Fahnder nutzen Trackings aus Smartphone-Apps, um Verdächtige ausfindig zu machen. Die FDP im NRW-Landtag hält das für unzulässig.
Fahnder in NRW kauften Daten zu ErmittlungszweckenWetter-App verrät der Polizei den Standort von Verdächtigen

Eine Frau hält ein Smartphone, auf dessen Display verschiedene Social Media Apps angezeigt werden.
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Ermittlungsbehörden in NRW haben kommerzielle Standortdaten aus Smartphone-Apps für Strafverfahren genutzt – wenn auch nach Angaben der Landesregierung bislang nur in einem einzigen Fall. Das brachte eine Kleine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion ans Licht. Zugleich räumt das von dem Grünen Benjamin Limbach geführte NRW-Justizministerium ein, dass sich mögliche weitere Nutzungen wegen einer fehlenden gesonderten Dokumentation nicht sicher nachvollziehen lassen.
Hintergrund der Anfrage waren Erkenntnisse darüber, dass das Landeskriminalamt (LKA) Mecklenburg-Vorpommern und das LKA Brandenburg Standortdaten, die aus dem Werbe-Tracking von Smartphone-Apps stammen, für Ermittlungszwecke genutzt hatten. Mit diesen Informationen lassen sich teils metergenaue Bewegungsprofile erstellen. Die Daten geben Aufschluss darüber, wo Menschen wohnen, arbeiten, einkaufen oder ihre Freizeit verbringen.
In ihrer Antwort auf die Anfrage bestätigt die Landesregierung erstmals einen konkreten Einsatz solcher Daten durch die bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelte Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW). Nach Angaben des Justizministeriums wurden die Daten im Jahr 2022 in einem Ermittlungsverfahren wegen schweren Diebstahls gegen unbekannte Täter genutzt. Der Einsatz sei allerdings „im Ergebnis unergiebig“ geblieben.
Wörtlich heißt es in der Antwort: „Ausweislich der Berichte der Generalstaatsanwältin und der Generalstaatsanwälte in Düsseldorf, Hamm und Köln erfolgte eine – im Ergebnis unergiebige – Nutzung entsprechender Standortdaten einzig im Rahmen eines im Jahr 2022 durch die bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelte Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime geführten Ermittlungsverfahrens wegen schweren Diebstahls gegen unbekannte Täter.“
Brisant ist für die FDP weniger der konkrete Einzelfall als die fehlende Übersicht. Auf die Frage, ob kommerzielle Standortdaten aus Smartphone-Apps für staatsanwaltschaftliche Ermittlungen genutzt werden, antwortet das Ministerium zwar mit Verweis auf den bekannten Fall. Zugleich macht es aber deutlich, dass weitere Nutzungen wegen der fehlenden gesonderten Erfassung nicht sicher ausgeschlossen werden können.
Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Werner Pfeil, fordert Konsequenzen. „Ermittlungsbehörden dürfen sich sensible Bewegungsdaten nicht durch die Hintertür des Werbemarktes beschaffen. Dass die NRW-Justiz solche Daten bereits genutzt hat, die Landesregierung wegen fehlender gesonderter Erfassung aber keinen Überblick über mögliche weitere Fälle besitzt, ist rechtsstaatlich bedenklich“, sagte Pfeil. Justizminister Limbach müsse für vollständige Transparenz sorgen. Künftig müsse jeder Einsatz dokumentiert werden. Für die Nutzung in klar definierten Einzelfällen brauche es zudem eine eindeutige gesetzliche Grundlage.
Datenschutzexperten und Juristen kritisieren den Ankauf solcher Daten seit langem. Sie sehen darin den Versuch, den Richtervorbehalt für klassische Telekommunikationsüberwachungen zu umgehen. Nach einem Rechtsgutachten könnten Sicherheitsbehörden durch den Kauf von Werbedaten Informationen erhalten, „die sie im Wege einer Überwachung nicht selbst erheben dürften“.
Die Standortdaten stammen offenbar aus dem Werbe-Tracking zahlreicher Smartphone-Apps. Nutzer, die der Standortfreigabe zustimmen, übermitteln ihre Bewegungsdaten häufig an Datenhändler. Mutmaßlich gehören dazu auch weit verbreitete Anwendungen wie Wetter-Apps oder Flugzeug-Tracker.
Die Daten sind übrigens nicht nur für Ermittlungsbehörden interessant. Auch ausländische Nachrichtendienste können damit Bewegungsprofile von Spitzenbeamten, Soldaten oder Mitarbeitern deutscher Sicherheitsbehörden erstellen und so sensible Informationen über deren Aufenthaltsorte gewinnen. Sicherheitsexperten warnen davor, dass durch kommerziell gehandelte Daten Einfallstore für Spionage durch ausländische Mächte und Kriminelle entstehen.