Es fehlt an Personal und Räumen. Dabei sind sich Bildungsexperten einig: Ein guter Ganztag leistet nicht nur einen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit, sondern erleichtert auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ob die Kommunen das finanzieren können, ist fraglich.
Forsa-UmfrageJede dritte Schulleitung in NRW zweifelt an Sicherstellung von Ganztag in Grundschulen

ARCHIV - 31.08.2020, Sachsen, Dresden: Grundschüler einer ersten Klasse der Regenbogenschule begeben sich an ihrem ersten Schultag durchs Treppenhaus der Schule in ihr Klassenzimmer.
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Wenige Monate, bevor der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen beginnt, zweifeln Schulleiter an der Umsetzung. Jede dritte Schulleitung in Nordrhein-Westfalen geht davon aus, dass die Betreuung von der Kommune nicht bis zum neuen Schuljahr sichergestellt werden kann. Das geht aus einer repräsentativen Forsa-Umfrage hervor, die der Verband Bildung und Erziehung (VBE) in Auftrag gab. Die Befragungen fanden im September und Oktober 2025 statt.
Trotzdem zeigt die Befragung: Die Schulleitungen blicken optimistischer auf die Umsetzung des Ganztages als im Vorjahr. 2024 glaubten mehr als die Hälfte der Befragten in Nordrhein-Westfalen nicht, dass die Betreuung rechtzeitig von ihrer Kommune sichergestellt werden kann. Dieser Wert fiel nun auf 32 Prozent, liegt aber weiterhin deutlich über dem Bundesschnitt (25 Prozent). Als Grund, wieso der Rechtsanspruch auf Ganztag nicht umgesetzt werden könne, nennen die Schulleiterinnen und Schulleiter vor allem fehlende Räume und fehlendes Personal.
Ein guter Ganztag leiste nicht nur einen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit, sondern erleichtere auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, resümiert Stefan Behlau, Vorsitzender des VBE NRW. „Wer einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung einführt, muss auch die Voraussetzungen schaffen, damit dieser Anspruch vor Ort umgesetzt werden kann - mit ausreichenden Investitionen in Personal, Räume und Qualität.“
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Ganztagsförderungsgesetz 2021 beschlossen
Die Befragung zeigt auch: An rund der Hälfte der Grundschulen gibt es laut den Schulleitungen keine pädagogische Mindestqualifikation für angehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nur 40 Prozent bestätigen eine pädagogischen Mindesqualifikation. „Bei allen Herausforderungen der Schulträger vor Ort darf das Ziel nicht aus den Augen verloren werden, dass Ganztag mehr sein muss als reine Betreuung“, kritisiert Behlau. Dies könne nur mit „ausreichend qualifiziertem pädagogischen Fachkräften gelingen“.
Bundestag und Bundesrat haben 2021 das Ganztagsförderungsgesetz beschlossen. Demnach sollen ab August 2026 alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe die Möglichkeit haben, ganztägig gefördert zu werden. Dieser Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet, sodass ab August 2029 jedes Grundschulkind einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat. In der Praxis bedeutet das: Kinder werden fünf Tage die Woche bis zu acht Stunden in der Schule oder in einem Hort betreut, Unterrichtszeit eingerechnet. Der Rechtsanspruch soll auch in den Ferien gelten, bis auf maximal vier Wochen Schließzeit. Das Bundesministerium für Bildung teilte 2021 mit, mit dem Gesetz werde eine Betreuungslücke gesprochen, die nach der Kita-Zeit für viele Familien wieder aufklaffe, wenn die Kinder eingeschult werden.

