Nach GerichtsstreitARD-„Monitor“ berichtet von AfD-Parteitag

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17.11.2023, Thüringen, Pfiffelbach: Ein Kameramann filmt im Saal des Hotel Pfiffelburg während des Landesparteitags der AfD.

Nach juristischem Hin und Her hat das ARD-Politikmagazin „Monitor“ inzwischen Zugang zur Berichterstattung über den AfD-Landesparteitag in Thüringen bekommen.

Die AfD wollte den Journalisten der ARD den Zutritt zum Parteitag verweigern. Das Gericht entschied nun zugunsten des Senders.

Nach juristischem Hin und Her hat das ARD-Politikmagazin „Monitor“ inzwischen Zugang zur Berichterstattung über den AfD-Landesparteitag in Thüringen bekommen. Die AfD wollte den Journalisten anders als anderen Medien den Zutritt verweigern. In den vergangenen Tagen setzen sich gleich mehrere Gerichte damit auseinander.

Der mehrtägige Parteitag begann am Freitag in Pfiffelbach. Der jüngste Stand am Nachmittag: Die AfD Thüringen, die vom Landesverfassungsschutz in Thüringen als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird, musste die „Monitor“-Journalisten einlassen.

Gericht: AfD muss Monitor-Journalisten einlassen

Das Landgericht Erfurt teilte mit, dass ein Urteil zugunsten des für das Magazin zuständigen öffentlich-rechtlichen Westdeutschen Rundfunks (WDR) erging. Das Landgericht hatte bereits am Vortag zunächst eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen. Doch die AfD legte Widerspruch ein. Der Verfassungsgerichthof Thüringen hatte die einstweilige Verfügung vorläufig außer Kraft gesetzt. Die AfD bemängelte laut Verfassungsrichter, dass sie beim Landgericht nicht angehört worden sei.

So ging der Fall weiter: Das Landgericht Erfurt setzte dann für Freitagmittag eine mündliche Verhandlung an und urteilte. Damit sei die einstweilige Verfügung aufrechterhalten worden, hieß es vom Landgericht. Das „Monitor“-Team habe einen Anspruch auf gleiche Teilhabe an Informationsmöglichkeiten wie andere Journalisten.

Letzte Wort wohl noch nicht gesprochen

Ob das das letzte Wort ist, war unklar. Laut Landgericht hat die AfD die Möglichkeit, in Berufung beim Oberlandesgericht zu gehen.

WDR-Chefredakteurin Politik und Zeitgeschehen, Ellen Ehni, teilte als Reaktion auf das jüngste Landgerichtsurteil mit: „Wir freuen uns, dass der Widerspruch der AfD gegen die einstweilige Verfügung keinen Erfolg hatte. Damit können wir unserem Auftrag nachgehen, über das politische Geschehen im Land umfassend zu berichten.“

Journalisten müssen in abgetrennten Bereich arbeiten

AfD-Landessprecher Stefan Möller kündigte weitere juristische Schritte an. „Damit ist nicht Schluss“, sagte er. „Die Frage, ob man Hausrecht hat oder nicht, die möchten wir grundsätzlich geklärt haben.“ Er ließ sich in Pfiffelbach das Gerichtsurteil von den „Monitor“-Journalisten zeigen.

Journalistinnen und Journalisten auch anderer Medien mussten bei dem Landesparteitag in einem mit einem Band abgetrennten Bereich arbeiten und hatten keinen freien Zugang zur Bühne oder zum Bereich der Delegierten. Ein AfD-Sprecher sagte, das sei eine Schlussfolgerung aus der Gerichtsentscheidung über die Akkreditierung der „Monitor“-Mitarbeiter. Man müsse allen Journalisten die gleichen Arbeitsbedingungen bieten - daher die Absperrung, sagte der AfD-Sprecher.

Am Mittwoch war bekanntgeworden, dass dem „Monitor“-Team die Zulassung für die Berichterstattung über den Landesparteitag verweigert wurde. „Monitor“-Leiter Georg Restle hatte die Entscheidung der Partei als „Offenbarungseid eines rechtsextremen AfD-Landesverbandes, der zeigt, was die Partei von kritischem Journalismus und Meinungsfreiheit in diesem Land hält“, kritisiert.

AfD-Landessprecher Möller hatte seine Begründung für den Ausschluss des „Monitor“-Teams auf der Plattform X, früher Twitter, veröffentlicht. Er betonte darin, es entspreche dem Interesse der Partei, dass von Parteitagen berichtet werde. Die Akzeptanz ende, „wenn überhaupt nicht mehr von einer journalistischen Berichterstattung die Rede sein kann“. Möller schrieb auch von „plumper Stimmungsmache“. (dpa)

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