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Liste CoesfeldNRW zieht Konsequenzen – Straftäter sollen schneller zurückgeführt werden

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Fluchtministerin Verena Schäffer (Grüne)

Fluchtministerin Verena Schäffer (Grüne) 

Nach den Enthüllungen des Kölner Stadt-Anzeigers legt NRW ein Fünf-Punkte-Programm vor. Straftäter sollen schneller zurückgeführt werden.

Nordrhein-Westfalen zieht Konsequenzen aus den Enthüllungen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ zur sogenannten Liste Coesfeld. Die Arbeit der kommunalen Ausländerbehörden soll künftig stärker gesteuert und kontrolliert werden. Ein Fünf-Punkte-Programm von Fluchtministerin Verena Schäffer sieht vor, ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder schneller zu erfassen, ihre Rückführung zu priorisieren und die Verfahren in den Kommunen enger zu begleiten. „Bildlich gesprochen: Wir wollen sicherstellen, dass diese Fälle oben auf dem Bearbeitungsstapel liegen“, sagte Schäffer bei der Vorstellung der Maßnahmen im Integrationsausschuss des Landtags.

Auslöser ist die Berichterstattung dieser Zeitung über die sogenannte Liste Coesfeld. Die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld hatte der Stadt Köln im November 2024 eine Liste mit 471 ausreisepflichtigen Menschen aus Westbalkanstaaten übermittelt und Hilfe bei der Beschaffung von Passersatzpapieren angeboten. Köln nahm das Angebot nach bisheriger Darstellung nicht an und bezeichnete die damalige Kommunikation später als „missverständlich und unglücklich“.

Straftäter sollen priorisiert werden

Künftig will das Land gemeinsam mit Landeskriminalamt, Justizministerium und Bezirksregierungen Informationen über ausreisepflichtige Straftäter für die Kommunen aufbereiten. Angaben etwa zu beantragten Passersatzpapieren oder laufenden Strafverfahren sollen eine bereits bestehende landesweite Datei über die derzeit rund 56.000 Ausreisepflichtigen in NRW ergänzen.

Für sicherheitsrelevante Personen wie islamistische Gefährder soll es künftig einen „engen Rückführungsprozess“ geben. Auch bei Menschen mit Duldung sollen Identität und Reisedokumente frühzeitig geklärt werden. Die Bezirksregierungen sollen die Angaben auswerten und bei Verzögerungen oder strukturellen Defiziten auf die Kommunen zugehen. Vorgesehen sind Unterstützungsgespräche, Prüfungen der Abläufe und, soweit möglich, eine „Nachsteuerung“. Die Zuständigkeit für Abschiebungen bleibt allerdings bei den Kommunen. Das Programm soll Mitte kommenden Jahres starten.

Prüfung von 6800 Menschen

Nach der Berichterstattung über die Liste Coesfeld hatte das Land bereits eine Überprüfung veranlasst. Erfasst wurden, unter Hinzunahme einer Zusammenstellung der Ausländerbehörde Unna, landesweit rund 6800 ausreisepflichtige Menschen aus dem Westbalkan und dem Irak. Eine vorläufige Auswertung des Landeskriminalamtes brachte rund 2100 dieser Personen mit insgesamt etwa 12.000 strafrechtlichen Ermittlungen in Verbindung. 

Wie Schäffer am Mittwoch berichtete, befinden sich darunter 18 Personen, die unter dem Verdacht Organisierter Kriminalität (OK) stehen. Das habe ein Abgleich mit Daten des Landeskriminalamts ergeben. Bei elf der 18 Personen mit mutmaßlichem OK-Bezug sei die Rückkehr noch in Klärung, erläuterte Schäffer. Bei neun Personen hätten zudem sicherheitsrelevante Fragestellungen bestanden, etwa im Zusammenhang mit islamistischem Extremismus. Fünf dieser Verfahren liefen noch. Vier seien abgeschlossen worden, weil sich Befürchtungen nicht bestätigt hätten oder die Gefahrenlage geringer eingestuft worden sei.

„Bleiberechtsprogramm“ gibt es nur in Köln

Besonders im Fokus steht das Kölner „Bleiberechtsprogramm“. Damit hat die Stadt besondere Strukturen geschaffen, um langjährig Geduldeten eine Bleibeperspektive zu eröffnen. Ein vergleichbares Programm gebe es in keiner der 426 anderen Kommunen in NRW, sagte Schäffer auf Anfrage.

Von den 471 Personen auf der Liste Coesfeld befanden sich im Herbst 2024 insgesamt 218 im Kölner Integrationsprojekt. Wie sich inzwischen herausstellte, waren 119 von ihnen strafrechtlich in Erscheinung getreten. In diesem Jahr trifft dies noch auf 76 Personen aus dem Bleiberechtsprogramm zu.

Ministerium nennt „vorläufige“ Zahlen

Das NRW-Fluchtministerium forderte die Stadt Köln zuletzt auf, jeden Einzelfall zu überprüfen. Die Ergebnisse sollen am Freitag vorgestellt werden. Schäffer nannte bereits erste „vorläufige“ Zahlen. Sie beruhten auf einer „groben Auswertung von Excel-Tabellen der Stadt Köln“ und müssten noch überprüft werden. Demnach befinden sich derzeit 1217 Menschen im Kölner Bleiberechtsprogramm. Bei weiteren 50 läuft ein Ausschlussverfahren; es wird also geprüft, ob sie die Voraussetzungen für das Programm noch erfüllen.

In den vergangenen zwei Jahren seien zudem 533 Personen aus dem Programm ausgeschieden. 453 hätten eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, 18 seien wegen strafrechtlicher Auffälligkeiten ausgeschlossen worden. Weitere Fälle entfielen auf Verstorbene oder Weggezogene.

Es sei erschreckend, dass sich auf der Liste Unna „auch Gefährder und Personen mit Bezug zur Organisierten Kriminalität befinden, von denen der ganz überwiegende Teil nicht abgeschoben wurde“, betonte Alexander Steffen, integrationspolitischer Sprecher der FDP‑Landtagsfraktion. Es sei „eine Frage eines funktionierenden Rechtsstaats, bei solchen Ausreisepflichtigen vermeintliche Abschiebehindernisse zu überwinden“, so der Freidemokrat: „Solche Fälle darf die Landesregierung nicht weiter achselzuckend hinnehmen.“