Von 2018 bis 2025 wurden 145 Schülerinnen und Schüler Opfer einer Sexualstraftat, begangen von Lehrern oder Betreuungspersonen wie Sozialarbeitern. Das sind die offiziellen Zahlen, die Dunkelziffer ist enorm, vermuten Experten.
Tatort KlassenzimmerDutzende Fälle sexueller Gewalt durch NRW-Lehrer

Schüler einer Stadtteilschule gehen durch einen Gang zu ihrem Klassenzimmer. Auch in NRW werden immer mehr sexuelle Übergriffe von Lehrpersonen bekannt.
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Am Landgericht Bonn endete Anfang Juni ein Prozess, der zeigt, wie verletzlich der Schutzraum Schule sein kann. Ein 36 Jahre alter Assistenzlehrer einer Bonner Privatschule wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er eine 13-jährige Schülerin sexuell missbraucht hatte. Der Mann hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt, der Jugendlichen blieb dadurch eine Aussage vor Gericht erspart. Der Angeklagte war als Nachhilfelehrer an der Schule im Stadtteil Plittersdorf tätig. Die Schulleitung hatte ihn im vergangenen Oktober bei der Polizei angezeigt und Eltern sowie Schülerinnen und Schüler informiert.
Die Staatsanwaltschaft warf ihm sexuellen Missbrauch eines Kindes in zwei Fällen sowie besonders schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes vor, jeweils in Tateinheit mit Missbrauch einer Schutzbefohlenen. Der Kontakt soll über Chats begonnen haben, laut Anklage soll es in einem Fall auch zu Geschlechtsverkehr in einem Hotelzimmer gekommen sein. Der Angeklagte sagte im Prozess, er bereue die Taten zutiefst. Solche Sätze stehen am Ende eines Verfahrens. Am Anfang steht oft etwas anderes: Nähe, Vertrauen, Abhängigkeit. Gerade deshalb sind Fälle wie der in Bonn mehr als Strafsachen einzelner Täter. Sie berühren eine Institution, in der Kinder lernen sollen, Erwachsenen zu vertrauen.
Ermittler beklagen ein Klima des Wegschauens an Schulen
Ein kurzer Blick in die jüngere Vergangenheit zeigt, dass das Thema bundesweit immer mehr in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit gerät. Ende Oktober 2025 beispielsweise wurde in Erfurt ein 63-jähriger Lehrer zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, weil er sich von 2016 bis 2020 in mehr als 80 Fällen an einer Schülerin vergangen hatte. Das Mädchen war beim ersten Geschlechtsverkehr 13 Jahre alt. An derselben Schule wurde ein weiterer Fall bekannt: Ein 58-jähriger Vertrauenslehrer, an den sich das erste Opfer hilfesuchend gewandt hatte, soll mit dem Mädchen sexuelle Bilder ausgetauscht haben, statt sie zu unterstützen. Ihm werden 69 Fälle des sexuellen Missbrauchs und zwei Vergewaltigungen von drei Schülerinnen im Zeitraum von März 2013 bis April 2025 vorgeworfen.
Im thüringischen Bad Salzungen wurde ein 36-jähriger Lehrer und Jugendwart im November 2025 zu vier Jahren Haft verurteilt. Er hatte den sexuellen Missbrauch von vier minderjährigen Schülerinnen vollumfänglich eingeräumt. Im April 2024 wurde ein Vertrauenslehrer aus dem Oberbergischen Kreis vom Landgericht Bonn zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 57-Jährige sich in einem knapp 18 Jahre währenden Zeitraum mindestens 13 Mal an Kindern und Jugendlichen vergangen hat.
Mehrfache Missbrauchfälle auch in Köln
In Köln wurde Mitte Juli ein 37-jähriger Physiklehrer aus Köln zu einer Haft von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt, weil er eine damals 16-jährige Schülerin sexuell missbraucht hat. Weiter versuchte der Mann, in diversen WhatsApp-Chats mit Kindern an Nacktfotos zu gelangen, setzte diese psychisch unter Druck. Seine eigene Tochter soll der Studienrat vergewaltigt haben. Ein Kölner Gymnasium ist nach Recherchen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ gleicht mehrfach ins Visier der Missbrauch-Ermittler geraten. Im Februar dieses Jahres wurde ein ehemaliger Lehrer der Schule wegen Besitzes kinder- und jugendpornografischen Materials rechtskräftig zu einer mehrmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden, bestätigte ein Sprecher des Amtsgerichts auf Anfrage.
