Pro und ContraSoll Abtreibung eine Straftat bleiben?

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1993 demonstrieren Frauen in Karlsruhe für ein Recht auf Abtreibung. 

  • Die Ampelkoalition will das Werbeverbot für Abtreibungen abschaffen.
  • Gleichzeitig stellt der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch den Schwangerschaftsabbruch weiter unter Strafe.
  • Birgit Mock, Vizepräsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), sieht das als notwendigen Schutz für das Lebensrecht des ungeborenen Kinds.
  • Stephanie Schlitt, stellvertretende Vorsitzende von „pro familia“, kritisiert die Kriminalisierung von Frauen, Ärzten und Ärztinnen sowie Beratenden

Die neue Regierung will den Paragrafen 219a  streichen, der Werbung  für Schwangerschaftsabbrüche verbietet. Soll dann auch der  Paragraf 218 fallen, der Abtreibung unter Strafe stellt? Zwei Meinungen

Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland prinzipiell rechtswidrig – und das finde ich richtig. Die Logik des entsprechenden Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch folgt dem im Grundgesetz verankerten Recht eines jeden Menschen auf Leben. Das Strafrecht soll zentrale Rechtsgüter schützen. Das grundlegendste Rechtsgut ist das Recht auf Leben, das auch dem ungeborenen Kind zukommt. Es muss deshalb durch eine Verbotsnorm geschützt bleiben.

Seit vielen Jahren bin ich „Donum Vitae“ sehr verbunden, einem Träger von Schwangerschaftskonfliktberatungen. Im Gespräch mit den Beraterinnen habe ich viel gelernt.

Das ungeborene Leben lässt sich nur mit der Mutter schützen

Erstens: Das Leben eines ungeborenen Kinds lässt sich nur zusammen mit der Mutter schützen. Es braucht also das selbstbestimmte Ja der Mutter zu ihrem Kind. Hier setzt eine Konfliktberatung an, die nach Wegen der Unterstützung in der Notlage sucht – personell und finanziell. Die Beratung erfolgt mit dem Ziel, Perspektiven für ein Leben mit dem Kind aufzuzeigen.

Zweitens: Die Entscheidung, und das muss ganz klar sein, liegt letztlich bei der schwangeren Frau. Idealerweise ist auch der Partner oder die Partnerin in die Entscheidungsfindung eingebunden. Eine Beratung ist immer nur dann eine Beratung, wenn sie ergebnisoffen ist. Was auf den ersten Blick wie ein Widerspruch aussieht, Zielorientierung und zugleich Ergebnisoffenheit, ist in der Praxis eine zentrale Klammer.

Beides gehört zusammen und trägt dazu bei, zwei grundlegende menschliche Rechte zu erfüllen: das Recht auf Leben und das Recht auf Selbstbestimmung. Sie stehen in einer Spannung zueinander, das ist klar, aber genau das macht die gravierende Konfliktsituation aus.

Kompliziertes, aber auch geniales Schutzkonzept

Hierfür haben wir in Deutschland ein kompliziertes, aber auch geniales Schutzkonzept. Es sieht Straffreiheit für einen Schwangerschaftsabbruch vor, wenn eine bescheinigte Beratung stattgefunden hat und danach mindestens drei Tage Bedenkzeit bis zum Abbruch gelegen haben. Die Person, die berät, darf nicht auch den Abbruch vornehmen.

Diese gesetzliche Regelung von 1995 ist ein von vielen Fachleuten nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ausgehandelter Kompromiss nach jahrzehntelanger Auseinandersetzung. Sie ist in Europa und weltweit einzigartig und – sie wirkt: Seit 1996 (130 899) ist in Deutschland die Zahl von Schwangerschaftsabbrüchen bis 2020 erheblich zurückgegangen (99 948). Viele europäische Länder haben prozentual höhere Abbruchzahlen (Spanien, Portugal, Finnland) oder vermutete höhere Dunkelziffern (Polen).

Keine Frau entscheidet sich leichtfertig zu einem Schwangerschaftsabbruch. Im Gegenteil. Es ist ein existenzieller Konflikt. Und es ist wichtig, dass Frauen in einer solchen Notlage eine aufrichtige Würdigung ihrer Situation und Respekt für ihre Entscheidung erfahren. Dazu gehört auch, dass Frauen nach einem Abbruch weiter begleitet werden können. Und dass wir die Arbeit der Beratungsstellen finanziell so ausstatten, dass sie ihre Arbeit etwa in den Bereichen Prävention, Pränataldiagnostik, Online-Beratung sowie Unterstützung für Frauen mit Fluchtgeschichte ausbauen können.

