Köln hatte die Hilfe der Zentralen Ausländerbehörde in Coesfeld bei der Abschiebung von 471 Personen abgelehnt. Stadtdirektorin Dörte Diemert spricht von einer Kommunikationspanne.
Liste CoesfeldStadt räumt schwere Versäumnisse bei Kölner Ausländerbehörde ein

Dörte Diemert, Kölner Stadtdirektorin spricht von Kommunikationspannen in der Ausländerbehörde.
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Beim Umgang mit der sogenannten Liste Coesfeld von ausreisepflichtigen Migranten aus Westbalkanstaaten hat die Stadt schwere Versäumnisse der Kölner Ausländerbehörde eingeräumt: Im November 2024 hatte die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) aus Coesfeld den Kölner Kollegen per Mail Hilfe angeboten, für 471 geduldete Personen Passersatzpapiere und EU-Ausweise für eine Abschiebung zu beschaffen. Durch eine Kommunikationspanne erhielten die Coesfelder keine zentrale Rückmeldung von der Kölner Ausländerbehörde, sondern nur eine Antwort aus der Abteilung, die für das Kölner Bleiberechtsprogramm zuständig war, wie Stadtdirektorin Dörte Diemert am Mittwoch berichtete. Dort lehnte man das Angebot mit dem Hinweis ab, dass man die Kandidaten aus dem Programm mithilfe von Sozialberatern integrieren wolle und keine Passersatzpapiere brauche. Die anderen zuständigen Abteilungen antworteten nicht und baten auch nicht um Unterstützung.
Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ hatte das Vorgehen öffentlich gemacht. Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD) hatte anschließend Diemert mit der Prüfung des Vorgangs beauftragt. Ihr Zwischenergebnis listet erhebliche Fehler auf. Die Bleiberechts-Abteilung hatte demnach nur für 218 der registrierten abgelehnten Asylbewerber Auskunft gegeben. Bei 20 Personen war die Ausreise bereits geklärt. 125 andere Migranten auf der Liste behandelte die Abteilung für aufenthaltsrechtliche Entscheidungen. Weitere 108 Personen wurden durch das kommunale Rückkehrmanagement bearbeitet. In diesen beiden Fachbereichen zeigte man sich irritiert über die Hilfsofferte aus Coesfeld. Üblicherweise liefen solche Anfragen über die Bezirksregierung Köln.
Die Verantwortlichen versicherten sich bei der Bezirksregierung, ob alles seine Richtigkeit habe. Eine Antwort gaben sie den Kollegen in Coesfeld nicht. Die Gründe dafür bleiben bis heute unklar.
Diemert: „Kommunikation war missverständlich und unglücklich“
Stadtdirektorin Diemert bestritt aber eine Untätigkeit der Abteilungen. Dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ sagte sie: „Die Kommunikation der Kölner Ausländerbehörde zur Coesfeld-Liste war missverständlich und unglücklich. Gleichzeitig zeigen die Akten, dass die Behörde davon unabhängig in den konkreten Fällen tätig war, Personen aus dem Bleiberechtsprogramm genommen und auch Abschiebungen vollzogen hat. Die Prüfung der Einzelfälle läuft und wird zeigen, ob es weiteren Verbesserungs- und Nachsteuerungsbedarf gibt.“
Der Gesetzgeber habe im Aufenthaltsrecht „gesetzliche Grundlagen geschaffen, um bei festgestellter nachhaltiger Integration nach langjährigem Aufenthalt ein sicheres Bleiberecht in Form eines Aufenthaltstitels gewähren zu können. Dieser Zielsetzung dient das Bleiberechtsprogramm.“ Personen mit relevanten Straftaten oder Personen, die ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkämen, würden aus dem Programm ausgeschlossen. Die Ausländerbehörde prüfe dann die Aufenthaltsbeendigung, führte die Rechtsdezernentin aus.
Fünf Personen der Liste haben offenbar das Land verlassen
Wie aus Kreisen der Stadt zu erfahren war, überhäuften entsprechende Abfragen nach dem Terrorakt in Solingen am 23. August 2024 die Kölner Ausländerbehörde. Wegen dieser Überlastung haben die Kölner Abteilungen die Coesfelder Anfrage offenbar nicht beantwortet. Dennoch sollen die ausreisepflichtigen Fälle der Liste Coesfeld weiter bearbeitet worden sein. Mit überschaubarem Erfolg. Bis heute sollen fünf Personen von der Liste das Land verlassen haben. Inzwischen wird die Rückführung von 92 Personen vorbereitet oder durchgesetzt.
Im Bleiberechtsprogramm waren zur Zeit der Anfrage aus Coesfeld auch Marko M., seine Frau Martha (Namen geändert) und ihre acht Kinder. Marko M. war damals bereits achtmal wegen Diebstahls und Betrug verurteilt worden, auch seine Frau war wegen Eigentumsdelikten verurteilt worden. Die Familie soll von der Stadt und dem Jobcenter Leistungen in Höhe von etwa 7500 Euro erhalten. Marko M. und seine Frau waren erst im April nach der Berichterstattung durch diese Zeitung aus dem Programm genommen worden. Demnächst läuft die Duldung aus, der Weg für eine Abschiebung wäre frei.
Ein Sprecher der Stadt machte auf die ausländerrechtlichen Hürden für eine Rückführung aufmerksam. Oft reiche es nicht aus, Passersatzpapiere zu beschaffen. Als Abschiebehindernisse gälten etwa völkerrechtliche, humanitäre und politische Gründe, Kinder, die bei der Familie lebten, Krankheiten oder mögliche Gefahren für Leib und Leben in den Heimatstaaten. Seit 2023 hat das Kölner Ausländeramt 761 Rückführungen vorgenommen, 541 der ausgereisten Personen stammten vom Westbalkan.
