Schullösung für NRWDie wichtigsten Fragen und Antworten zum Distanzunterricht

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DIstanzunterricht

Die Schulen sind geschlossen. (Symbolbild)

Köln – An diesem Montag enden die verlängerten Weihnachtsferien in NRW. Doch durch den verlängerten harten Lockdown wird vieles anders sein als vor den Ferien. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Welches Unterrichtsmodell gilt ab Montag?

Präsenzunterricht in der Schule wird durch Distanzlernen zu Hause ersetzt, auch Wechselunterricht – also ein Hybrid zwischen Präsenz und Distanz – wird im zweiten Schul-Lockdown ab Montag gestrichen. So hat es NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer bei der Präsentation der neuen Richtlinien erklärt, die vom Ende der Weihnachtsferien bis zum 31. Januar gelten: „Mit der einheitlichen Umstellung auf Distanzunterricht vermeiden wir eine Doppelbelastung“ von Lehrkräften „in Unterrichtsmodellen, die zeitgleich Präsenzunterricht für einen Teil der Schülerinnen und Schüler und Distanzunterricht für einen anderen zu organisieren hätten.“

Wie geht Distanzunterricht?

Über Tablet, Smartphone, Laptop oder Computer. Sowohl Lehrer als auch Schüler müssen mit entsprechenden Geräten ausgerüstet sein. Dazu gibt es ein digitales Sofortausstattungsprogramm des Landes. Bis Ende Dezember 2020 haben die Schulträger in Nordrhein-Westfalen Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 143 Millionen Euro gestellt. Das entspricht rund 81 Prozent der Gesamtfördersumme von 178 Millionen Euro. Rund 134 Millionen Euro sind bereits bewilligt.

Woher kommt das Geld?

Bund und Länder haben sich auf eine Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt Schule in Höhe von 500 Millionen Euro verständigt, um Schülerinnen und Schüler in der Corona-Krise mit digitalen Endgeräten auszustatten. Auf das Land Nordrhein-Westfalen entfallen davon rund 105 Millionen Euro. Die Landesregierung hat zusätzlich 55 Millionen Euro bereitgestellt.

Gebauer IV Bild

Yvonne Gebauer (FDP), Schulministerin von Nordrhein-Westfalen

Die Kommunen erbringen einen Eigenanteil von 17,8 Millionen Euro, sodass insgesamt rund 178 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Eine individuelle Bedürftigkeitsprüfung ist nicht vorgesehen. Die schulgebundenen mobilen Endgeräte werden den bedürftigen Schülerinnen und Schülern in Form einer Leihe unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Gibt es Richtlinien für den Distanzunterricht?

Es gibt Empfehlungen, etwa durch das Schulministerium NRW. Dort werden einzelnen Punkte aufgelistet, wie ein solcher Unterricht gelingen kann:

• So viel Empathie und Beziehungsarbeit wie möglich, so viele Tools und Apps wie nötig.

• So viel Vertrauen und Freiheit wie möglich, so viel Kontrolle und Struktur wie nötig.

• So viel einfache Technik wie möglich, so viel neue Technik wie nötig.

• So viel asynchrone Kommunikation wie möglich, so viel synchrone wie nötig.

• So viel offene Projektarbeit wie möglich, so viele kleinschrittige Übungen wie nötig.

• So viel Peer-Feedback wie möglich, so viel Feedback von Lehrenden wie nötig. 

Wie füllen Schulen diese Leitlinien konkret?

Jede Schule erarbeitet ein eigenes Konzept, das Schülern und Eltern mitgeteilt wird. In den weiterführenden Schulen besteht der verpflichtende in der Regel Distanzunterricht aus drei Elementen: der Teilnahme an Videokonferenzen, der Bearbeitung von zugesandten Arbeitsaufträgen sowie der Abgabe der Arbeitsergebnisse über die von der Schule genutzten digitalen Plattformen. In einigen Grundschulen werden - wie etwa in der Ehrenfelder Lindenbornschule - wöchentliche Termin vereinbart, an denen die Kinder ihre analog erledigten Aufgaben abgeben und dann korrigiert wieder abholen.

Was sagen Experten und Politiker zum Distanzunterricht?

Andreas Bartsch, Präsident des NRW-Lehrerverbands, ist zwar der Meinung, dass Präsenzunterricht die beste Methode des Unterrichtens sei, hält die derzeitige Regelung aber für grundsätzlich richtig. Schließlich seien die Infektionszahlen auch an den Schulen hoch. Allerdings glaubt er, dass NRW nicht gerüstet sei für den Distanzunterricht, da Gebauer extrem lange an der Präsenz festgehalten habe.

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Die Ministerin betont, dass sie den Präsenzunterricht für unverzichtbar hält – sie will so schnell wie möglich zu dieser Unterrichtsform zurückkehren. In einem Interview mit dem Fernsehsender Phoenix schloss sie eine Fortsetzung des Distanzunterrichts an den Schulen nach dem aktuellen Corona-Lockdown aus. Mit den Maßnahmen bis Ende Januar sei nun das „Maximum herausgeholt, danach darf es mit Distanzunterricht so nicht weitergehen“, sagte sie wörtlich. „Ich darf Ihnen sagen, dass ich nicht erfreut gewesen bin über den Beschluss, den die Kanzlerin zusammen mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten getroffen hat.“ Es sei auch wenig Spielraum für die Auslegung des Beschlusses geblieben.

Berufsschullehrer warnen vor vollen Klassen

Die Berufsschullehrer warnen wegen der Sonderregeln für Abschlussjahrgänge vor vollen Klassen und unverantwortbaren Corona-Risiken in ihrer Schulform. „Die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten haben sich darauf geeinigt, dass beim Lockdown der Schulen trotzdem ganz normaler Unterricht für Abschlussklassen möglich ist“, sagte der Vorsitzende des Bundesverbandes der Lehrkräfte für Berufsbildung, Joachim Maiß, dem Redaktions-Netzwerk Deutschland (RND).

Das klinge zwar vernünftig und überschaubar. „Aber in den Berufsschulen kann die Regelung im Extremfall bedeuten, dass zwei Drittel der Schüler wieder in den Unterricht kommen und dort in Gruppen von 24 bis 30 Schülern zusammensitzen.“ Denn in dieser Schulform gebe es immer besonders viele Abschlussklassen.

„Maiß: Das darf so nicht kommen. Eine solche Vielzahl von Kontakten auf engem Raum ist in dieser Phase der Pandemie weder gegenüber Lehrern noch Schülern verantwortbar.“ Der Verbandsvorsitzende forderte: „Die Länder sollten den Schulen jetzt auf keinen Fall Vorgaben machen, dass Unterricht in Abschlussjahrgängen in den Berufsschulen auf jeden Fall stattfinden muss.“ (pet)

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