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Ministerium in der KritikDeutlich mehr Gebetsräume an NRW-Schulen als gedacht

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Archivbild: Ein als Gebetsraum genutztes Zimmer in einem Berliner Gymnasium.

Archivbild: Ein als Gebetsraum genutztes Zimmer in einem Berliner Gymnasium. 

Bildungsministerin Dorothee Feller verteidigt den libertären Kurs der Landesregierung und betont Religionsfreiheit. Die SPD hält das für einen Fehler.

Die nordrhein-westfälischen Schulen bieten mehr Räume für religiöse Glaubensbekundungen an als gedacht. Allein 176 Lehrstätten zwischen Rhein und Weser unterhalten eigene Gebetsräume. Dies geht aus einer vorläufigen Erhebung des Schulministeriums auf eine Kleine Anfrage der SPD hervor, die dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt. Demnach haben 15 Berufskollegien religiöse Gebetsstätten eingerichtet, zwölf Förderschulen sowie 15 Gesamtschulen. In 44 Grundschulen finden sich Räume, die allein Gläubigen für Gebete vorbehalten sind, sowie an 61 Gymnasien, 16 Realschulen, einer Haupt- sowie sechs Sekundar- und einer Waldorfschule nebst vier Weiterbildungskollegs.

Ob es sich meist um islamische Gebetsstätten handelt, konnte Schulministerium nicht sagen: „Die 176 Schulen haben Schulraum auch als Gebetsraum zur Verfügung gestellt, der in der Regel konfessionsübergreifend genutzt werden kann. Eine Aufschlüsselung nach Religionen liegt dem Schulministerium nicht vor“, heißt es auf Anfrage.

Generell billigt Schulministerin Dorothee Feller diese Entwicklung mit dem Hinweis auf die Gesetzeslage: „Die Schule ist ein Raum religiöser wie weltanschaulicher Freiheit.“ In dem Kontext verweist die CDU-Politikerin auf das Grundgesetz, das „die Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie die ungestörte Religionsausübung“ garantiere. Schülerinnen und Schüler seien grundsätzlich berechtigt, während des Besuchs der Schule „außerhalb der Unterrichtszeit ein (rituelles) Gebet zu verrichten. Diese Berechtigung findet ihre Begrenzung in der Wahrung des Schulfriedens und im schulischen Miteinander. Im Rahmen der tatsächlichen Möglichkeiten kann die Schule einen geeigneten Raum zum Beten bereitstellen“, lautet das Fazit der Ministerin. Eine Neuregelung der Vorschriften sei nicht geplant, teilte Feller weiter mit. „Die Einrichtung und Nutzung von Gebetsräumen hängen von der Zusammensetzung und den Bedarfen der Schülerschaft sowie den räumlichen Gegebenheiten der Schulen ab.“ Darüber berate und entscheide die Leitung der Bildungsstätten vor Ort.

Schüler forderten Gebetsmöglichkeiten während Schulzeit

Die SPD-Abgeordnete Dilek Engin denkt da anders. Mit scharfen Worten kritisierte sie den Religionskurs der schwarz-grünen Landesregierung. „Eigene Gebetsräume haben meiner Ansicht nach an Schulen nichts zu suchen. Dadurch sind zudem nur Konflikte vorprogrammiert, die in die Schulgemeinschaft hereingetragen werden. Die Landesregierung sollte hier deshalb viel klarer Position beziehen und die Entscheidung nicht wieder auf die Schulen abladen. Schulleitungen wünschen sich hierbei eindeutige Unterstützung durch die Ministerin und keine Larifari-Haltungen, wie sie aktuell an den Tag gelegt werden.“

Anlass der Kritik waren unter anderem Berichte über eine Sharia-Clique an einer Gesamtschule in Neuss im Jahr 2024. Im Zuge der öffentlichen Debatte stellte sich heraus, dass muslimische Schüler in elf weiterführenden Schulen in der rheinischen Stadt forderten, ihre Gebetsrituale auch in der Schulzeit verrichten zu dürfen. Meist setzten sich die jungen Muslime dafür ein, dass eigene Gebetsräumen in den Lehrstätten eingerichtet werden. Die elf Schulen hatten sich seinerzeit auf eine gemeinsame Linie geeinigt. So werden „rituelle Gebetshandlungen im Sinne einer aktiven Religionsausübung auf dem Schulgelände nicht gestattet. Und Gebetsräume extra für muslimische Schüler wird es auch nicht geben.“