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Mehr Rechte für BahnreisendeDas soll sich bei Buchungen und Verspätungen ändern

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Hochgeschwindigkeitszug Frecciarossa 1000

Von Spaniens Hauptstadt Madrid aus fahren Hochgeschwindigkeitszüge bis nach Südfrankreich. (Symbolbild)

Einfachere Buchungen, bessere Rechte bei Verspätung: Die EU will das Bahnfahren in Europa deutlich attraktiver machen.

Die Europäische Union will das Bahnfahren attraktiver machen und plant dafür weitreichende Änderungen. Einem Vorschlag der EU-Kommission zufolge sollen die Planung und Buchung von Zugreisen einfacher und die Rechte von Fahrgästen bei Problemen gestärkt werden. Das könnte auch für Reisende aus dem Raum Köln, die oft mit dem Zug in Nachbarländer wie die Niederlande, Belgien oder Frankreich fahren, deutliche Verbesserungen bringen.

Was soll sich beim Planen ändern?

Laut einer Initiative der EU-Kommission sollen Konsumenten auf bedeutenden Buchungsportalen eine klare Übersicht über sämtliche Optionen für eine Reise von A nach B erhalten. Die unterschiedlichen Reisemöglichkeiten sollen für alle Verkehrsmittel, also neben Zügen auch für Busse, Flüge oder Fähren, transparent und unparteiisch aufgeführt werden.

Die Portale sollen unter anderem Kosten, Reisedauer, Abfahrtszeit sowie CO2-Emissionen anzeigen, können aber zusätzliche Filterkriterien integrieren. Auf diese Weise ließe sich beispielsweise vergleichen, wie zügig und kostspielig dieselbe Fernverbindung mit unterschiedlichen Zügen oder einer Kombination aus Bus, Bahn und Flugzeug zu bewältigen ist.

Was soll sich beim Buchen ändern?

Passagieren soll der Erwerb von durchgängigen europäischen Tickets ermöglicht werden. Sofern eine Bahnreise mit verschiedenen Anbietern in einem einzigen Buchungsschritt reserviert wird, soll dies nach Vorstellung der Kommission zukünftig als eine einheitliche Fahrkarte gelten. Dies hat erhebliche Konsequenzen für die Konsumentenrechte bei auftretenden Schwierigkeiten.

Portale mit einer dominanten Marktposition wären den Plänen zufolge verpflichtet, auch Fahrscheine von Konkurrenten zu vertreiben, sofern diese es wünschen. EU-Verkehrskommissar Apostolos Tzitzikostas führte als Beispiel die Webseite der Deutschen Bahn an. Für eigenständige Ticketportale soll es im Gegenzug leichter werden, Fahrscheine unterschiedlicher Eisenbahngesellschaften anzubieten.

Damit Fahrgäste ihre Reisen besser organisieren können, sollen Zugfahrkarten so früh wie möglich erwerbbar sein. Die Behörde in Brüssel strebt einen Zeitraum von wenigstens fünf Monaten vor Reiseantritt an, es sei denn, die Abfahrtszeit ist im Fahrplan noch nicht festgeschrieben.

Was soll bei Verspätungen oder Zugausfällen im Ausland gelten?

Bei Schwierigkeiten auf internationalen Reisen sollen Passagiere zukünftig erweiterte Ansprüche geltend machen können. Die Bedingung hierfür ist der Besitz einer als durchgehend geltenden Fahrkarte sowie die Berücksichtigung einer angemessenen Zeit zum Umsteigen.

Sollte ein Zug eine Verzögerung aufweisen, wodurch Passagiere im Ausland ihren Anschluss verpassen, erhalten sie das Recht, ohne Mehrkosten auf alternative Weise an ihr Ziel zu kommen – beispielsweise durch die Nutzung eines anderen Zuges. Als andere Möglichkeit können Kunden die Rückerstattung des Fahrpreises wählen.

Setzen sie ihre Fahrt fort, besteht darüber hinaus ein Anspruch auf Verpflegung oder eine Übernachtungsmöglichkeit, sollte dies erforderlich werden. Als Kompensation sollen sie bei Verzögerungen von mehr als zwei Stunden 50 Prozent des Fahrkartenpreises erhalten; bei kürzeren Verspätungen ab einer Stunde sind es 25 Prozent. Die Verantwortung für diese Passagierrechte liegt laut dem Vorschlag bei derjenigen Bahngesellschaft, die für die Beeinträchtigung verantwortlich ist.

