privater Wohnungsbaugesellschaften

Die Bundesregierung will die Verstaatlichung von Mietwohnungen verhindern. Per Bundesgesetz werde „die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene“ unterbunden, erklärte die Regierungskoalition. Hintergrund ist demnach, dass derartige Vorhaben den privaten Wohnungsbau gefährden würden.

„Wir haben hier Debatten, vor allem in Berlin, über die Frage, ob private Wohnungsbestände verstaatlicht werden können, was zu einer massiven Zurückhaltung schon im Wohnungsbereich führt“, sagte CSU-Chef Markus Söder dazu. Ein solches Vorgehen würde auch viele Banken in Schwierigkeiten bringen. „Wir machen jetzt ein Bundesgesetz, das solche Landesverstaatlichungen nicht möglich macht“, sagte der bayerische Ministerpräsident.

In der Bundeshauptstadt wird seit Jahren über die Enteignung großer Wohnungsbaukonzerne debattiert. Im Jahr 2021 stimmte eine Mehrheit für einen Volksentscheid mit dem Titel „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“. In Reaktion darauf verabschiedete das Berliner Abgeordnetenhaus im März diesen Jahres ein Rahmengesetz, dass dies grundsätzlich ermöglicht.

Weitgehende Einigkeit bei Rentenreform

Die Gesetze zur Rentenreform sollen nach dem Willen von Merz bis Jahresende abgeschlossen sein. Der Zeitplan sei nun klar. Die Rentenkommission hatte in der vergangenen Woche 33 Empfehlungen zur Rentenreform vorgelegt. Dies sei die zweite große Reform nach der Gesundheitsreform, die noch vor der Sommerpause in Bundestag und Bundesrat abgeschlossen sein solle.

Merz erklärte: „Heute ist ein guter Tag.“ Die Gesetze dienten nur einem Ziel: „Wir wollen Deutschland wieder flottkriegen, jetzt ist klar, dass das möglich ist“, so der Kanzler. Die politische Mitte müsse zeigen, „wir gestalten unser Land, wir modernisieren unser Land und führen unser Land in die Zukunft“. (dpa/afp/kna)