Per Haftbefehl Gesuchte erhalten Bürgergeld – eine Tatsache, über die viele Menschen den Kopf schütteln. In NRW gibt es eine breite Mehrheit für eine Änderung der bisherigen Praxis.
Bürgergeld für p„Sozialstaat darf nicht zur Zahlstelle für Untergetauchte werden“

Ein Polizist hält Handschellen in der Hand - in NRW können aktuell rund 28000 Haftbefehle nicht vollstreckt werden.
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Die Behörden in Nordrhein-Westfalen fahnden nach fast 28.000 Personen mit Haftbefehl. Viele der Gesuchten verfügen über kein festes Einkommen und beziehen staatliche Leistungen wie die Grundsicherung. Der jüngst gegenüber unserer Redaktion geäußerte Vorstoß von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU), dies zu ändern, stieß bei den Polizeigewerkschaften auf Zustimmung. „Es entsteht ein Störgefühl, wenn Personen von Polizei und Justiz gesucht werden und zugleich völlig problemlos Transferleistungen beziehen“, sagte Sascha Gerhardt, Vize-Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DpolG) in NRW, dieser Zeitung.
Die Akzeptanz des Staates und seiner Einrichtungen sei wesentlich davon abhängig, dass die Menschen Vertrauen in dessen Funktionsfähigkeit hätten, sagte Gerhardt. Bei vielen Menschen bestehe aber die Auffassung, dass „der Sozialstaat nicht zielscharf ausgestaltet“ sei. Wenn Leistungen von Menschen bezogen würden, die per Haftbefehl gesucht werden, gerieten „der Sozialstaat und der Rechtsstaat insgesamt unter Druck“.
„Das sind schwere Straftaten“
Auch wenn nicht jeder Haftbefehl wegen eines schweren Verbrechens oder Vergehens bestehe, so dürfe nicht darüber hinweggesehen werden, dass von den aktuell 27.870 offenen Haftbefehlen immerhin 588 wegen eines Sexualdelikts, 325 wegen Mordes und 313 wegen Totschlags verhängt wurden, sagte der DpolG-Vizechef. „Das sind erkennbar keine Bagatellen, sondern schwere Straftaten“, so Gerhardt. Viele Haftbefehle seien schon vor mehr als einem Jahr ausgestellt worden. „Hier wird der Eindruck erweckt, dass der Rechtsstaat in einem sehr sensiblen Bereich dysfunktional ist.“ Bislang gleichen Jobcenter und Justizbehörden ihre Daten nicht miteinander ab. Bestimmungen des Datenschutzes dürften einer Neuregelung nicht entgegenstehen.
Patrick Schlüter, Landeschef der Gewerkschaft der Polizei in NRW, sieht das ähnlich. Wenn per Haftbefehl Gesuchte staatliche Leistungen bezögen, sei das der Öffentlichkeit kaum vermittelbar und auch sicherheitspolitisch schwer nachvollziehbar. „Eine rechtssichere Aussetzung solcher Leistungen kann zusätzlichen Druck erzeugen und dazu beitragen, dass sich Gesuchte stellen oder schneller ergriffen werden“, sagte Schlüter unserer Zeitung.
Auch FDP unterstützt Forderung
Im Düsseldorfer Landtag wird die Forderung der CDU auch von der SPD unterstützt. Nun signalisierten zudem die Liberalen ihre Zustimmung. Es sei „absurd“, wenn Gesuchte vom Staat „alimentiert“ würden, sagte Marcel Hafke, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP, unserer Zeitung: „Der Sozialstaat darf nicht zur Zahlstelle für Untergetauchte werden.“ Polizei, Justiz und Jobcenter müssten „relevante Erkenntnisse konsequent zusammenführen“.
Gregor Golland, Innenexperte der CDU-Landtagsfraktion, erklärte, es sei „unglaublich“, dass es die bisherige Regelung überhaupt gebe. „Das ist keinem anständigen Menschen vermittelbar. Sofortiger Entzug aller staatlichen Leistungen und Kontosperrung müssen eine zwingende und automatische Konsequenz sein“, forderte Golland.
Die Grünen im Landtag wollten sich zu der Forderung ihres Koalitionspartners nicht äußern. Dort wird offenbar kritisch bewertet, dass eine Neuregelung der bestehenden Praxis im Bundestag auch von der AfD gefordert wurde.
Die Linke in NRW hält Reuls Vorstoß für verfassungsrechtlich fragwürdig. „Grundleistungen dienen der Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums und können nicht pauschal wegen eines offenen Haftbefehls entzogen werden“, sagte eine Sprecherin unserer Zeitung. Es stelle sich vor allem die Frage, warum gesuchte Personen trotz bestehender staatlicher Kontakte „nicht konsequent“ durch die zuständigen Behörden aufgegriffen würden.
