Abo

Kommentar

Sexueller Missbrauch an Schulen
Wer Kinder zum Beweisstück macht, verspielt Vertrauen

Ein Kommentar von
2 min
Auch in Schulen gibt es sexuellen Missbrauch.

Auch in Schulen gibt es sexuellen Missbrauch.

Wer so vorgeht wie die Bezirksregierung, macht aus Kindern Beweismittel und aus Verfahren ein weiteres Risiko: das der Retraumatisierung.

Sexueller Missbrauch im Klassenzimmer ist kein „Skandal“ wie jeder andere. Er ist der Bruch eines Versprechens, das eine Gesellschaft Kindern gibt: Dass Schule Schutzraum ist. Und genau deshalb reicht es nicht, Täter strafrechtlich zu verurteilen und anschließend zur Tagesordnung überzugehen. Der eigentliche Lackmustest ist, wie der Staat reagiert – im Disziplinarrecht, in der Transparenz, im Umgang mit Betroffenen.

145 Opfer in NRW zwischen 2018 und 2025, überwiegend Mädchen, 83 Tatverdächtige. Jeder, der beruflich mit Kinderschutz zu tun hat, weiß: Das ist nur der sichtbare Rand. Aber was passiert, wenn Verdacht da ist – und Verantwortung beginnt?

Das Risiko für den Apparat steht im Mittelpunkt

Die Bezirksregierung, die Schulen beaufsichtigt, agiert dabei wie eine Behörde, die vor allem eines managt: Risiko. Nicht das Risiko für Kinder, sondern das Risiko für den Apparat. Dass sie aus „Datenschutzgründen“ nicht einmal die Vorgaben des Beamten-Disziplinarrechts erläutern will, ist keine Petitesse. Es ist ein Symptom. Datenschutz wird zur Schutzbehauptung – und am Ende zum Schutzschild für Täter.

Dabei geht es nicht um Neugier oder Pranger. Es geht um demokratische Mindeststandards: Welche Instrumente hat der Dienstherr? Wann werden Bezüge gekürzt? Wie schnell kann eine Entfernung aus dem Dienst erfolgen? Und vor allem: Welche Rechte haben Betroffene, zu erfahren, ob und wie der Staat reagiert hat?

Eine Realität, schlimmer als ein Armutszeugnis

Und wenn Kinder und Jugendliche den Missbrauch dann schildern sollen, sitzen sie einer Front gegenüber: Behördenjuristen, Sachbearbeiter, dazu die Anwälte des Beschuldigten. Intimste Details werden abgefragt. Eine Begleitperson darf zwar dabei sein, aber praktisch stumm – als wäre Nähe nur erlaubt, solange sie nicht schützt.

Wer so vorgeht, macht aus Kindern Beweismittel und aus Verfahren ein weiteres Risiko: das der Retraumatisierung. Eine Realität, schlimmer als ein Armutszeugnis, die nicht nach Aufklärung klingt, sondern nach Abschreckung – und damit genau das tut, was Täter brauchen: Schweigen produzieren.