Birgit Mock, geboren 1970, ist Vizepräsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) und Geschäftsführerin des Hildegardis-Vereins. (jf)

„Im Dunstkreis des Strafrechts“

Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland seit 150 Jahren im Strafgesetzbuch neben Mord und Totschlag geregelt. Für rund 100 000 Menschen in Deutschland jedes Jahr gehört ein Schwangerschaftsabbruch aber zu ihrer Lebenserfahrung.

Werden das Gesetz und die Gesundheitsversorgung ihren Bedürfnissen und Rechten gerecht? Nein. Der Grund dafür ist nicht zuletzt, dass sie sowie Ärzte, Ärztinnen und Beratende in den Dunstkreis des Strafrechts gezogen werden.

Nur vermeintlich liberale Regelung

Weil der Schwangerschaftsabbruch zunächst als Straftat anstatt als zentraler Bestandteil einer guten Gesundheitsversorgung behandelt wird, ist er nicht selbstverständlicher Teil der ärztlichen Ausbildung. Man muss in manchen Regionen mehr als 150 Kilometer fahren, um fachgerecht versorgt zu werden. Die Kriminalisierung gibt Menschen Rückenwind, die sich vor Arztpraxen und Beratungsstellen stellen, um Schwangere zu beeinflussen.

Nach unseren Erfahrungen wissen viele Menschen nichts Genaues über die Regelungen im Paragrafen 218, die damit verbundene Beratungspflicht, Wartezeiten und fehlende Kostenübernahme. Sie denken, Deutschland habe eine liberale Regelung. Bis sie oder Menschen in ihrem Umkreis selbst betroffen sind. Die Weltgesundheitsorganisation sieht in der geltenden Regelung Hürden auf dem Weg zu einer evidenzbasierten Gesundheitsversorgung, der UN-Frauenrechtsausschuss konstatiert einen Widerspruch zu Deutschlands Menschenrechtsverpflichtungen.

Urteile aus Karlsruhe sind nicht der Weisheit letzter Schluss

Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts von 1974 und 1993, auf denen das geltende Gesetz beruht, sind nicht der Weisheit letzter Schluss. Proteste gegen den Paragrafen 218 zu seinem „Jubiläum“ im vorigen Jahr, aber auch die Einsetzung einer „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung“ im Koalitionsvertrag der Ampelparteien zeigen: Die Gesellschaft hat sich bewegt und will weitergehen in Richtung der Gleichberechtigung von Frauen.

Was spricht dagegen, den sicheren Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich außerhalb des Strafrechts zu regeln? Wir bei „pro familia“ denken: Nichts, im Gegenteil. Erst im Zuge einer außerstrafrechtlichen Neuregelung kann die Gesellschaft Antworten auf diese Fragen finden: Wie stellen wir eine umfassende Gesundheitsversorgung für ungewollt Schwangere sicher? Was brauchen wir für eine wirkungsvolle Umsetzung von Grundrechten?

Gegen eine Stigmatisierung der freien Entscheidung

Eine professionelle, staatlich finanzierte Schwangerenberatung haben wir. Aber eine gute Gesundheitsversorgung eben nicht und auch kein Recht ungewollt Schwangerer auf freiwillige Beratung und barrierefreien Zugang zum sicheren Schwangerschaftsabbruch. Auch bei der Unterstützung für Menschen, die Eltern werden wollen, ist noch viel Luft nach oben.

Stigmatisierung der freien Entscheidung, Spießrutenlauf und Abwertung von Ärztinnen und Ärzten: Wenn wir diese gesellschaftlichen Schäden der Kriminalisierung nicht mehr akzeptieren wollen, sollten wir den Schwangerschaftsabbruch so regeln, wie es andere Länder bereits getan haben: ohne das Strafrecht und einschlägige Paragrafen.

Stephanie Schlitt, geb. 1977, ist stellvertretende Bundesvorsitzende von „pro familia“ und beruflich seit vielen Jahren zu Frauengesundheit und Menschenrechten tätig. (jf)  

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