Zudem liege eine Anklage gegen einen weiteren Lehrer vor, der sich 2022 zweimal an einer Oberstufenschülerin vergangen haben soll. Der Prozess jedoch sei noch nicht terminiert, weil das Gericht „Nachermittlungen“ angeordnet habe. Dem Vernehmen nach soll die Ex-Schülerin, die mittlerweile im Ausland lebt, noch einmal vernommen werden. Der Beschuldigte ist nach Recherchen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ seit etwa vier Jahren zu vollen Bezügen von der Arbeit freigestellt worden.
Die Bezirksregierung Köln bestätigte die Freistellung. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe, die die Leitung des Gymnasiums vor etwa vier Jahren bei der Polizei angezeigt hat, sei dem Pädagogen „die Ausübung seines Dienstes untersagt“ worden. Wie es mit der Bezahlung aussieht, wollte Dirk Schneemann, Sprecher der Behörde, nicht sagen. Nur so viel: „Im Rahmen der Vorgaben“ des Beamtens-Disziplinarrechts NRW sei „ein Verfahren zur Kürzung der Dienstbezüge“ eingeleitet worden. Wie weit dieses Verfahren ist und welches die wesentlichen gesetztlichen „Vorgaben“ sind, erläuterte Schneemann nicht.
Hellfeld mit 145 Opfern
Wie groß das Problem in NRW ist, lässt sich nur annähernd bestimmen. Das Innenministerium nennt für die Jahre 2018 bis 2025 insgesamt 145 Schülerinnen und Schüler, die Opfer einer Sexualstraftat wurden, begangen von Lehrern oder Betreuungspersonen wie Schulsozialarbeitern. Die meisten Betroffenen waren Mädchen, ihr Anteil lag bei 86 Prozent. Jedes fünfte Opfer war jünger als zehn Jahre, jedes dritte zwischen zehn und 14 Jahren, die größte Gruppe stellten die 14- bis 18-Jährigen. Die Polizei registrierte 83 Tatverdächtige, fast ausschließlich Männer. Zuletzt wurden für 2025 sechzehn Verdächtige genannt.
Diese Zahlen beschreiben nur das Hellfeld. Noch höher liegt die Zahl der dienstrechtlichen Vorgänge. Im Jahr 2024 waren nach Angaben des nordrhein-westfälischen Schulministeriums 59 Disziplinarverfahren gegen Lehrkräfte wegen sexueller Belästigung anhängig. Das Ministerium sprach von „Distanzunterschreitungen unterschiedlichster Art“. Gemeint sind nicht nur strafbare Sexualkontakte, sondern auch Anbahnungen: private Nachrichten, sexualisierte Chats, Einladungen, Mitnahmen im Auto. Es sind Handlungen, die oft beginnen, bevor ein Straftatbestand eindeutig erfüllt ist, und die gerade deshalb schwer zu greifen sind.
Vorgegaukeltes Verständnis statt autoritäres Gehabe
Ein Beispiel aus Hessen, das in der Debatte immer wieder genannt wird, zeigt das Muster. Ein 35-jähriger Lehrer nahm über Snapchat Kontakt zu einer 16-Jährigen auf, gab sich zunächst als gleichaltriges Mädchen aus, stellte sexuelle Fragen und offenbarte sich später. Der Mann bot bessere Noten gegen sexuelle Handlungen an, als Zeichen der Zustimmung sollte die Schülerin einen Stift fallen lassen. Später kam es im Schulgebäude und bei privaten Treffen zum Missbrauch. Der Fall ist nicht aus NRW, aber er beschreibt eine Täterstrategie, die Fachleute auch im schulischen Kontext beobachten: Vertrauen aufbauen, besondere Aufmerksamkeit schenken, Grenzen langsam verschieben. „Grooming“ wird die gezielte Vorbereitung von sexuellem Missbrauch genannt - von englisch „groom“, anbahnen, vorbereiten oder pflegen.