Was ist bisher das Problem bei Verspätungen?

Aktuell werden bei zahlreichen grenzüberschreitenden Reisen zwei separate Fahrscheine von verschiedenen Anbietern ausgestellt. Dadurch schließen Kunden aus rechtlicher Sicht zwei eigenständige Verträge, auch wenn die Buchung der gesamten Reise online in einem Schritt erfolgte.

Wenn der erste Zug verspätet ist und der Anschluss dadurch verpasst wird, ist es Reisenden im Normalfall nicht gestattet, einfach die nächste Verbindung zum Zielort zu nutzen. Ein Anspruch auf Kompensation gemäß EU-Vorschriften besteht prinzipiell nur für die Verzögerung des ursprünglichen Zuges. Eine Ausnahme besteht schon heute, wenn die Fahrkarte als durchgehendes Ticket gilt.

Verschiedene Bahngesellschaften haben sich außerdem untereinander geeinigt, Passagiere unter gewissen Bedingungen bei Verspätungen des ersten Zuges kostenfrei mit der nächsten verfügbaren Verbindung zu befördern. Zu diesen Unternehmen zählen unter anderem die Deutsche Bahn, die ÖBB, die französische SNCF sowie die Eurostar-Verbindungen.

Sollte die Initiative der EU-Kommission verabschiedet werden, würde dies den Schutz für eine größere Anzahl von Passagieren bedeuten.

Was sagt die Branche?

Die Gemeinschaft der Europäischen Bahnen (CER) äußerte Bedenken hinsichtlich potenziell ansteigender Fahrpreise durch eine übermäßige Marktmacht großer Buchungsportale. Kritisiert wurden zudem offene Haftungsfragen und das Fehlen ähnlicher Auflagen für den Flugverkehr. Die Lobbyorganisation, der auch die Deutsche Bahn angehört, betonte, dass Passagiere schon heute eine größere Auswahl an Tickets früher online erwerben könnten. In den letzten Jahren habe die Branche signifikant in die technische Harmonisierung des Datenaustauschs investiert.

Zum Beispiel können Kunden über die Webseite der Deutschen Bahn bereits einige Reisen nach Frankreich, Österreich, Schweden, Großbritannien, Italien und in die Schweiz reservieren.

Wie reagieren Verbraucherschützer?

Agustín Reyna, der Leiter der Europäischen Verbraucherorganisation BEUC, äußerte sich zustimmend: „Dieser Vorschlag könnte genau das Richtige sein, um die Verbraucher wieder für Bahnreisen zu begeistern. Die Buchung von Bahntickets ist in den letzten Jahren viel zu kompliziert geworden.“ Er teilte mit, dass die Möglichkeit zur Buchung über mehr Portale dies ändern könne.

Ein verbesserter Schutz für Konsumenten bei Schwierigkeiten während der Reise sei ebenfalls von Bedeutung. Gemäß der Auffassung der BEUC sollten die vorgesehenen neuen Passagierrechte jedoch auch dann Anwendung finden, wenn die Fahrkarten in separaten Buchungsvorgängen auf demselben Portal erworben wurden.

Warum will Brüssel die Regeln für Züge ändern?

Das Ziel ist, Bahnfahrten ansprechender zu gestalten. Verkehrskommissar Tzitzikostas machte Werbung für das Reisen per Zug: „Die Bahn ist eine der sichersten, bequemsten und nachhaltigsten Arten zu reisen. Europa verfügt bereits über mehr als 200.000 Kilometer Eisenbahnstrecken, die unsere Länder, Regionen und Städte miteinander verbinden.“ Allerdings empfinden zahlreiche Europäer das bestehende System als zu unübersichtlich.

„Die Fahrgäste berichten uns immer wieder dasselbe: Die beste Route zu finden, kann schwierig sein. Der Preisvergleich ist frustrierend. Die Buchung grenzüberschreitender Reisen ist zu kompliziert. Und die Fahrgastrechte im Falle eines verpassten Anschlusses sind unklar“, erklärte der griechische Politiker.

Wann kommen die Änderungen?

Der Zeitpunkt ist noch unbestimmt – ebenso, ob alle Maßnahmen umgesetzt werden. Die EU-Kommission hat ihre Initiative präsentiert, die nun in den kommenden Monaten von den Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament diskutiert wird. Änderungen treten nur in Kraft, wenn beide Institutionen zu einer Einigung gelangen. Die betroffenen Firmen hätten dann ein Jahr zur Anpassung ihrer Systeme. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.