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BeförderungsstreitLimbach wehrt sich gegen Vorwurf der Günstlingswirtschaft

NRW-Justizminister Benjamin Limbach geht im Beförderungsstreit um seine Ex-Büroleiterin in die Offensive – und weist Vorwürfe zurück.

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Benjamin Limbach (Grüne), Justizminister in Nordrhein-Westfalen, steht vor seiner Zeugenaussage im Untersuchungsausschuss des Landtags von Nordrhein-Westfalen.

Benjamin Limbach (Grüne), Justizminister in Nordrhein-Westfalen, steht vor seiner Zeugenaussage im Untersuchungsausschuss des Landtags von Nordrhein-Westfalen.

NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) teilt im Streit um die Beförderung seiner früheren Büroleiterin kräftig aus. Im Rechtsausschuss des Landtags attackierte er am Freitag vor allem den FDP-Rechtspolitiker Werner Pfeil. Dessen Äußerung, bei der neuen Leiterin der Abteilung Strafvollzug handele es sich um eine „Rechtspflegerin mit Fortbildung“, sei eine Entgleisung. „In Nordrhein-Westfalen gilt das Leistungsprinzip und nicht Ihr überholter Standesdünkel“, hielt Limbach dem Liberalen entgegen. Auch die SPD bekam ihr Fett weg. „Dass die SPD diesen Weg der Herabwürdigung auch noch mitgeht, schockiert mich“, sagte der Minister.

Limbach ließ keinen Zweifel daran, wie sehr ihn die Vorwürfe treffen. Wenn Pfeil ihm Günstlingswirtschaft und einen Verfassungsverstoß vorwerfe, sei das „schlichtweg die Unwahrheit“. Die Attacken auf seine frühere Büroleiterin Sigrid. H. wies er ebenso entschieden zurück. „Ich dulde es nicht, dass die Beamtinnen und Beamten in unserem Land derartig verunglimpft werden“, sagte der Minister. Rechtspfleger absolvierten ein anspruchsvolles Studium und könnten im öffentlichen Dienst bis in höchste Positionen aufsteigen. Es gehe auch um die Frage, ob Beschäftigte des mittleren und gehobenen Dienstes eine Chance auf beruflichen Aufstieg bekämen.

Der Minister verwies darauf, dass H.s Karriere lange vor seiner Amtszeit begonnen habe. Unter dem damaligen SPD-Justizminister Thomas Kutschaty wurde sie zur Oberregierungsrätin und später zur Regierungsdirektorin ernannt. Nach ihrem Wechsel zum Landesrechnungshof stieg sie dort bis zur Leitenden Ministerialrätin auf und übernahm als Abteilungsleiterin umfangreiche Führungsverantwortung. Für die Leitung der Strafvollzugsabteilung sei sie „hervorragend und zweifelsfrei geeignet“, betonte Limbach.

Der Fall erinnert an die OVG-Affäre, in der Limbach ebenfalls mit dem Vorwurf konfrontiert war, eine ihm persönlich nahestehende Frau auf einen Spitzenposten bringen zu wollen. Auch damals stand der Verdacht der Begünstigung im Raum. Eine rechtswidrige Bevorzugung Limbachs ließ sich am Ende jedoch nicht nachweisen.

„Ich kann doch Leute nicht zwingen, sich zu bewerben“

Die fachliche Eignung von Sigrid H. ist allerdings nicht der einzige Streitpunkt. Die Opposition stellt infrage, ob das Auswahlverfahren ausreichend offen war. Dass sich am Ende nur eine Frau beworben habe, bedeute nicht, dass der Bewerberkreis künstlich auf sie zugeschnitten worden sei. „Ich kann doch Leute nicht zwingen, sich zu bewerben“, sagte der Minister.

Der FDP-Abgeordnete Pfeil sieht darin ein Problem. Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes schreibe die Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vor. Dafür müsse es einen echten Wettbewerb geben. Zudem wollte er wissen, warum für die Leitung der Strafvollzugsabteilung nicht zwei juristische Staatsexamen verlangt worden seien. Limbachs „Ablenkungsmanöver“ zeigten, dass er in seinem Amt „hoffnungslos überfordert“ sei.

Auch die Frage, ob ein weiterer Interessent nach einem Gespräch mit Limbach auf eine Bewerbung verzichtet haben soll, beschäftigte den Ausschuss. Der SPD-Abgeordnete Hartmut Ganzke wollte wissen, ob der Minister dem Mann von einer Bewerbung abgeraten habe. Limbach verwies auf den Personaldatenschutz, stellte aber klar: „Wir haben niemandem die Chance genommen, sich auf diese Stelle zu bewerben.“

Die schwarz-grüne Koalition stellte sich geschlossen hinter den Minister. Der CDU-Abgeordnete Gregor Golland warf der Opposition vor, aus einem „völlig normalen, üblichen Besetzungsvorgang einen Skandal zu konstruieren“. Der Vorwurf der Klüngelwirtschaft sei „unterirdisch und unverschämt“. Es sei „schäbig und armselig“, dass die Opposition versuche, Limbach auf dem Rücken der Beamtin zu treffen, statt deren beruflichen Aufstieg anzuerkennen. Golland verwies auf vergleichbare Beförderungen unter früheren SPD-geführten Landesregierungen und unter dem früheren FDP-Minister Andreas Pinkwart.

Der Grünen-Abgeordnete Tim Achtermeyer führte den geplanten Stellenabbau in der Landesverwaltung ins Feld. Wer einen kleineren Staat wolle, müsse auch interne Beförderungen ermöglichen, damit darunterliegende Stellen perspektivisch wegfallen könnten. Eine erneute Ausschreibung berge zudem das Risiko, dass eine wichtige Abteilung des Strafvollzugs länger ohne Leitung bleibe.

Die SPD hält dagegen, dass eine interne Ausschreibung qualifizierte Beschäftigte anderer Behörden von vornherein ausschließe. Der geplante Stellenabbau könne kein Grund sein, den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Bestenauslese zurückzustellen. Der Minister „lasse das Klüngeln nicht“, hieß es. Allem Anschein nach seien andere potenzielle Bewerber „im Vorfeld ausgesiebt“ worden.

Enges Vertrauensverhältnis

Limbach und H. pflegten zuletzt einen engen beruflichen Austausch. Während ihrer Zeit an der Spitze seines Ministerbüros habe er mit ihr in „ständigem täglichen, manchmal stündlichen und minütlichen Austausch“ gestanden. Ein solches Vertrauensverhältnis sei für einen Minister notwendig. „Sonst ist er nämlich auch nicht arbeitsfähig“, sagte Limbach.

Sigrid H. erfülle das Anforderungsprofil für die neue Aufgabe „in bester Art und Weise“. Bei Personalentscheidungen zählten für ihn allein die fachlichen Kriterien: „Bei mir wird es nicht nach sozialer Herkunft, Geschlecht oder sonst etwas gehen, sondern es wird immer nach Eignung, Befähigung, fachlicher Leistung gehen", sagte Limbach.