Seit Oktober geht die Zahl der Teilzeitgenehmigungen leicht zurück, weil strenger geprüft wird.
LehrkräftemangelTeilzeitquote bei Lehrern in NRW ist 2023 gestiegen – Ministerin Feller steuert gegen

Über 40 Prozent der Lehrkräfte in NRW arbeiten derzeit in Teilzeit.
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Der Anteil der Lehrkräfte, die Teilzeit arbeiten, ist in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Schuljahr gestiegen. Im Schuljahr 2022/2023 waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 42,3 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer in NRW Teilzeitkräfte. Konkret arbeiten nach Angaben des NRW-Schulministeriums von den 212.912 Lehrkräften 83.673 in Teilzeit. Damit liegt NRW genau im Bundesdurchschnitt. 2021/2022 hatte der Anteil der Teilzeitkräfte noch bei 40,5 Prozent gelegen.
Feller tritt auf die Bremse
Wegen des Lehrkräftemangels tritt Schulministerin Dorothee Feller (CDU) nun aber auf die Bremse: So wird seit Ende 2022 bei Teilzeitanträgen, die nicht im Zusammenhang mit familiären Gründen stehen, geprüft, ob nicht der Lehrkräftemangel als dienstlicher Grund einer Genehmigung – zumindest im beantragten Umfang – entgegensteht. Im Oktober hatte das Ministerium nach einer ersten Zwischenbilanz für das laufende Schuljahr berichtet, dass sich die Zahl der Lehrkräfte in der sogenannten voraussetzungslosen Teilzeit im Vergleich zum Schuljahr 2022/23 um 510 auf 13.234 verringert habe. Zum Umfang der Teilzeit – ob also etwa auf 80 Prozent oder 50 Prozent reduziert wird – werden nach Angaben des Schulministeriums allerdings keine Daten erfasst.
Die Entscheidung darüber, ob Teilzeit bewilligt wird, trifft die jeweilige Bezirksregierung. Das Schulministerium erklärte auf Anfrage, dass Lehrerinnen und Lehrer wie alle Beamte des Landes NRW Anspruch auf Teilzeit hätten, wenn sie ein minderjähriges Kind oder pflegebedürftige nahe Angehörige versorgen müssten – allerdings nur dann, wenn dem „keine zwingenden dienstlichen Belange“ entgegenstünden. Auch ohne besondere Gründe könne die sogenannte voraussetzungslose Teilzeit gewährt werden, sofern dienstliche Belange dem nicht entgegenstünden.
Sicherung der Unterrichtsversorgung als zentrales Kriterium
Die Sicherung von Unterrichtsversorgung sei ein solcher entgegenstehender dienstlicher Grund von zentraler Bedeutung. Die Unterrichtsversorgung an der jeweiligen Schule werde daher vor der Genehmigung einer voraussetzungslosen Teilzeit in jedem Einzelfall geprüft. Dabei werde sowohl die persönliche Situation der Lehrkraft in den Blick genommen als auch der jeweilige regionale und schulformspezifische Lehrermangel. „Es bleibt bei der voraussetzungslosen Teilzeit grundsätzlich stets bei einer Einzelfallprüfung und Ermessensentscheidung“, hieß es aus dem Schulministerium. Bei Anträgen, die aus familiären Gründen gestellt werden, bleibe es dagegen bei der bisherigen Praxis.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in NRW sieht die steigende Teilzeitquote als Indiz dafür, dass viele Lehrkräfte sich damit etwa gesundheitlich vor der hohen Belastung schützten. „Man reduziert die Attraktivität des Berufes durch die Erschwerung voraussetzungsloser Teilzeit, weil die Beschäftigten selber entscheiden wollen, wie viel sie arbeiten“, hieß es dazu von Ayla Çelik, der Landesvorsitzenden der GEW. Gerade bei jungen Menschen sei Work-Life-Balance ein wichtiges Thema. (ari/dpa)