Lebensarbeitszeitkonten, höhere Zulagen und flexiblen Arbeitszeiten: Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) kündigt Reformen für einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst in NRW an.
Reformpaket der LandesregierungNRW will den öffentlichen Dienst wettbewerbsfähiger machen

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) zur Reform: „Einen krisenfesten und bürgernahen Staat gibt es nur mit einem starken öffentlichen Dienst.“
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Die nordrhein-westfälische Landesregierung will den öffentlichen Dienst mit einem umfassenden Reformpaket modernisieren und als Arbeitgeber attraktiver machen. Nach Angaben der Staatskanzlei wurden die Vorhaben in einem gemeinsamen Prozess mit Gewerkschaften und Verbänden erarbeitet. Ziel sei es, Verwaltung und Justiz „zukunftsfest“ aufzustellen, Fachkräfte zu gewinnen und den Staatsdienst in Zeiten von Personalmangel und hoher Belastung wettbewerbsfähiger zu halten. Der Gesetzentwurf soll nach Plänen der Regierung vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden und 2027 in Kraft treten.
„Einen krisenfesten und bürgernahen Staat gibt es nur mit einem starken öffentlichen Dienst“, begründete Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) das Eckpunktepapier der Landesregierung. Im Zentrum der Reform steht die geplante Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos. Künftig soll die 41. Wochenstunde – für Beamtinnen und Beamte bislang regulär – nicht einfach „verpuffen“, sondern auf ein Konto fließen und später vor allem für Freistellungen vor dem Ruhestand genutzt werden können. Für Lehrkräfte ist eine Gutschrift von 0,5 Pflichtstunden pro Woche vorgesehen.
„Moderate“ Erhöhung der Zulagen
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Überarbeitung des sogenannten „Zulagen- und Vergütungswesens“. Das System soll vereinfacht werden: komplizierte Regelungen sollen durch Pauschalen ersetzt, Zulagen „moderat“ angehoben werden. Das soll auch Bürokratie abbauen. Zudem soll der frühestmögliche Arbeitsbeginn von 6.30 Uhr auf 6.00 Uhr vorgezogen werden – ein Schritt, der mehr Flexibilität im Alltag ermöglichen soll.
Mit Blick auf die Personalgewinnung zielt das Paket unter anderem auf eine größere Durchlässigkeit zwischen Staatsdienst und Privatwirtschaft. Vorgesehen ist die Einführung eines Altersgeldes für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter, die freiwillig ausscheiden: Als Ausgleich für entfallene Versorgungsanwartschaften soll eine alternative Alterssicherungsleistung die Mobilität erhöhen. Ergänzend will das Land die Alterssicherungssysteme stärker trennen, indem Versorgungs- und Rentenleistungen künftig getrennt aus den jeweiligen Systemen berücksichtigt werden. So soll der Verwaltungsaufwand reduziert und es leichter werden, vom öffentlichen Dienst in die Privatwirtschaft zu wechseln – und umgekehrt.
NRW-Gewerkschaften fordern eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit
Für den Ruhestand kündigt die Landesregierung außerdem an, die anrechnungsfreie Hinzuverdienstmöglichkeit für Versorgungsberechtigte dauerhaft zu entfristen – um erfahrene Kräfte länger im System zu halten. In der Justiz soll durch zusätzliche Beförderungsstellen der Stellenschlüssel für aufsichtführende Richterinnen und Richter verbessert werden. Auch neue Arbeitsformen werden adressiert: Co-Working- und Shared-Working-Angebote laufen bereits als Pilotprojekte in der Finanzverwaltung.
Die Reaktionen der Gewerkschaften fallen gemischt aus. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) spricht von „wichtigen ersten Schritten“ und wertet das Lebensarbeitszeitkonto als „Einstieg in den Ausstieg aus der 41-Stunden-Woche“. Gleichzeitig fordert sie „perspektivisch eine deutliche Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 35 Stunden“, so der GdP-Landesvorsitzende Patrick Schlüter. Auch bei den Zulagen, von denen einige für die Polizei seit 30 Jahren nicht angepasst worden seien, bestehe ein „enormer Nachholbedarf“.
Reform ein „überfälliges Signal“
Thorben Albrecht, Vorsitzender des DGB NRW, nennt die Pläne „ein überfälliges Signal“, aber „keinen Durchbruch“. Der „Einstieg in eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit“ indes dürfe nicht der letzte Schritt sein. „Mit 41 Wochenstunden arbeiten Beamtinnen und Beamte in NRW derzeit deutlich länger als Kolleg*innen in anderen Bundesländern, als Tarifbeschäftigte und als viele Beschäftigte in der Privatwirtschaft.“
Vergangenes Jahr hatte der Landtag bereits ein Gesetz zur Modernisierung des Laufbahnrechts beschlossen. Mitte des Jahres 2024 waren nach Angaben des Statistischen Landesamts (IT NRW) im öffentlichen Dienst in NRW fast 283.000 Beamtinnen und Beamte beschäftigt. Dazu gehören auch Richter.