Die unabhängige Bundesbeauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs hat Ende vergangenen Jahres eine Fallstudie zu sexualisierter Gewalt und Schule vorgelegt. Repräsentativ ist sie nicht, aber sie bündelt 116 Interviews und Anhörungen. Das Vorgehen der Täter habe sich in den letzten Jahrzehnten geändert, heißt es in der Studie. Während Lehrer noch in den 1980er-Jahren ihre Schülerinnen mit Autorität einschüchterten, um sie zu missbrauchen, häuften sich ab den Nullerjahren die Beschreibungen von emotionaler Manipulation. Die Beschuldigten gelten im beruflichen Umfeld häufiger sogar als „charismatisch“. Betroffene berichten, dass Übergriffe als Beziehung verklärt werden. Drohungen wie die, ein Bekanntwerden werde den Täter ruinieren, kehren die Verantwortung um: Nicht der Erwachsene soll sich rechtfertigen, sondern das Kind schweigen.
An der „Lieblingsschülerin“ vergriffen
Im Podcast „Die Lieblingsschülerin“ hat der Deutschlandfunk jüngst drei Fälle dokumentiert. Bei Zoe, Hannah und Marie (Namen geändert) wandelte sich die besondere Aufmerksamkeit – Lob, Hilfe, Zuhören, Nachrichten außerhalb des Unterrichts – Stück für Stück in emotionale Abhängigkeit und sexualisierte Gewalt. „Du siehst zum Anbeißen aus“, schrieb einer der Pädagogen, bevor er sich an seiner Schutzbefohlenen vergriff. Alle drei Lehrer wurden versetzt. Für die Schulen schienen die Vorfälle damit erledigt. Die Schülerinnen sollten weitermachen, als sei nichts gewesen. Gerade darin liege der zweite Skandal, sagt Ursula Enders von „Zartbitter Köln e.V.“, die Fachberatungs- und Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Jungen und Mädchen. Nicht nur der Missbrauch selbst verletze, sondern auch die institutionelle Kälte danach.
„Aber wer betroffen ist, braucht doch Schutz, Aufarbeitung und eine klare Verantwortungsübernahme der Institution“, weiß Enders. Zumeist erführen die Missbrauchten noch nicht einmal, was die Bezirksregierung im Disziplinarverfahren gegen den Lehrer entschieden hat. „Schule ist der Ort, wo die meiste sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowohl durch Erwachsene als auch Gleichaltrige läuft – und das ist immer noch das am meisten tabuisierte Thema“, betont die Zartbitter-Vorsitzende. Seit Jahrzehnten habe der Verein jährlich immer wieder eine Reihe von Beratungsfällen aus diesem Bereich – auch durch Lehrpersonen. Und dies, obwohl die „Schweigegebote extrem und gravierend“ seien.
Die Furcht, einen Kollegen zu Unrecht zu beschuldigen
„Nur die wenigsten Fälle werden deshalb bekannt“, so Enders. Das Schweigen habe mehrere Gründe. Viele Kinder und Jugendliche würden sich schämen. Oder fürchten, dass ihnen nicht geglaubt wird. „Oder können das Geschehen in ihrem Alter nicht einordnen, geben sich häufig eine Schuld an dem Geschehen“, sagt Enders. Die Täter seien unter Schülern und im Kollegium zudem oft sehr beliebt. „Das macht es den Opfern noch schwerer, Übergriffe zu melden.“
Auch Kollegien und Schulleitungen reagieren nicht immer so, wie sie müssten. Die Sozialpädagogin Sandra Glammeier von der Hochschule Niederrhein fand schon 2015 in einem Forschungsprojekt an der Universität Paderborn Hinweise auf Hemmungen im Kollegium: Lehrkräfte fürchteten, jemanden zu Unrecht zu beschuldigen, oder fragten sich, ob Kinder Übergriffe erfunden haben könnten. Dabei seien Falschbeschuldigungen bei sexueller Gewalt äußerst selten, betont Glammeier. Trotzdem schütze die Sorge um den Ruf der Schule zu oft die Institution eher als das Kind.
