UrteilNRW-Stadt verweigerte ungeimpfter Sekretärin zu Recht Zugang in Klinik

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Impfung 190922

In Deutschland gilt eine berufsbezogene Impfpflicht. 

Münster – Die Stadt Gelsenkirchen hat einer nicht gegen das Coronavirus geimpften Sekretärin zu Recht untersagt, das Krankenhaus ihres Arbeitgebers zu betreten. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in einem Eilverfahren entschieden und am Montag mitgeteilt. In der Vorinstanz hatte bereits das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nach der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht das Tätigkeitsverbot der Frau bestätigt, nachdem diese keinen Impfnachweis vorlegen konnte. Der Beschluss des OVG ist nicht anfechtbar (Az.: 13 B 859/22).

Zur Begründung verwies der 13. Senat des OVG auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom April 2022. Das höchste deutsche Gericht hatte die Nachweispflicht für eine Covid-19-Immunität als verfassungsgemäß bezeichnet.

Im Fall der Sekretärin sei unerheblich, so das OVG, dass die Antragstellerin nicht zum Pflegepersonal zähle oder keine Medizinerin sei. Dass sie Kontakt zu Patienten oder zum medizinischen Personal ausschließen könne, habe die Klägerin nicht geltend gemacht.

Impfpflicht: Gericht kritisiert Praxis der Gesundheitsämter

Das OVG äußerte in seiner Entscheidung Kritik an den Gesundheitsämtern in NRW. Die Antragstellerin habe einen Gleichheitsverstoß beklagt, weil andere Kommunen keine vergleichbaren Betretungs- und Tätigkeitsverbote ausgesprochen habe.

Das Gericht in Münster wirft den Gesundheitsämtern vor, das Infektionsschutzgesetz „faktisch nicht anzuwenden“. Flächendeckend keine Verbote auszusprechen sei mit dem Zweck der Vorschrift nicht vereinbar, heißt es in der Begründung zu dem Beschluss. (dpa)

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