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Kommentar

Missbrauch bei Sozialleistungen
Köln versteckt sich hinter Paragrafen

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Ein Polizeibeamter geht durch ein Treppenhaus bei einer Kontrolle im Kampf gegen kriminelle Geschäftsmodelle mit Schrottimmobilien und Sozialbetrug.

Ein Polizeibeamter geht durch ein Treppenhaus bei einer Kontrolle im Kampf gegen kriminelle Geschäftsmodelle mit Schrottimmobilien und Sozialbetrug. 

Köln argumentiert mit rechtlichen Grenzen bei Sozialleistungen für EU-Zuwanderer, während Gelsenkirchen aktive Kontrollen zur Missbrauchsvermeidung durchführt.

Köln beruft sich auf „enge rechtliche Grenzen“, wenn es um missbräuchlich bezogene Sozialleistungen bei EU-Zuwanderung geht. Es wirkt, als ob sich die Stadtverwaltung hinter Paragrafen duckt, während andere Kommunen dieselben Paragrafen als Arbeitsauftrag lesen. Dieser Widerspruch ist nicht nur erstaunlich, er ist auch politisch brisant: Entweder Gelsenkirchen betreibt seit Jahren flächendeckend rechtswidrige Praxis – inklusive „hundertfach“ bestätigter Gerichtsentscheidungen – oder Köln erzählt seinen Bürgern ein bequemes „rechtlich nicht möglich“, um ein politisch und administrativ unangenehmes Problem nicht konsequent anfassen zu müssen.

Denn die entscheidende Frage ist laut Gelsenkirchen nicht, ob EU-Recht Freizügigkeit garantiert. Das tut es. Die entscheidende Frage ist: Wann liegt tatsächlich eine „echte und tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit“ vor – und wann wird Arbeit nur simuliert, um ein Einfallstor in die Transferleistungen zu öffnen? Genau an dieser Stelle setzt Gelsenkirchen an, zahlreiche andere Städte wollen folgen. Köln hingegen tut so, als sei bereits der Hinweis auf EU-Recht die fertige Antwort. Das ist keine Rechtsanwendung. Das ist eine Ausrede in Behördenprosa.

Wer nicht kontrolliert, riskiert die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates

EU-Recht verlangt keine „beliebige“ Beschäftigung, sondern eine echte, tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit, heißt es in Gelsenkirchen. Genau dort liegt die Sollbruchstelle, an der organisierter Missbrauch ansetzt: Mini-Jobs, Scheinverträge, Konstellationen, in denen eine Kleinstanstellung den Unterhalt einer Großfamilie „plausibilisieren“ soll. Wer hier wie Köln nur „anlassbezogen“ prüft, prüft in der Praxis zu spät: Professionelle Systeme sorgen dafür, dass es eben keinen auffälligen Anlass gibt.

Dass das Kölner Jobcenter noch nicht einmal weiß, wie viel Geld die Stadt für die Einkommens-Aufstockung von EU-Zuwanderern ausgibt, ist entlarvend. Wer keine Zahlen hat, verwaltet nicht, er hofft allenfalls. Und begünstigt organisierten Betrug, der unseren Rechtsstaat verhöhnt und zudem den öffentlichen Rückhalt für die Unterstützungen derjenigen schwächt, die unsere Hilfe zu Recht beanspruchen.