SPD-SpitzenkandidatinNeue Plagiatsvorwürfe gegen Giffey

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Giffey Plagiat

Franziska Giffey

Berlin – Fünf Wochen vor der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus sind neue Plagiatsvorwürfe gegen die SPD-Spitzenkandidatin und -Landesvorsitzende Franziska Giffey bekanntgeworden. Dabei geht es um ihre Masterarbeit, die die frühere Bundesfamilienministerin 2005 zum Abschluss ihre Studiums an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin schrieb.

Anatol Stefanowitsch, Professor für Sprachwissenschaften an der Freien Universität Berlin (FU), untersucht diese seit geraumer Zeit. Giffey habe auf 26 Seiten 62 Mal nicht korrekt zitiert und damit gegen wissenschaftliche Standards verstoßen, kritisierte er in einem Zwischenbericht, der der Deutschen Presse-Agentur am Freitag vorlag. Zuerst hatte das Portal „t-online“ darüber berichtet.

„Nach bestem Wissen und Gewissen“

Die Überprüfung sei noch nicht abgeschlossen, sagte Stefanowitsch. Bisher seien auf etwa einem Drittel der Seiten Plagiate entdeckt worden. Unter anderem habe Giffey bei der Wiedergabe von Zitaten regelmäßig keine Anführungszeichen gesetzt. An 15 Stellen sei die Quellenangabe außerdem nicht korrekt gewesen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Unverzagt, die Giffey vertritt, verwies auf dpa-Anfrage auf eine bei „t-online“ veröffentlichte Erklärung. Ihre Mandantin habe die Masterarbeit „nach bestem Wissen und Gewissen gefertigt“, so die Kanzlei. „Soweit sie hierbei unter Zugrundelegung wissenschaftlicher Standards wörtliche Übernahmen nicht hinreichend als solche kenntlich gemacht hat, geschah dies ohne Absicht und insbesondere nicht zu dem Zweck, wissenschaftliche Erkenntnisse der jeweils Zitierten als eigene auszugeben.“

Hochschule erklärt Frist für abgelaufen

Die Hochschule, an der Giffey ihren Masterabschluss gemacht hat, prüft die neuen Plagiatsvorwürfe gegen die Politikerin nicht. Im Fall einer Masterarbeit gelte dafür eine Frist von fünf Jahren, die inzwischen abgelaufen sei, teilte einer Sprecherin der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin am Freitag auf Anfrage mit. 

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Nach einer Überprüfung von Giffeys Dissertation hatte die FU der Politikerin im Juni den Doktortitel entzogen. Der Doktorgrad sei durch „Täuschung über die Eigenständigkeit ihrer wissenschaftlichen Leistung“ erworben worden, teilte die Hochschule damals zur Begründung mit. Im Mai war Giffey in Erwartung dieser Entscheidung als Bundesfamilienministerin zurückgetreten, hatte aber deutlich gemacht, dass sie ihre Ambitionen in der Landespolitik nicht aufgeben will. (dpa)

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