Prozess gegen IS-TerroristinWitwe von Denis Cuspert zu Haftstrafe verurteilt

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Die IS-Anhängerin Omaima A. vor dem Hamburger Oberlandesgericht

Hamburg – Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat die Witwe des IS-Kämpfers Denis Cuspert zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die 36-Jährige sei der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig, sagte der Vorsitzende des Strafsenats, Norbert Sakuth, am Freitag.

Die Deutsch-Tunesierin habe ferner ihre Erziehungs- und Fürsorgepflicht für ihre Kinder verletzt, durch den Besitz eines Kalaschnikow-Sturmgewehrs gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen und Beihilfe zur Versklavung eines jesidischen Mädchens geleistet. Die gebürtige Hamburgerin Omaima A. war Anfang 2015 ihrem damaligen Mann ins Gebiet des Islamischen Staats (IS) nach Syrien gefolgt. Mit ihren drei Kindern lebte sie in der Hochburg der Terrororganisation in Rakka.

Nach dem Tod ihres Mannes im Frühjahr 2015 heiratete sie dessen Freund Cuspert. Der Berliner Gangsterrapper („Deso Dogg“) hatte sich 2014 dem IS angeschlossen und stand in den USA auf der Terrorliste. Medienberichten zufolge wurde er 2018 in Syrien bei einem Luftangriff getötet.

Die Bundesanwaltschaft hatte vier Jahre und zehn Monate Haft für die Angeklagte gefordert. Der Verteidiger hatte sich für eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Ermittlungen, die schließlich in dem Gerichtsverfahren gegen Omaima A. mündeten, kamen erst nach Recherchen der libanesischen Reporterin Jenan Moussa richtig in Gang. Moussa, die für den arabischen TV-Sender Al Alan TV aus Syrien, dem Irak und Libyen berichtet, kam in den Besitz des Handys von Omaima A.

Darauf waren Moussas Angaben zufolge Tausende Fotos der Hamburgerin gespeichert, die sie praktisch erlaubten, ihre Zeit in Syrien nachzuzeichnen. Omaima A. reiste demzufolge im September 2016 über die Türkei wieder nach Deutschland ein und lebte zunächst von Ermittlungsbehörden unbehelligt in Hamburg. Zwar wussten die Behörden von Omaima A.'s Rückkehr nach Deutschland und von ihrem Aufenthalt im Bürgerkriegsland Syrien, hatten aber nicht genügend in der Hand gegen die Frau. Das änderte sich mit Moussas Recherchen. (dpa, ps)

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