Petitionen im BundestagSPD will Schwellen für direkte Politikbeteiligung senken

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Juni 2023: Eine Baustelle vor dem Bundestag in Berlin.

Juni 2023: Eine Baustelle vor dem Bundestag in Berlin.

Die SPD-Bundestagsfraktion will es den Bürgern erleichtern, mit Petitionen Einfluss auf die Gesetzgebung des Bundestags zu nehmen. „Ein modernes Petitionsrecht erfordert einen modernen, bürgerfreundlichen und unbürokratischen Zugang zum Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages“, heißt es in einem Positionspapier, das die SPD an diesem Montag bei ihrer Fraktionsklausur in Wiesbaden beschließen will und das dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorab vorliegt.

Darin schlägt die SPD unter anderem vor, die für eine öffentliche Beratung der Eingabe im Petitionsausschuss erforderliche der Mitzeichnungen von 50.000 auf 30.000 zu senken. Zudem sollen Petitionen, die von mehr als 100.000 Bürgern unterschrieben werden, auf Beschluss des Petitionsausschusses künftig auch im Plenum beraten werden.

Die Frist zur Sammlung der Unterschriften sollte zugleich von vier auf sechs Wochen verlängert werden, fordern die Sozialdemokraten. „Die hohe Mitzeichnungszahl und die kurze Mitzeichnungsfrist führen dazu, dass nur wenige Petitionen das Quorum erreichen“, begründen sie. „Diese Hürde wollen wir absenken.“

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SPD: „Mit der Union war über Jahre keine Reform möglich“

Ziel der Reform seien eine „offene Kommunikation mit Petentinnen und Petenten, Transparenz im Verfahren, kürzere Bearbeitungszeiten sowie verständliche Sprache der Beschlüsse“, so das Papier. So wolle man „die Gestaltungsmöglichkeiten und Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger weiter ausbauen“, schreiben die Sozialdemokraten. „Mit der Union als Koalitionspartner war über Jahre keine Reform des Petitionsrechts möglich.“

Die Ampel-Koalition habe sich nun jedoch als Ziel gesetzt, Petitionsverfahren zu stärken, zu digitalisieren und eine Beratung im Plenum zu ermöglichen. Dafür sei auch ausreichend Personal nötig, heißt es weiter.

Die SPD-Fraktion fordert zudem, dass Beratungen in einem Fachausschuss zu einem Anliegen eine Petition zum gleichen Thema nicht mehr unbegrenzt auf Eis legen darf. „Die Beratungen im Fachausschuss nehmen unter Umständen eine sehr lange Zeit in Anspruch und hindern den Petitionsausschuss daran, in der Zeit über die Petition zu beraten“, so das Papier. Deshalb solle eine Frist bestimmt werden, nach der eine Petition zu beraten und zu beschließen ist – unabhängig von den Beratungen im Fachausschuss.

Geprüft werden sollte zudem, ob ein Bürgerbeauftragter auf Bundesebene den Anliegen als „Anwalt oder Anwältin für Bürgerinteressen“ ein Gesicht geben kann.

Das Petitionsrecht ist „das einzige niedrigschwellige Mittel zur direktdemokratischen Mitgestaltung auf Bundesebene“, heißt es in dem SPD-Papier. Zu den Vorteilen einer Petition gegenüber anderen Formen direkter Demokratie wie den Bürgerräten seien wesentlich niedrigere Hürden – so müsse keine besondere Form beachtet werden und sie seien thematisch nicht eingeschränkt, zudem genügt eine einzige Unterschrift, um Gehör zu finden.

Das Petitionsrecht ist als Grundrecht im Grundgesetz festgeschrieben. Demnach hat jeder Bürger das Recht, eine Beschwerde oder Bitte zur Gesetzgebung an den Bundestag zu richten, die dann geprüft werden muss. Seit 2005 ist Einreichung und Unterzeichnung auch online möglich. Ist das Quorum erreicht, werden die Eingaben im Petitionsausschuss öffentlich beraten.

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