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Streit um Milliarden-SchuldenVerfassungsgerichtshof verhandelt über NRW-Sondervermögen

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Beschwerde gegen Schulden nach Ukraine-Krieg

Barbara Dauner-Lieb, Präsidentin des NRW-Verfassungsgerichtshofes, verhandelt heute zum Thema Sondervermögen nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. (Archivbild)

SPD und FDP klagen gegen das milliardenschwere Ukraine-Sondervermögen. Sie sehen das Haushaltsrecht des Landtags verletzt.

Eine Klage der Fraktionen von SPD und FDP im Landtag wird am heutigen Dienstag (10.30 Uhr) vor dem Verfassungsgerichtshof für Nordrhein-Westfalen erörtert. Die Parlamentarier möchten in Münster die Vereinbarkeit des sogenannten NRW-Krisenbewältigungsgesetzes mit der Landesverfassung juristisch prüfen lassen.

Mit dem Regelwerk genehmigte der Landtag dem Finanzministerium im Dezember 2022, Kredite in einer Höhe von bis zu 5 Milliarden Euro aufzunehmen. Die Regierungskoalition von CDU und Grünen stimmte dafür, um die Konsequenzen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine zu bewältigen.

Budgetrecht des Landtags im Fokus der Klage

Die klagenden Fraktionen sehen das Haushaltsrecht des Parlaments durch das Sondervermögen als verletzt an. Aus diesen neuen Verbindlichkeiten, deklariert als Ukraine-Sondervermögen, wurden später 102 Projekte bezahlt. Die Gesamtsumme aus dem NRW-Etat betrug 3,07 Milliarden Euro, wobei der Landtag jeweils zustimmen musste.

Die Landesregierung sowie die Landtagsmehrheit vertreten demgegenüber den Standpunkt, dass das Vorgehen von der Landesverfassung ausdrücklich erlaubt sei. Nach der mündlichen Anhörung wird das Gericht noch keine Entscheidung bekannt geben. Ein Datum für die Urteilsverkündung soll stattdessen noch benannt werden. (dpa/red)

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