Düsseldorf – Die NRW-Landesregierung unterstützt das Vorhaben Bayerns und Baden-Württembergs, die Untätigkeit von Aufsichtspersonen in Fällen sexuellen Missbrauchs unter Strafe zu stellen. „Es dürfen nicht nur die bestraft werden, die die Taten begehen, sondern auch die, die dort wegschauen, wo sie hinschauen müssten. Wenn unter den Augen dieser Personen weitere Missbrauchstaten stattfinden, weil sie fahrlässig nichts tun und das pflichtgemäße Handeln die Tat verhindert hätte, müssen sie strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden“, sagte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Leiter in Kirchen, Schulen und vergleichbaren Institutionen hätten eine besondere Verantwortung für die ihnen anvertrauten Kinder. „Hier darf es keine Strafbarkeitslücken geben“, so der Minister.
Bayern und Baden-Württemberg haben bei der laufenden Justizministerkonferenz auch mit Blick auf den Missbrauchsskandale in der katholischen Kirche vorgeschlagen, für „Fälle schweren Versagens“ von Aufsichtspersonen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorzusehen.
Schärfere Regeln gefordert
Bislang kann Führungspersonal etwa im Zusammenhang von Missbrauch in der katholischen Kirche in solchen Fällen aber nur bestraft werden, wenn es weitere Taten absichtlich ermöglicht. Bayerns Justizminister fordert deshalb schärfere Regeln, ein Vorgang, der nun von NRW Unterstützung erhält.
Bayerns Vorschlag beziehe sich auf «Fälle schweren Versagens» von Aufsichtspersonen, betonte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Strafrechtliche Folgen sollen demnach drohen, wenn Leiter auf fahrlässige Art und Weise handeln oder untätig bleiben - und weiterer Missbrauch «durch pflichtgemäßes Verhalten verhindert oder zumindest erschwert worden wäre». Als Negativ-Beispiel nannte das bayerische Justizministerium Geistliche, die in der katholischen Kirche auch nach Bekanntwerden von Missbrauchsfällen weiter in der Seelsorge tätig sein durften.
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Neben dem Antrag zum Thema Kindesmissbrauch soll es bei der Konferenz unter anderem um den Umgang mit Hassbeiträgen in sozialen Netzwerken, die Verfolgung von Menschenhandel und den Kampf gegen Antisemitismus gehen. Ihre Beschlüsse wollen die Justizministerinnen und Justizminister am Donnerstag (13.30 Uhr) bei einer Pressekonferenz vorstellen. (mit dpa)



