Mord an CDU-PolitikerBundesgerichtshof erklärt Lübcke-Urteil für rechtskräftig

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BGH zu Lübcke 250822

Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug ´Bundesgerichtshof», aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

Karlsruhe – Der Mordfall Lübcke ist rechtskräftig abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag die lebenslange Freiheitsstrafe für Stephan Ernst wegen Mordes an dem CDU-Politiker Walter Lübcke, aber auch den Freispruch des zweiten Angeklagten Markus H. vom Vorwurf der Beihilfe.

Stephan Ernst in erster Instanz wegen Mord verurteilt

Das OLG sah es als erwiesen an, dass Ernst den CDU-Politiker am 1. Juni 2019 spätabends zu Hause auf dessen Terrasse aus nächster Nähe mit einem Kopfschuss getötet hatte. Er habe seinen Fremdenhass auf Lübcke projiziert, seit sich dieser auf einer Bürgerversammlung Jahre zuvor für die Aufnahme von Flüchtlingen ausgesprochen hatte.

Den Mitangeklagten Markus H., einen Freund von Ernst aus der rechten Szene, verurteilte das OLG zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe wegen eines Waffendelikts - aber nicht wie angeklagt wegen Beihilfe zum Mord an Lübcke. Er kam im Oktober 2020 frei.

Mordfall Lübcke: Welche Rolle spielte Markus H.?

Die Familie des Getöteten und die Bundesanwaltschaft monieren vor allem diese letzte Entscheidung des Frankfurter Gerichts. Sie sind überzeugt, dass der heute 46-Jährige eine wesentlich zentralere Rolle bei dem Attentat spielte. Er habe mit Ernst schießen geübt und ihn letztlich in seinem Willen zur Tat bestärkt. Die Hinterbliebenen halten ihn sogar für einen direkten Mittäter. Die Angehörigen und die Bundesanwaltschaft hatten daher Revision eingelegt.

Ernst selbst hatte seine Aussage in dem Frankfurter Prozess mehrfach geändert und H. zeitweise beschuldigt, mit ihm bei Lübcke gewesen zu sein und - in einer Version - sogar die Waffe gehalten zu haben. Die OLG-Richter hielten das jedoch nicht für glaubhaft.

„Wichtig, dass wir die ganze Wahrheit erfahren“

In der mündlichen Verhandlung am BGH in Karlsruhe Ende Juli hatte die Witwe Irmgard Braun-Lübcke gesagt: „Für uns ist es wichtig, dass wir die ganze Wahrheit erfahren.“ Das bisherige Urteil lasse noch einige Fragen offen, „die wir gerne geklärt hätten“. Dabei gehe es vor allem um die letzten Minuten im Leben ihres Mannes: Gab es zum Beispiel noch einen Wortwechsel oder wurde er aus dem Hinterhalt erschossen?

Auch die Angeklagten gingen in Revision. Ernsts Anwälte etwa wenden sich gegen den Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung nach der Haft. Der dritte Strafsenat am BGH prüft das OLG-Urteil ausschließlich auf Rechtsfehler. Er hat keine Zeugen gehört und keine Beweise erhoben. Tendenzen ließ der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer bei der Verhandlung vor knapp einem Monat nicht erkennen. (Az. 3 StR 359/21)

Neben dem Fall Lübcke geht es in dem Verfahren noch um einen Angriff auf einen irakischen Asylbewerber. Jemand hatte den Mann Anfang 2016 attackiert und ihm ein Messer in den Rücken gestochen. Die Bundesanwaltschaft hält Ernst für den Täter, konnte die OLG-Richter aber nicht überzeugen. Das Opfer tritt ebenfalls als Nebenkläger auf. (dpa)

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