Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A1 ist Gegenstand einer juristischen Auseinandersetzung. Ein Kläger sieht das Limit von 120 km/h als unrechtmäßig an. Das Verfahren landet nun in Münster.
Ein Disput über eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A1 im Bereich des Münsterlandes wird am 18. Juni (9.00 Uhr) vor dem Verwaltungsgericht in Münster verhandelt. Der strittige Bereich erstreckt sich vom Autobahnkreuz Münster-Nord bis zur Ausfahrt Greven, wenn man in Richtung Bremen unterwegs ist. In diesem Teilstück wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit mittels Beschilderung auf 120 km/h festgesetzt.
Die A1 stellt eine bedeutende Verkehrsachse dar, die von Köln aus bis nach Bremen reicht und so Nordrhein-Westfalen mit Norddeutschland verknüpft. Ein Kläger verlangt nun die richterliche Erklärung, dass die angeordnete Geschwindigkeitsreduzierung illegal sei und er sich folglich nicht daran halten müsse. Nach seiner Ansicht sind die Bedingungen für eine solche Maßnahme nicht erfüllt.
Beklagte argumentiert mit erhöhtem Unfallrisiko
Die beklagte Autobahn GmbH des Bundes vertritt eine gegenteilige Position. Laut der Terminvorschau des Verwaltungsgerichts argumentiert sie, dass das Unfallrisiko im betreffenden Autobahnabschnitt kürzlich zugenommen habe. Aus diesem Grund sei die Geschwindigkeitsbeschränkung gerechtfertigt. (dpa/red)
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