Obdachloser hatte geklagtGericht erklärt Bettelverbot der Stadt Krefeld für rechtswidrig

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Der obdachlose Franceso hat gegen das Bettelverbot in Krefeld geklagt. Auf dem Bild mit Krefelder Ratsfrau der Linken, Julia Suermondt

Der obdachlose Franceso hat gegen das Bettelverbot in Krefeld geklagt.

Der Krefelder Stadtrat hatte ein Bettelverbot erlassen. Ein Gericht gab einer Klage dagegen jetzt aus mehreren Gründen recht.

Das Bettelverbot der Stadt Krefeld wurde vom Verwaltungsgericht Düsseldorf für rechtswidrig erklärt. Es bestünden bereits Bedenken, ob der Stadtrat das Bettelverbot formal richtig erlassen hat, teilte das Gericht am Montag mit. Am 8. März hatten die örtlichen Behörden ein „aktives Betteln“ mithilfe einer Allgemeinverfügung untersagt.

Diese Regelung sei „unbestimmt und kann daher weder vom Adressatenkreis befolgt noch von den die Einhaltung überwachenden Mitarbeitern des Ordnungsamtes überprüft und vollstreckt werden“, so die Verwaltungsrichter. „Weder aus der Bestimmung selbst noch aus deren Begründung“ lasse sich „hinreichend deutlich entnehmen, welche Bettelhandlungen nunmehr verboten und welche weiterhin erlaubt sind“. Es sei also völlig unklar, wann laut der Verwaltung in Krefeld angeblich zulässiges „stilles Betteln“ und wann verbotenes „aktives Betteln“ vorliege. „Richtet sich eine behördliche Anordnung, wie hier, an einen rechtsunkundigen Personenkreis, der zudem häufig über keinen festen Wohnsitz und damit über wenig Hab und Gut verfügt, muss sich der Verbotsinhalt umso klarer unmittelbar aus dem Verfügungstenor ergeben“, betone das Gericht.

Ein ehemaliger katholischer Priester klagte gegen Verbot

Ein katholischer Ex-Priester, obdachlos geworden wegen einer Suchtkrankheit, hatte mit der Unterstützung der Krefelder Ratsfraktion „Die Linke“ gegen das Verbot geklagt. „In erster Linie bin ich ja selbst schuld an meiner Situation“, hatte der 50-Jährige dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vor Kurzem gesagt: „Aber was die hier mit uns machen, ist unmenschlich. Das fühlt sich an, als ob man unsichtbar und letztlich ausgelöscht werden soll.“

Außer dem unstrittig unrechtmäßigen Verhalten wie etwa aggressivem „Beleidigen, Verfolgen, Berühren, In-den-Weg-stellen“ hatte die Stadt „alle über das stille Betteln hinausgehenden und noch nicht benannten Bettelformen, insbesondere das aktive Betteln untersagt“. Das verbotene Auftreten zeichne „sich durch aktive Handlungen, wie das aktive Ansprechen, sowie das aktive Verfolgen von Dritten oder andere aufmerksamkeitserregende Handlungsweisen aus“, heißt es in der vom Stadtrat mehrheitlich beschlossenen Verfügung.

Linke-Politikerin: Die Armen werden bekämpft

Die Formulierungen seien „extrem dehnbar und öffnen der Willkür des kommunalen Ordnungsdienstes Tür und Tor“, hatte die Krefelder Linke-Ratsfrau Julia Suermondt dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ gesagt. Jeder, der „unliebsam“ sei, könne „so aussortiert werden“. Die Politikerin hat für die Finanzierung der Klage gerichtlich gehaftet. Jede Möglichkeit des auf sich aufmerksam Machen sei demnach verboten. In Krefeld werde „nicht die Armut bekämpft, sondern die Armen“, sagte Suermondt: „Das ist absurd und zynisch, wenn man bedenkt, dass hier Menschen um das nackte Überleben kämpfen.“

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.

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