„Brauchen eine Ostquote“Linke sehen Ostdeutsche in Bundesministerien nicht repräsentiert

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Bundeskanzler Olaf Scholz (2.v.r, SPD) mit Bettina Stark-Watzinger (l-r, FDP), Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen), Christian Lindner (FDP), Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) und Volker Wissing (FDP), bei einer Sitzung des Kabinetts.

Bundeskanzler Olaf Scholz (2.v.r, SPD) mit Bettina Stark-Watzinger (l-r, FDP), Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen), Christian Lindner (FDP), Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) und Volker Wissing (FDP), bei einer Sitzung des Kabinetts.

Nur zwei Ministerinnen im Kabinett von Olaf Scholz sind aus Ostdeutschland, in den Ministerien selbst sieht es nicht anders aus. 

Ostdeutsche sind auf den Führungspositionen der Bundesministerien deutlich unterrepräsentiert. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

Demnach stammen derzeit nur zwei der 35 beamteten Staatssekretäre aus dem Osten sowie nur 11 von 135 Abteilungsleitern. Die Linke fordert deshalb die Einführung einer Ostquote für Bundesministerien. Die beiden beamteten Staatssekretäre, die in Ostdeutschland geboren sind, arbeiten im Bundesinnen- sowie im Gesundheitsministerium. Alle anderen Bundesministerien werden in der Auflistung mit einem Anteil von null Prozent Ostdeutscher ausgewiesen.

Bevölkerungsanteil und Anteil in Ministerien passt nicht zusammen

Auf der Ebene darunter, den Abteilungsleitern, ist der Anteil der Menschen aus den neuen Ländern am höchsten im Bauministerium, wo zwei von vier Abteilungsleiter aus dem Osten stammen (also 50 Prozent), sowie im Familienministerium (17 Prozent), im Gesundheitsministerium (14,3 Prozent), im Arbeits- und im Bildungsministerium (jeweils 11,1 Prozent). Null Prozent beträgt der Anteil unter den Abteilungsleitern in Innen-, Verteidigungs-, Verkehrs-, Umwelt- und Entwicklungsministerium.

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Die Bundesregierung missachtet das Grundgesetz.
Sören Pellmann, Ostbeauftragter der Linksfraktion im Bundestag

Unter allen Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft sind 20 Prozent ostdeutsch. Angesichts der Zahlen fordert die Linksfraktion feste Vorgaben für die Einstellung von Ostdeutschen: „Wir brauchen eine Ostquote in Bundesministerien und Bundesbehörden“, sagte ihr Ostbeauftragter, Sören Pellmann, dem RND. Scharf kritisiert er die Ampel: „Die Bundesregierung missachtet das Grundgesetz“, so der Leipziger Abgeordnete. „Artikel 36 schreibt eine faire Personalverteilung aus allen Bundesländern vor. Die Ampel ist jedoch eine ausgesprochen westdeutsche Bundesregierung.“

Mehr Ostdeutsche in Führungspositionen: Bisher sei es bei Ankündigungen geblieben

Das merke man auch ihrer Politik an, findet Pellmann. „Nur zwei Staatssekretäre aus dem Osten: Das ist eine Herabsetzung der Ostdeutschen insgesamt. Der Ostbeauftragte Carsten Schneider hat viel versprochen und bisher wenig gehalten.“ Schneider hatte im Januar verkündet, dass sich die Bundesregierung erstmals verpflichtet, mehr „Menschen mit ostdeutscher Herkunft“ in Führungspositionen der Bundesverwaltung zu bringen.

Bislang wurden von den Ampel-Ministern in dieser Legislaturperiode ein Staatsekretär und neun der elf Abteilungsleiter aus den neuen Ländern eingestellt. Im 17-köpfigen Kabinett Scholz sind Klara Geywitz und Steffi Lemke die einzigen Ostdeutschen. Unter den Parlamentarischen Staatssekretären sind drei weitere aus den neuen Ländern.

Keine zentrale Handhabe: Minister handeln in eigener Verantwortung

Das Innenministerium weist in seiner Antwort darauf hin, dass die Herkunftsangaben der Ministeriumsmitarbeiter nicht systematisch in amtlichen Statistiken erfasst sind. Es habe deshalb die Informationen bei den Ressorts abfragen müssen. Erfasst wurden dabei ausschließlich beamtete Staatssekretäre sowie Abteilungsleiter, die aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und dem einstigen Ost-Berlin stammen. Parlamentarische Staatssekretäre sind dabei nicht erfasst.

Zudem wird in dem Schreiben betont, dass die Bundesregierung die Führungspositionen in den Häusern nicht zentral vergibt, sondern laut Grundgesetzes „jede Bundesministerin und jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich und damit seine Personalverwaltung selbständig und unter eigener Verantwortung“ leitet.

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