2022 hat die Politik mit RWE ausgehandelt, dass der Kohleausstieg auf 2030 vorgezogen wird. Die FDP will wissen, wie die Gespräche abliefen.
„Was haben sie zu verbergen?“FDP will Auskünfte über RWE-Verhandlungen zum Kohleausstieg 2030

Henning Höne, Fraktionsvorsitzender der FDP im Landtag, spricht im Plenum.
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Die FDP im Düsseldorfer Landtag unternimmt einen neuen Anlauf, um von der schwarz-grünen Landesregierung Einzelheiten zum Zustandekommen der Kohleausstiegs-Vereinbarung 2022 mit dem Energiekonzern RWE zu erfahren. Fraktionschef Henning Höne stellte einen Antrag an das von Ministerin Mona Neubaur (Grüne) geführte Wirtschaftsministerium auf Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Der Antrag lag der Deutschen Presse-Agentur am Samstag vor.
Die FDP-Fraktion wirft der Landesregierung seit Langem vor, die Öffentlichkeit nicht über die Absprachen zum Kohleausstieg 2030 zwischen Landesregierung, RWE und der Bundesregierung informiert zu haben. Die FDP vermutet „geheime Gespräche, die zum völlig unnötigen Vorziehen des Kohleausstiegs geführt haben“.
FDP: „CDU und Grüne spielen unter dem Tisch – was haben sie zu verbergen?“
Höne, der auch FDP-Landeschef ist, bittet das Ministerium um alle Informationen, die im Zusammenhang mit der im Oktober 2022 vorgestellten Eckpunktevereinbarung der Landesregierung, dem Unternehmen RWE und der Bundesregierung zum Vorziehen des Kohleausstiegs auf das Jahr 2030 stehen. Insbesondere gehe es um „alle Informationen zu dienstlichen Kontakten“ zwischen Landesregierung und RWE, Bundesregierung und auch innerhalb der beteiligten Ministerien. Das Ministerium soll außerdem Informationen herausgeben, die von RWE stammen.
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„CDU und Grüne spielen unter dem Tisch – was haben sie zu verbergen? Wir wollen, dass alle Details der Verhandlungen offengelegt werden“, kommentierte Höne seinen Vorstoß. Zweifel an der Energieversorgungssicherheit im Jahr 2030 durch den vorzeitigen Kohleausstieg müsse die Landesregierung jetzt zügig ausräumen.
Nach Angaben der Landesdatenschutzbeauftragten gewährt das Informationsfreiheitsgesetz NRW Bürgerinnen und Bürgern einen „grundsätzlich freien Zugang“ zu allen bei den öffentlichen Stellen des Landes vorhandenen Informationen. (dpa)