Fehlender Opferschutz bei der Aufklärung der Übergriffe
Und dann ist da noch das Beamtenrecht, das den Opferschutz beim Missbrauch in der Schule „mit Füßen tritt“, sagt Ursula Enders. Die Kinder und Jugendlichen würden aufgefordert, die Vorwürfe im örtlichen Regierungspräsidium (RP) zu erläutern. Die Behörde ist in NRW zugleich die Fachaufsicht für den Schulbetrieb. „Dort werden sie dann, ohne Unterstützung eines Erwachsenen, von den Juristen der zuständigen Abteilung sowie den Anwälten der Beschuldigten mit intimsten Fragen gelöchert“, so die Kinderschutz-Expertin. Eine Begleitperson könne zwar dabei sein, dürfe aber nichts sagen und sich schon gar nicht in die Befragung einmischen.
„In vielen Fällen raten wir den Betroffenen und deren Eltern deshalb, sich sofort an die Polizei zu wenden und gar nicht erst im Präsidium auszusagen“, berichtet Enders. Es sei „dringend erforderlich, das Disziplinarrecht für solche Fälle zu reformieren“, betont auch Petra Ladenburger, Beauftragte für Kinderschutz und Kinderrechte des Landes Nordrhein-Westfalen, auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“: „Kinder und Jugendliche müssen besser unterstützt, der Opferschutz ausgebaut werden.“ Auch während der Befragungen im Regierungspräsidium. Hierzu werde sie sich mit der Landesregierung „austauschen, um zu schauen, was konkret geändert werden muss“, so Ladenburger.
Schutzkonzepte gegen sexuellen Missbrauch sind Pflicht an NRW-Schulen
Nordrhein-Westfalen hat auf solche Befunde reagiert. Seit einer Änderung des Schulgesetzes im Februar 2022 müssen die Schulen im Land Schutzkonzepte gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch erstellen. Diese sollen Risikoanalysen, Verhaltenskodizes, Beschwerdewege und Interventionspläne enthalten. Entscheidend ist jedoch nicht das Papier, sondern ob eine Schule damit arbeitet: Wer darf Schülerinnen privat kontaktieren? Wie werden Klassenfahrten abgesichert? An wen können Kinder sich wenden, ohne den Täter zuerst zu informieren?
Dass die Sensibilität wächst, bestreiten Fachleute nicht. Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hat sich selbstkritisch mit ihrer Geschichte befasst und 2025 in einer Studie eingeräumt, Missbrauch mitunter verharmlost, Täter geschützt und pädosexuelle Diskurse geduldet zu haben. Mädchen seien als „frühreif“ beschrieben, Jungen unter Verweis auf einen angeblichen „pädagogischen Eros“ sexualisiert worden. Solche Begriffe zeigen, wie lange Machtmissbrauch romantisiert werden konnte. Die von den nordrhein-westfälischen Ministerien genannten Zahlen indes würden „deutlich machen“, dass es sich auch hierzulande „um ein ernstzunehmendes Problem handelt“, betonte Anne Deimel, Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) in NRW, auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Die Schule müsse ein sicherer Ort sein: „Wer dieses Vertrauen missbraucht, verursacht schwerwiegende persönliche Schäden bei den Betroffenen und beschädigt zugleich das Ansehen eines gesamten Berufstandes.“
Jeder einzelne Fall sei einer zu viel. „Nach unserer Einschätzung ist insbesondere wichtig, Grenzüberschreitungen und sexuellen Missbrauch nicht erst dann in den Blick zu nehmen, wenn bereits Straftatbestände erfüllt sind“, ergänzte die VBE-Vorsitzende. Wenngleich Verdachtsfälle „erst nach sorgfältiger Prüfung bewertet werden“ dürften, gehöre zu einer wirksamen Prävention auch „eine Kultur des Hinschauens, in der Unsicherheiten oder Verdachtsmomente frühzeitig angesprochen werden können, ohne dass dies tabuisiert wird“.

